Lebensstationen in Deutschland 1900 bis 1993

 

PLAKAT "KRIEGSDIENST VERWEIGERN! EIN KLUGER KOPF PASST UNTER KEINEN STAHLHELM"

HG.: DEUTSCHE FRIEDENSGESELLSCHAFT - VEREINIGTE KRIEGSDIENSTGEGNER, VELBERT UM 1985; OFFSET; 83,5 X 59,5 CM

DHM, BESTAND ZEUGHAUS (P 90/357) ABB. SEITE 214

 

Die Deutsche Friedensgesellschaft bietet dem Kriegsdienstverweigerer Unterstützung an: Mitarbeiter helfen dem Verweigerer beim Formulieren seines Antrags auf Verweigerung des Kriegsdienstes, sie üben mit ihm mögliche Antworten und Strategien für sein Verhandlungsverfahren und begleiten ihn zu seiner Gerichtsverhandlung.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht, den Wehrdienst zu verweigern, verankert. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Anstelle des Wehrdienstes muß der Kriegsdienstverweigerer derzeitig einen Zivildienst von 15 Monaten leisten. Die Entscheidung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgte über lange Zeit in einem Verfahren, das der Prüfung der Glaubwürdigkeit der Gewissensentscheidung dienen sollte.
Gegen dieses Verfahren war immer wieder Kritik angemeldet worden. 1984 wurde schließlich ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung erlassen. Danach soll der Kriegsdienstverweigerer ohne Anhörung anerkannt werden. Der schriftliche Antrag soll nun genügen. Wenn allerdings von Seiten des Bundesamtes Zweifel über die Glaubwürdigkeit des Antrags bestehen, kann wie bisher ein Prüfungsverfahren eingeleitet werden.




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