Entstehung des Grundgesetzes
Die von den Westalliierten gewünschte Einberufung einer verfassunggebenden Nationalversammlung lehnten die westdeutschen Ländervertreter ab. Damit, so die Befürchtung, würde die Teilung zementiert. Statt einer »Verfassung« sollte ein vorläufiges »Grundgesetz« den Staat begründen und die Wiedervereinigung offen halten.
Unter der Präsidentschaft von Konrad Adenauer begann der Parlamentarische Rat am 1. September 1948 mit der Beratung des Herrenchiemseer Entwurfs. Tagungsort war die Pädagogische Akademie in Bonn, die zum Sitz des westdeutschen Parlaments umgebaut wurde.
Die von den Länderparlamenten gewählten 65 Abgeordneten, zu denen vier Frauen zählten, bildeten den Parlamentarischen Rat. Etliche Abgeordnete hatten sich nach 1933 im Exil befunden.
Am 8. Mai 1949 – genau vier Jahre nach Kriegsende – verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz. Die westlichen Militärgouverneure stimmten ebenso zu wie die Länderparlamente. Die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 gilt als Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland.
Das ursprünglich als Provisorium gedachte Grundgesetz – gemeinsames Projekt von Siegern und Besiegten – erwies sich in den folgenden 60 Jahren als stabiles Fundament. Die Bundesrepublik entwickelte sich zur freiesten Demokratie, die je auf deutschem Boden existiert hat.