Ulrich Mühe
 
 
Schauspieler
 
     
 

Wir demonstrieren hier für die Inhalte folgender Verfassungsartikel:

 
  Artikel 27 der Verfassung der DDR: Jeder Bürger hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- und Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens sind gewährleistet.

Artikel 28: Alle Bürger haben das Recht, sich im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung friedlich zu versammeln. Die Nutzung der materiellen Voraussetzungen zur unbehinderten Ausübung dieses Rechts, der Versammlungsgebäude, Straßen und Kundgebungsplätze, Druckereien und Nachrichtenmittel wird gewährleistet.