Andere Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege

 

Deutsches Rotes Kreuz

Das Rote Kreuz wurde 1863 auf Anregung des Schweizer Philanthropen Henry Dunant (1828-1901) in Genf ins Leben gerufen. Zunächst als freie, nicht konfessionell gebundene Arbeitsgemeinschaft, seit 1915 in Form eines Vereins des Schweizer bürgerlichen Rechts, erlangte das heutige "Internationale Komitee vom Roten Kreuz" weltpolitische Bedeutung. Das Zeichen des Roten Kreuzes, das 1864 durch die Genfer Konvention zur Kennzeichnung des neutralen Dienstes an Verwundeten im Krieg geschaffen wurde, steht heute weltweit für Hilfe an notleidenden Menschen. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges vollzog sich die Entwicklung zum Verband der freien Wohlfahrtspflege mit assoziierten Schwesternschaften und Frauenvereinen. Die Rotkreuzgemeinschaften in den deutschen Ländern schlossen sich 1921 zum Gesamtverein "Deutsches Rotes Kreuz e.V." zusammen.



Zentralwohlfahrtsstelle der Juden

Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden wurde 1917 in Berlin als Dachverband der jüdischen Organisationen und Wohlfahrtseinrichtungen ins Leben gerufen. Die bisherige Struktur der jüdischen Wohlfahrtspflege auf Gemeindeebene war der zunehmenden kriegsbedingten Verelendung und dem steten jüdischen Flüchtlingstrom aus Rußland nicht mehr gewachsen. Zudem folgte sie in ihrer Tätigkeit veralteten Formen und besaß nur schwache Beziehungen zur amtlichen Wohlfahrtspflege und den übrigen freien Verbänden. Den Anstoß zur Gründung der Zentralwohlfahrtsstelle gaben der "Jüdische Frauenbund" und die "Großloge Bne Brith", die sich beide unabhängig von den Gemeinden entwickelt hatten, sowie der "Deutsch-Israelitische Gemeindebund", eine sehr lockere Vereinigung jüdischer Gemeinden.

 


Arbeiterwohlfahrt

In deutlicher Abgrenzung zu den konfessionellen Wohlfahrtsverbänden gründete die deutsche Sozialdemokratie 1919 die Arbeiterwohlfahrt als Selbsthilfeorganisation. Lange hatte die Sozialdemokratie in der Wohlfahrtspflege eine Aufgabe des Staates gesehen und private Fürsorge deshalb abgelehnt. Erst die Entstehung der Weimarer Republik als Wohlfahrtsstaat und die zunehmende Institutionalisierung und staatliche Unterstützung der bürgerlichen Verbände führten zur Gründung der Arbeiterwohlfahrt, mit deren Hilfe den spezifischen Bedürfnissen der Arbeiterschaft Rechnung getragen werden sollte. Die Arbeiterwohlfahrt setzte sich immer auch für gesellschaftliche Reformen und eine soziale Demokratie ein und öffnete sich zunehmend für Hilfesuchende aus anderen sozialen Gruppen.

 

 

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Konzentration im Bereich der Wohlfahrtspflege und der Gründung der Spitzenverbände, schlossen sich viele der "übriggebliebenen" Einrichtungen 1924 in der "Vereinigung der freien privaten gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtungen" als gemeinsame Interessenvertretung zusammen. Nach ihrem Selbstverständnis waren alle diese Einrichtungen überparteilich, unabhängig vom Staat und frei von privaten Gewinninteressen. Eine bindende Weltanschauung fehlte. Entsprechend der Stellung des Verbandes in der "Liga der freien Wohlfahrtsverbände" wählte man ab 1925 die Bezeichnung "Fünfter Wohlfahrtsverband", die 1930 wiederum geändert wurde in "Paritätischer Wohlfahrtsverband".