Lebensstationen in Deutschland 1900 bis 1993

 

MANTILLE

UM 1890; SCHWARZER SAMT, SEIDENRIPS, PLISSIERTES SEIDENTAFTFUTTER, TÜLLSPITZE; L 64 CM, B 109 CM

DHM, BESTAND ZEUGHAUS (KTE 83-144)

 

Diese Mantille, aufgelockert mit lilafarbenen Applikationen, konnte in der Zeit der "Halbtrauer" getragen werden. Innerhalb der von den Konventionen vorgeschriebenen Trauerzeiten gab es Abstufungen in der öffentlich zu zeigenden Trauerkleidung. Nach Ablauf einiger Monate, meist nach einem halben oder dreiviertel Jahr, war es zulässig, die Kleidung mit Accessoires in helleren Farben, zumeist weiß, grau oder blau, zu kombinieren. Dies bezeichnet man als "Halbtrauer". Allerdings trugen Witwen oft, über die Trauerzeit hinaus, nur noch dunkle Kleidung.
Grundsätzlich waren die Bekleidungsvorschriften für Frauen weitaus rigider als für Männer. Für diese genügte in manchen Fällen als Zeichen ihrer Trauer eine schwarze Armbinde oder Krawatte.




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