Deutsches
Rotes Kreuz
Das Rote Kreuz wurde 1863 auf Anregung des Schweizer Philanthropen
Henry Dunant (1828-1901) in Genf ins Leben gerufen. Zunächst
als freie, nicht konfessionell gebundene Arbeitsgemeinschaft, seit
1915 in Form eines Vereins des Schweizer bürgerlichen Rechts,
erlangte das heutige "Internationale Komitee vom Roten Kreuz" weltpolitische
Bedeutung. Das Zeichen des Roten Kreuzes, das 1864 durch die Genfer
Konvention zur Kennzeichnung des neutralen Dienstes an Verwundeten
im Krieg geschaffen wurde, steht heute weltweit für Hilfe an
notleidenden Menschen. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges vollzog
sich die Entwicklung zum Verband der freien Wohlfahrtspflege mit
assoziierten Schwesternschaften und Frauenvereinen. Die Rotkreuzgemeinschaften
in den deutschen Ländern schlossen sich 1921 zum Gesamtverein
"Deutsches Rotes Kreuz e.V." zusammen.
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden
Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden wurde 1917 in Berlin
als Dachverband der jüdischen Organisationen und Wohlfahrtseinrichtungen
ins Leben gerufen. Die bisherige Struktur der jüdischen Wohlfahrtspflege
auf Gemeindeebene war der zunehmenden kriegsbedingten Verelendung
und dem steten jüdischen Flüchtlingstrom aus Rußland nicht
mehr gewachsen. Zudem folgte sie in ihrer Tätigkeit veralteten
Formen und besaß nur schwache Beziehungen zur amtlichen Wohlfahrtspflege
und den übrigen freien Verbänden. Den Anstoß zur Gründung
der Zentralwohlfahrtsstelle gaben der "Jüdische Frauenbund"
und die "Großloge Bne Brith", die sich beide unabhängig von
den Gemeinden entwickelt hatten, sowie der "Deutsch-Israelitische
Gemeindebund", eine sehr lockere Vereinigung jüdischer Gemeinden.
Arbeiterwohlfahrt
In deutlicher Abgrenzung zu den konfessionellen Wohlfahrtsverbänden
gründete die deutsche Sozialdemokratie 1919 die Arbeiterwohlfahrt
als Selbsthilfeorganisation. Lange hatte die Sozialdemokratie in
der Wohlfahrtspflege eine Aufgabe des Staates gesehen und private
Fürsorge deshalb abgelehnt. Erst die Entstehung der Weimarer
Republik als Wohlfahrtsstaat und die zunehmende Institutionalisierung
und staatliche Unterstützung der bürgerlichen Verbände
führten zur Gründung der Arbeiterwohlfahrt, mit deren
Hilfe den spezifischen Bedürfnissen der Arbeiterschaft Rechnung
getragen werden sollte. Die Arbeiterwohlfahrt setzte sich immer
auch für gesellschaftliche Reformen und eine soziale Demokratie
ein und öffnete sich zunehmend für Hilfesuchende aus anderen
sozialen Gruppen.
Paritätischer
Wohlfahrtsverband
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Konzentration im Bereich der
Wohlfahrtspflege und der Gründung der Spitzenverbände,
schlossen sich viele der "übriggebliebenen" Einrichtungen 1924
in der "Vereinigung der freien privaten gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtungen"
als gemeinsame Interessenvertretung zusammen. Nach ihrem Selbstverständnis
waren alle diese Einrichtungen überparteilich, unabhängig
vom Staat und frei von privaten Gewinninteressen. Eine bindende
Weltanschauung fehlte. Entsprechend der Stellung des Verbandes in
der "Liga der freien Wohlfahrtsverbände" wählte man ab
1925 die Bezeichnung "Fünfter Wohlfahrtsverband", die 1930
wiederum geändert wurde in "Paritätischer Wohlfahrtsverband".
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