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MANTILLE ARNSTADT/THÜRINGEN,
UM 1900; SCHWARZE WOLLE, BÄNDCHENAPPLIKATION,
PLISSIERTES SEIDENFUTTER; L 46 CM, B 90 CM
DHM, BESTAND ZEUGHAUS (KTE 61-4)
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Mantillen gehörten seit der ersten Hälfte
des 19. Jahrhunderts zum Repertoire der Damenoberbekleidung. Diese Umhänge
wurden, je nach Dichte des Stoffes und Ausführung, im Haus oder in
der Öffentlichkeit, im Alltag oder zu feierlichen Gelegenheiten getragen.
Die schwarze Mantille (möglicherweise Teil einer Tracht) konnte zur
Beerdigung und in der Trauerzeit ebenso umgelegt werden wie zu festlichen
Anlässen, z.B. Taufe, Hochzeit, Silberhochzeit etc. Trauerkleidung
wurde nicht immer eigens gekauft, sondern oft wurde bereits vorhandene
schwarze Kleidung als Ausdruck der Trauer angelegt (vgl. auch das schwarze
Hochzeitskleid, das ebenfalls zur Beerdigung getragen werden konnte: 1/117).
Die schwarze Trauergarderobe war ein öffentlich sichtbares Zeichen.
Es bot dem Trauernden Schutz und Rücksichtnahme und setzte ihn zugleich
sozialer Kontrolle aus, denn für die Trauernden gab es festgelegte
Trauerzeremonien. Die Art der Kleidung war ebenso vorgeschrieben wie die
Länge der Trauerzeiten, die sich nach dem Grad der Beziehung zum
Verstorbenen richtete. Wenn auch lokal variierend, so galt doch allgemein
ein Jahr als übliche Trauerzeit für einen verstorbenen Elternteil;
bei Großeltern bzw. Geschwistern war ein halbes Jahr üblich.
Bei weniger nahestehenden Personen waren sechs Wochen die Norm. Nur für
den Todesfall eines Kindes gab es im 19. Jahrhundert keine Regeln.
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