Diakonische Arbeit in
der DDR mußte sich gegen Einschränkungen und Repressionen
durchsetzen. Der sozialistische und atheistische Staat duldete zwar
die private Religionsausübung, lehnte jedoch öffentlich
wirksame und wahrnehmbare diakonische Arbeit als "propagandistische
Äußerung der Kirche" weitgehend ab. Durch die Volkssolidarität
versuchte die SED, die Diakonie und die Caritas zu verdrängen.
So wurde die Bahnhofsmisson, ein traditioneller diakonischer Arbeitsbereich,
verboten.
Das auf Eingliederung in den Arbeitsprozeß fixierte Menschenbild
der DDR führte dazu, daß sich der Staat nur den rehabilitationsfähigen
behinderten Menschen zuwandte, die Arbeit mit dauerhaft Kranken
und Behinderten jedoch an diakonische Einrichtungen delegierte.
Parallel zu den Versuchen von Staat und Partei, die Kirche aus bildungsrelevanten
Bereichen der Gesellschaft auszugrenzen, entwickelte die Diakonie
in der DDR auf dem Gebiet der Förderung und Betreuung geistig
behinderter Menschen eines ihrer stärksten Arbeitsfelder.
In vielfältiger
Weise wurde die Diakonie in der DDR von der westdeutschen Diakonie
und Kirche institutionell und finanziell unterstützt. Zwischen
Kirchen, Gemeinden und Einrichtungen gab es Partnerschaften. Besonders
sichtbar wurden die materiellen Hilfen bei der Unterstützung
kirchlicher und diakonischer Bau- und Sanierungsvorhaben. Seit 1967
konnten in drei "Sonderbauprogrammen" die räumlichen
Voraussetzungen in über 50 diakonischen Einrichtungen in der
DDR entscheidend verbessert werden.
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