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Rheingold – Recht, Geld und Macht

Der Erzbischof von Trier, einer der Kurfürsten, 1317-1330 (DHM)

Die Kurfürsten hatten das alleinige Recht zur Königswahl, das sich aus Besitz, Privilegien und Abkunft ableitete. Die Goldene Bulle fixierte 1356 das Siebenerkollegium, bestehend aus den Erzbischöfen von Mainz, Köln und Trier sowie dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Herzog von Sachsen, dem Markgrafen von Brandenburg und dem König von Böhmen. Das Dokument garantierte ihnen das königliche Zollrecht sowie das Privileg der Prägung von Goldmünzen. Die vier rheinischen Kurfürsten kontrollierten den Mittelrhein, einen der wichtigsten Wirtschaftsräume des Reiches. Bereits ab dem 11. Jahrhundert erhoben sie den Rheinzoll; sie prägten eine Leitwährung Europas: den rheinischen Gulden. Um 1300 gab es bereits 40 Zollstätten am Rhein. Burgen sicherten diese und die benachbarten Prägestätten. Die Einnahmen unterstützten den territorialen Landesausbau und erweiterten so die Macht der rheinischen Kurfürsten.

Grundriss der Ausstellung in der Ausstellungshalle von I. M. Pei im 2. OG Burgendämerung? Burg als Wirtschaftsort Das neue Recht - der neue Krieg Frauenzimmer Rheingold Die Jagd Gemeinplatz - Vorurteil und Burgenbilder Die neue Burg - Schloss und Festung Burg und Bürger Die internationale Kultur des Adels
Grundriss der Ausstellung in der Ausstellungshalle von I. M. Pei im 2. OG - Deutsches Historisches Museum
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