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Gleichberechtigung

 

Zu den 65 Delegierten des Parlamentarischen Rates zählte eine Minderheit von vier Frauen: Helene Wessel, Helene Weber, Friederike Nadig und Elisabeth Selbert. Selberts Forderung, die Gleichstellung der Geschlechter ins Grundgesetz aufzunehmen, stieß auf heftigen Widerstand.

 

Erst nachdem Selbert die Öffentlichkeit mobilisiert hatte, setzte sie sich mit ihrer eindeutigen Formulierung durch: »Männer und Frauen sind gleichberechtigt« (Art. 3, Abs. 2). Zudem sollten Frauen, so das Grundgesetz, bis 1953 in allen Rechtsbereichen gleich gestellt werden. Doch die verfassungsrechtliche Gleichberechtigung stand für lange Jahre nur auf dem Papier.

 

Nach der Gründung der Bundesrepublik blieb die traditionelle Rollenverteilung weiter bestehen. Die Frau war Hausfrau und Mutter, der Mann Ernährer. Weibliche Erwerbstätige wurden meist in niedrigen Lohngruppen eingesetzt.

 

Auch die 1958 verabschiedete Änderung des Familienrechts erhob die »Hausfrauenehe« zum Leitbild und hielt am väterlichen »Letztentscheidungsrecht« in allen Erziehungsfragen bedingungslos fest.

 

1994 wurde Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes ergänzt: »Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« Die Rate der weiblichen Bundestagsabgeordneten stieg zwischen 1949 und 2008 von 6,8 auf 32,1 Prozent.

 

Trotz vielfältiger Errungenschaften für die Frauen ist ihre Gleichstellung in allen Lebenssituationen bis heute nicht verwirklicht.Weibliche Berufstätige tragen nicht nur eine Doppelbelastung, sondern verdienen meist weniger als männliche Kollegen; in Führungspositionen sind Frauen stark unterrepräsentiert. In einen Konflikt zwischen Karriere und Familie geraten fast nur Frauen.

Ausstellungsstation Bonn - 22./23. Mai 2009 - World Conference Center (ehemaliger Plenarsaal des Deutschen Bundestages)
Ausstellungsstation Bonn - 22./23. Mai 2009 - World Conference Center (ehemaliger Plenarsaal des Deutschen Bundestages)
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