Lebensstationen in Deutschland 1900 bis 1993

 

MANTILLE ARNSTADT/THÜRINGEN,

UM 1900; SCHWARZE WOLLE, BÄNDCHENAPPLIKATION, PLISSIERTES SEIDENFUTTER; L 46 CM, B 90 CM

DHM, BESTAND ZEUGHAUS (KTE 61-4)

 

Mantillen gehörten seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Repertoire der Damenoberbekleidung. Diese Umhänge wurden, je nach Dichte des Stoffes und Ausführung, im Haus oder in der Öffentlichkeit, im Alltag oder zu feierlichen Gelegenheiten getragen.
Die schwarze Mantille (möglicherweise Teil einer Tracht) konnte zur Beerdigung und in der Trauerzeit ebenso umgelegt werden wie zu festlichen Anlässen, z.B. Taufe, Hochzeit, Silberhochzeit etc. Trauerkleidung wurde nicht immer eigens gekauft, sondern oft wurde bereits vorhandene schwarze Kleidung als Ausdruck der Trauer angelegt (vgl. auch das schwarze Hochzeitskleid, das ebenfalls zur Beerdigung getragen werden konnte: 1/117).
Die schwarze Trauergarderobe war ein öffentlich sichtbares Zeichen. Es bot dem Trauernden Schutz und Rücksichtnahme und setzte ihn zugleich sozialer Kontrolle aus, denn für die Trauernden gab es festgelegte Trauerzeremonien. Die Art der Kleidung war ebenso vorgeschrieben wie die Länge der Trauerzeiten, die sich nach dem Grad der Beziehung zum Verstorbenen richtete. Wenn auch lokal variierend, so galt doch allgemein ein Jahr als übliche Trauerzeit für einen verstorbenen Elternteil; bei Großeltern bzw. Geschwistern war ein halbes Jahr üblich. Bei weniger nahestehenden Personen waren sechs Wochen die Norm. Nur für den Todesfall eines Kindes gab es im 19. Jahrhundert keine Regeln.




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