Glossar

 

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· Abstammungsnachweis
Mit dem „Arierparagraphen“ (erstmals erwähnt im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933) wurde für alle Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes ein Nachweis über die „deutsche oder artverwandte Abstammung bzw. des Grades eines Fremdeinschlages“ verlangt. Dieser Nachweis musste unter Vorlage einer beglaubigten Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunde oder der amtlich beglaubigten Ahnentafel erbracht werden. Mit den „Nürnberger Gesetzen“ von 1935 wurde dieser Nachweis auf alle Deutschen erweitert.

· Antisemitismus
Feindschaft gegenüber Juden. Der Begriff ist erstmals 1879 nachweisbar. In der „modernen Form“ der Judenfeindschaft tritt der religiöse Aspekt zurück. Gestützt auf pseudowissenschaftliche Theorien werden Juden nun als eigene „Rasse“ betrachtet. Unabhängig davon, ob sie an jüdischen Traditionen festhalten, als Religionslose leben oder zum Christentum konvertiert sind, werden sie mit stereotypen Beschreibungen als Träger negativer „Rassen-“ und Charaktermerkmale beschrieben.
Der rassistisch motivierte Antisemitismus wurde von den Nationalsozialisten als zentraler Bestandteil ihrer „Weltanschauung“ übernommen. In den Anfangsjahren der NSDAP konzentrierte sich Adolf Hitler in seinen öffentlichen Auftritten auf äußerst aggressiv vorgetragene judenfeindliche Hetze. Der Antisemitismus wurde 1933 nach der Machtübernahme zu einem wichtigen Bestandteil der nationalsozialistischen Staatsideologie. Bis 1939 verschärfte er sich ständig durch massive Propaganda, staatliche Maßnahmen und gezielte Übergriffe auf Juden. Während des Zweiten Weltkriegs gipfelte der Judenhass ab 1941 in der systematischen Ermordung der europäischen Juden in Vernichtungslagern.

· Arierparagraph
Umgangssprachliche Bezeichnung für §3 aus dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933. Es diente als Mittel zur Gleichschaltung des öffentlichen Diensts und der Entlassung von Gegnern des NS-Regimes. Davon betroffen waren u.a. alle Beamten und Angestellten jüdischer Herkunft. Der in diesem Gesetz erstmals ausformulierte „Arierparagraph“ verbot die Beschäftigung von „Nichtariern“ im öffentlichen Dienst. Sie waren in den sofortigen Ruhestand zu versetzen. Als „nichtarisch“ galt, wer einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil besaß. Vorerst ausgenommen waren jüdische Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges und ihre Angehörigen sowie vor dem 1. August 1914 Verbeamtete. Mit Verabschiedung der => „Nürnberger Gesetze“ im September 1935 entfielen diese Ausnahmen.

· Arisierung
Nationalsozialistische Bezeichnung für die von Staat und Partei systematisch vorangetriebene Enteignung von „Nichtariern“ - im Sinne der => „Nürnberger Gesetze“ - sowie die Überführung ihres Besitzes und Vermögens in die Hände von „Ariern“ bzw. des Deutschen Reiches. Auch die „Arisierung“ diente u. a. als Druckmittel, um die Juden zur Auswanderung zu veranlassen, nahm anderseits aber vielen von ihnen die notwendigen Mittel dazu.
Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff die Verdrängung der Juden aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben.

· Ausbürgerung
Das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.07.1933 zielte zusammen mit dem zeitgleich geschaffenen Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens auf die Ausbürgerung der während der Weimarer Republik eingebürgerten Juden und politischen Flüchtlinge sowie auf die Beschlagnahmung ihres Vermögens ab. Insgesamt wurden mit Hilfe dieses Gesetzes fast 40.000 Menschen ausgebürgert. Darüber hinaus verloren mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 alle über die Reichsgrenze deportierten und geflüchteten Juden ihre deutsche Staatsbürgerschaft.

· Auswanderungsgut
=> Umzugsgut

· Berufsverbot
Eines der ersten Gesetze zur => „Arisierung“ war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933. Paragraph 3, Abs. 1 (=> „Arierparagraph“) besagt, dass Beamte nicht arischer Abstammung in den Ruhestand zu versetzen seien. Soweit es sich um so genannte Ehrenbeamte handelte, waren sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen. Das Berufsverbot traf im Verlauf des Frühjahrs 1933 auch verbeamtete Ärzte und Juristen (=> Konsulenten). Bis 1935 und zum Teil darüber hinaus waren Beamte, die als Frontkämpfer des Ersten Weltkriegs gedient hatten, von der Regelung ausgenommen. Von den Berufsverboten waren in den folgenden Jahren auch zahlreiche weitere Berufsgruppen wie Journalisten, Schauspieler, Musiker, Schriftsteller und Wissenschaftler betroffen.

· Boykott
„Deutsche! Wehrt Euch! Kauft nicht bei Juden!“ - unter Parolen wie dieser begann am 1. April 1933 um 10 Uhr ein reichsweiter Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Rechtsanwälte. Angehörige der Sturmabteilung (SA) und der Schutzstaffel (SS) hinderten Passanten unter Androhung von Gewalt und Repressalien am Betreten der Geschäfte. Zu diesem Zeitpunkt reagierte die deutsche Bevölkerung meist noch reserviert auf den nationalsozialistischen Boykottaufruf. Allerdings zogen es viele Bürger für die Zukunft vor, ihre Waren in eigens ausgewiesenen „Deutschen Geschäften“ zu kaufen. Der ursprünglich auf unbestimmte Zeit geplante Boykott wurde nach einem Tag ausgesetzt und am 4. April 1933 von der Regierung für beendet erklärt.

· Deportation
„Deportation“ ist der erzwungene Transport (Verschleppung, Verbannung bzw. Umsiedelung) von politischen Gegnern oder ganzen Bevölkerungsgruppen an einen Ort, an dem sie aus Sicht der Deporteure nicht mehr als Störung oder Gefährdung erscheinen. Ursprünglich bezog sich der Begriff auf die Verbannung Strafgefangener z.B. von Westrussland nach Sibirien. Im zaristischen Russland aber bezeichnete der Begriff Deportation mehr und mehr die Verbannung von „Staatsfeinden“, militanten politischen Aktivisten und Revolutionären. In der Zeit des Nationalsozialismus erhielt der Begriff eine erweiterte Bedeutung: Nicht mehr nur einzelne oder kleinere Gruppen, sondern Millionen Juden aus fast allen europäischen Ländern, Sinti und Roma sowie politisch Andersdenkende wurden systematisch in Ghettos, bald auch in Konzentrations- und Vernichtungslager verschleppt.
Seit 1942 wurden die Deportationen von den Nationalsozialisten als „Evakuierung“ oder „Umsiedlung“ verharmlost, um ihr eigentliches Ziel, die millionenfache Ermordung der Menschen, zu verschleiern.

· Deutsche Golddiskont-Bank (Dego)
Die Deutsche Golddiskont-Bank war eine Tochter der Reichsbank. Jüdische Bürger konnten ab 1934 ausschließlich über diese Bank Vermögen ins Ausland transferieren. Dabei mussten sie Verluste zwischen 60 und 96% in Kauf nehmen. Erst 1961 wurde die Deutsche Golddiskont-Bank aufgelöst.

· Devisenstellen
Die Devisenstellen waren Dienststellen der Oberfinanzpräsidien und dienten in Kooperation mit dem Zoll und den örtlichen Finanzämtern der Überwachung von Zahlungsverkehr und Auswanderung, später aller Finanztransaktionen jüdischer Mitbürger. Die Devisenstellen unterstanden fachlich dem Reichswirtschaftsministerium, waren organisatorisch allerdings als Dienststellen der Oberfinanzpräsidenten der Finanzverwaltung angeschlossen. Im Falle einer Auswanderung mussten die ausreisewilligen Juden ihr gesamtes Umzugsgut dort schätzen lassen und den geschätzten Wert bezahlen. Für Neuwertiges oder extra für den Neuanfang angeschaffte Gerätschaften wurden hohe Abgaben, zumindest das Doppelte des Anschaffungspreises, an die => Deutsche Golddiskont-Bank gezahlt. Ab 1939 durften nur noch zum persönlichen Gebrauch unbedingt erforderliche Gegenstände ausgeführt werden.

· Einkommensteueränderungsgesetz
Das Gesetz zur Änderung der Einkommensteuer entzog jüdischen Eltern ab Februar 1938 die Kinderermäßigung. Ab 1939 wurden jüdische Eheleute vom Verheirateten-Tarif ausgeschlossen und grundsätzlich in die höchste Steuerklasse eingestuft.

· Emigration
Noch in der Nacht des Reichstagsbrandes vom 27. auf den 28. Februar 1933 setzte eine systematische Verfolgung der politischen Widersacher durch die Nationalsozialisten ein. Im Frühjahr 1933 sahen sich daher in einer ersten Welle Tausende zur Emigration in die Nachbarländer Deutschlands gezwungen. Vor allem Paris und Prag wurden in den Jahren nach 1933 zu Zentren der Emigration.
Je mehr sich das nationalsozialistische Regime nach der Zerschlagung der politischen Parteien und demokratischen Strukturen auf die Verfolgung, Ausgrenzung und Entrechtung der Juden konzentrierte, umso größer wurde die Zahl derjenigen, die sich dieser rassistischen Diskriminierung und Zerstörung ihrer beruflichen und sozialen Existenzgrundlage durch Emigration zu entziehen versuchten. Allein in den ersten drei Jahren des NS-Regimes verließen daher rund 75.000 Juden ihre Heimat. Bis zur Verhängung des Auswanderungsverbotes durch die NS-Führung im Oktober 1941 gelang etwa 270.000 Juden die Flucht aus Deutschland. Zahlreiche schikanöse Bestimmungen und Abgaben führten dazu, dass die legale Auswanderung nicht nur ein äußerst aufwändiges Unterfangen war, sondern für viele Flüchtlinge den finanziellen Ruin bedeutete.

· Endlösung
In einer Rede vor dem Reichstag vom 30. Januar 1939 hatte Adolf Hitler gedroht, dass das Ergebnis eines neuen Weltkrieges „die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa“ sein werde. Die Formulierung „Endlösung der Judenfrage“ ist bereits in verschiedenen Dokumenten des 1939 geschaffenen => Reichssicherheitshauptamtes vom Frühjahr 1941 nachzuweisen, blieb aber interner Sprachgebrauch der unmittelbar Beteiligten des NS-Völkermords. Am 31. Juli 1941 erging ein schriftlicher Auftrag von Hermann Göring an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, einen „Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen“.
Auf der von Heydrich einberufenen => „Wannsee-Konferenz“ wurde am 20. Januar 1942 zwischen den beteiligten Reichsministerien, parteiamtlichen NS- und staatlichen Dienststellen sowie der Reichsbahnführung die Koordination umfassender organisatorischer Maßnahmen im Rahmen der „Endlösung“ besprochen. Die Leitung der „praktischen Durchführung der Endlösung“ (Protokoll der „Wannsee-Konferenz“) lag in den Händen des => Reichssicherheitshauptamtes. Die „praktische Durchführung“ bestand in der systematischen Deportation und Ermordung der europäischen Juden – vor allem durch Massenerschießungen und durch Vergasung. Mit der Errichtung von Vernichtungslagern, wie z.B. 1942 Treblinka, wurden diese Taten intensiviert und führten zur Ermordung von schätzungsweise 5,6 Millionen Juden.

· Entjudung
Der Begriff „Entjudung“ stammt aus dem nationalsozialistischen Sprachgebrauch und bezeichnete den Prozess der Entfernung deutscher Juden aus dem Wirtschafts- und Berufsleben sowie den Bereichen Kunst und Kultur in Deutschland unter den Nationalsozialisten. Siehe dazu auch => „Arisierung“.

· Entnazifizierung
Nach Ende des Krieges 1945 führten die Alliierten Maßnahmen durch, um das nationalsozialistische Gedankengut und dessen Einfluss in Deutschland zu beseitigen. Sie strebten vor allem die Zerschlagung der organisatorischen Strukturen des NS-Regimes sowie das Entfernen von Nationalsozialisten aus öffentlichen Ämtern und Führungspositionen in der Wirtschaft an. Grundlage dafür waren die Beschlüsse der Siegermächte auf den Konferenzen von Jalta (Februar 1945) und Potsdam (Juli/August 1945). In einer ersten Phase wurde versucht, mittels Fragebogen die Verstrickung jedes einzelnen Deutschen in das NS-System zu untersuchen. Spruchkammern und Entnazifizierungskommissionen stuften Betroffene in fünf Kategorien von „Hauptschuldig“ bis „Entlastet“ ein. Die sich aus der jeweiligen Einstufung im Einzelfall ergebenden Strafen reichten von Geldbußen bis zur Inhaftierung. In der sowjetischen Zone wurden zahlreiche Todesurteile verhängt, in begrenztem Umfang auch in den Zonen der westlichen Alliierten. Bis zum 31. August 1949 wurden in den Westzonen in 6,08 Millionen Verfahren fast 1.700 Personen als Hauptschuldige, 23.000 als Belastete, 150.000 als Minderbelastete und 1,6 Millionen als Mitläufer eingestuft. Bis Mitte der 1950er Jahre wurden in der Bundesrepublik im Rahmen einer Amnestie fast alle verurteilten Nationalsozialisten begnadigt.

· Entrechtung
Die Entrechtung der Juden in Deutschland während des NS-Regimes ging in mehreren Phasen vor sich. Sie waren durch die jeweilige innen- und außenpolitische sowie wirtschaftliche Situation des Regimes bedingt.
Die erste Phase war der durch die SA organisierte => Boykott jüdischer Geschäfte (1. April 1933). Vorrangig betrieb das Regime anfänglich die Säuberung des Beamtenapparates und die „Gleichschaltung“ der Medien durch Entfernung „nichtarischer Elemente“. Wirtschafts- und außenpolitisch motivierte Rücksichtsnahme erzwangen vorläufig eine gewisse Zurückhaltung. Die „Nürnberger Gesetze“ vom September 1935 leiteten eine zweite, verschärfte Phase der Entrechtung ein: Die Ausgrenzung der Juden aus der „deutschen Volksgemeinschaft“ wurde mit juristischen Mitteln vorangetrieben. Begleitet von einer Diffamierungskampagne in den Medien, wurde von März bis Oktober 1938 eine Kette von diskriminierenden Gesetzen und => Verordnungen erlassen bis hin zur Einführung von Zwangsvornamen, => Berufsverboten und der Einstempelung des Kennzeichens „J“ für „Jude“ in die Reisepässe. Die öffentliche Kampagne gipfelte in dem reichsweiten => Pogrom vom 9./10. November 1938 (auch => „Reichskristallnacht“ genannt). In dessen Folge wurden die juristischen Grundlagen für den Abschluss der staatlich organisierten Aneignung jüdischen Vermögens (=> „Arisierung“) geschaffen. Nach dem Novemberpogrom 1938 erhielt die Verfolgung einen neuen Charakter: Nun wurde der Ausschluss aus der deutschen Gesellschaft forciert. Federführend in der NS-Judenpolitik war ab Ende 1939 das Referat IV B 4 des im September 1939 gebildeten => Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) unter Adolf Eichmann. Im Zuge des Krieges gegen die Sowjetunion wurde das RSHA mit der => „Endlösung der Judenfrage“ beauftragt, zu deren Vorbereitung die Juden in Deutschland unter Ausnahmerecht gestellt wurden. Es fand seinen sichtbarsten Ausdruck in der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941 mit der erzwungenen Einführung des „Gelben Sterns“. Wenige Wochen später begann die systematische => Deportation der Juden aus dem Reichsgebiet.

· Finanzamt Moabit-West
Am 30.08.1933 wurde das Berliner Finanzamt Moabit-West mit der zentralen Durchführung der Beschlagnahmung jüdischen Vermögens im gesamten Reichsgebiet beauftragt. Die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter erhielten die Anweisung, bei Bekanntwerden von Ausbürgerungsverfahren die jeweiligen Steuerakten an das Finanzamt Moabit-West zu übergeben. Insgesamt führte das Finanzamt Moabit-West von 1933 bis 1940 in 3562 Fällen die Beschlagnahmung durch. Ab November 1938 fiel zudem die Berechnung der Judenvermögensabgabe in den Aufgabenbereich des Finanzamts Moabit-West. Mit dem Beginn der => Deportationen 1941 wurde die Verwertung des zurückgelassenen Besitzes von den => Oberfinanzpräsidien übernommen. Als Folge verlor das Finanzamt Moabit-West an Bedeutung. Nach dem Erlass der => 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz wurde die Dienststelle für Einziehung verfallener Vermögenswerten des Finanzamtes Moabit-West zusammen mit dem kompletten Personalbestand in die neu geschaffene => Vermögensverwertungsstelle des => Oberfinanzpräsidiums Berlin eingegliedert.

· Gestapo
Die Geheime Staatspolizei, im allgemeinen Sprachgebrauch meist abgekürzt „Gestapo“ genannt, entwickelte sich seit ihren Anfängen im Frühjahr 1933 binnen kürzester Zeit zu einem der wichtigsten Überwachungs-, Repressions- und Terrorinstrumente des nationalsozialistischen Regimes. Die Macht der Gestapo wuchs in dem Maße, indem sie sich zu einer Politischen Polizei neuen Typs entwickeln konnte, frei von allen Einschränkungen durch Verwaltung und Justiz. Das Gesetz über die Gestapo vom 10. Februar 1936 etwa besagt, dass Gestapo-Angelegenheiten nicht mehr der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegen, so dass die Gestapo bei ihrer Arbeit in einem rechtsfreien Raum agieren konnte. Heinrich Himmler gelang es im April 1934, Chef der Gestapo zu werden, nachdem er zuvor fast überall außerhalb Preußens die Politische Polizei unter seine Kontrolle bringen konnte. 1939 fasste Himmler, seit 1936 auch Chef der Deutschen Polizei, Gestapo, Kriminalpolizei und den SS-Sicherheitsdienst in der Mammutbehörde => Reichsicherheitshauptamt (RSHA) zusammen. Das RSHA übernahm wenig später die Koordination der => „Endlösung der Judenfrage“ im gesamten NS-Herrschaftsbereich.

· Heimeinkaufsvertrag
Seit 1942 wurden ältere jüdische Bürger gezwungen, sich in ein als „Altersghetto“ beschönigtes Konzentrationslager (Theresienstadt) „einzukaufen“. Zweck war, ihre ins Konzentrationslager Theresienstadt und letztendlich in die Vernichtungslager führende => Deportation zu verschleiern und sich ihr Vermögen ohne Widerstand übereignen zu lassen. Die als „Pflegegelder“ erschlichenen Sonderabgaben von mindestens 25% des Barvermögens dienten der Gestapo zur Geldbeschaffung und somit zugleich der Finanzierung der Deportationen.

· Holocaust
Das Wort „Holocaust“ kommt aus dem Griechischen und bezeichnet ein religiöses Brandopfer. Seit der US-amerikanischen Fernsehserie „Holocaust“ aus dem Jahre 1978 steht der Begriff in der breiten Öffentlichkeit für die Ermordung von schätzungsweise 5,6 Millionen Juden und anderer Opfergruppen während der Zeit des Nationalsozialismus. Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes „Holocaust“ lässt aber die Assoziation einer Selbst-Opferung der Juden zu, während sie in Wirklichkeit ermordet wurden. Daher benutzen viele Juden selbst in der Regel das neu-hebräische Wort „Shoa“, das „Sturm“, „plötzlicher Untergang“ und „Verderben“ bedeutet.

· Judenauktionen
Auf „Judenauktionen“ wurde ein Teil des Besitzes der deportierten oder geflüchteten Juden, vor allem der als weniger wertvoll geltende Hausrat, Möbel, Wäsche etc. versteigert. Die Auktionstermine waren allgemein bekannt. Versteigert wurden selbst restliche Lebensmittel wie Kartoffeln und Mehl. Juden war die Teilnahme an den Auktionen untersagt.

· Judenhäuser
In dem am 30.04.1939 erlassenen Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden wurde festgelegt, dass jüdische Vermieter nur noch an Juden vermieten durften. Nichtjüdische Vermieter wurden vom Mieterschutz gegenüber jüdischen Bürgern befreit und konnten diesen jederzeit kündigen. Dies führte zu den sogenannten „Judenhäusern“, in welchen nur Juden lebten. Ziel dieses Gesetzes war die räumliche Trennung von jüdischen und nichtjüdischen Bürgern. Diese „Ghettoisierung ohne Ghetto“ erleichterte später die => Deportationen.

· Judenvermögensabgabe (JUVA)
Die JUVA folgte am 12. November, bald nach der Pogromnacht, auf die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens der Juden vom 26.04.1938. Der NS-Staat forderte diese so genannte „Sühneleistung“ für den Mord am Angestellten der deutschen Botschaft in Paris, Ernst vom Rath (09.11.1938) (=> „Reichskristallnacht“). Der Erlös aus der JUVA sollte eine Mrd. RM betragen. Alle deutschen Juden, die mehr als 5000 RM besaßen, mussten zunächst 20%, ab Oktober 1939 sogar 25% ihres Vermögens an den Fiskus abführen. Der eingeforderte Betrag wurde letztendlich mit 1,12 Mrd. RM sogar übertroffen.

· Judenvermögensverzeichnisse
Die Judenvermögensverzeichnisse mussten von Juden selbst in Folge der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens der Juden vom 26.04.1938 erstellt und in den örtlichen Finanzämtern abgegeben werden. In diesem Verzeichnis musste der gesamte Besitz an Liegenschaften, Wertpapieren, etc. aufgelistet werden.

· Konsulenten
Seit September 1938 durften jüdische Anwälte nur noch jüdische Klienten als so genannte Rechtskonsulenten vertreten. Ähnlich verfuhr man ab Juli 1938 mit jüdischen Ärzten, die nur noch jüdische Patienten behandeln durften und sich Krankenbehandler nennen mussten.

· „Nürnberger Gesetze“
Am 15. September 1935 wurden auf dem Reichsparteitag der NSPAP in Nürnberg das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verabschiedet. Beide Gesetze diskriminierten die jüdischen Bürger als Menschen minderen Rechts. Im Gegensatz zu den mit vollen Rechten versehenen „Reichsbürgern“, die „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein mussten, konnten Juden fortan nur noch Staatsangehörige des Deutschen Reichs ohne politische Rechte sein. Als „Volljude“ galt, wer von mindestens drei jüdischen Großeltern abstammte. Als Bürger minderen Rechts galten auch „Mischlinge“ mit einem oder zwei jüdischen Großelternteilen, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder mit einem „Volljuden“ verheiratet waren. Alle anderen „jüdischen Mischlinge“ erhielten das „vorläufige Reichsbürgerrecht“.
Das „Blutschutzgesetz“ stellte Eheschließung und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden unter Strafe. Strafbar für Juden war nun auch die Beschäftigung „arischer“ Dienstmädchen unter 45 Jahren in jüdischen Haushalten oder das Hissen der Hakenkreuzfahne - die ebenfalls auf dem Parteitag 1935 zur Reichsflagge erklärt wurde. Wer nicht Opfer der Diskriminierungen der „Nürnberger Gesetze“ sein wollte, musste einen => „Ariernachweis“ erbringen.

· NS-Volkswohlfahrt (NSV)
Die NSV war die mit Abstand bedeutendste Wohlfahrtsorganisation des Dritten Reiches. Sie erwarb in großem Maßstab, u.a. bei => „Judenauktionen“ den Besitz deportierter und geflohener Juden, um ihn an „bedürftige Volksgenossen“ weiterzuleiten.

· Oberfinanzpräsidium
Die Oberfinanzpräsidien (bis 1937 Landesfinanzämter) waren die maßgeblichen Behörden der Reichsfinanzverwaltung in den Ländern. Sie waren den lokalen Finanzämtern übergeordnet. Vor allem zwei Dienststellen hatten mit der Überwachung und Verfolgung von Juden sowie der Einziehung und Verwertung ihres Vermögens zu tun: Die 1931 gegründeten => Devisenstellen, die für die Genehmigung und Überwachung von Devisenbestimmungen und später auch für die Ahndung von Devisenvergehen zuständig waren, und die seit Ende 1941 eingerichteten Dienststellen für die Einziehung von Vermögenswerten (ab Mitte 1942 => Vermögensverwertungsstellen). Letztere waren mit dem Erlass der => 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 zuständig für die Erfassung, Verwaltung und Verwertung des Vermögens der deportierten, ausgewanderten oder verstorbenen Juden.

· Pogrom
Pogrom kommt aus dem Russischen und bedeutet „Verwüstung“ oder „Unwetter“. Es bezeichnet gewaltsame Massenausschreitungen gegen Mitglieder religiöser, ethnischer oder nationaler Minderheiten. Das schwerste Pogrom während der NS-Zeit war die Pogromnacht vom 9. zum 10. November 1938. In ganz Deutschland brannten Synagogen, Angehörige von Sturmabteilung (SA), Schutzstaffel (SS), aber auch ganz gewöhnliche Nationalsozialisten zertrümmerten die Schaufenster jüdischer Geschäfte, demolierten die Wohnungen jüdischer Bürger und misshandelten ihre Bewohner. Als Vorwand für die Ausschreitungen diente den Nationalsozialisten die Ermordung Ernst vom Raths, eines Angehörigen der deutschen Botschaft in Paris, durch den 17-Jährigen Herschel Grynszpan. Im Anschluss an die Zerstörung wurden die Zahlungen der Versicherungen an Geschädigte jüdischen Glaubens vom Reich eingezogen, während die Betroffenen selber für die Schäden aufkommen mussten. Hinzu kam, dass die Ermordung vom Raths auch als Vorwand für die => Judenvermögensabgabe diente.

· Reichsfinanzverwaltung
Die nach dem Ersten Weltkrieg eingeführte dreigliedrige Struktur der Finanzverwaltung wurde im wesentlichen bis 1945 beibehalten. Die Basis bildeten die regionalen Finanzämter, die den Landesfinanzämtern (ab 1937 umbenannt in Oberfinanzpräsidien) untergeordnet waren. Den jeweiligen => Oberfinanzpräsidien waren außerdem die Hauptzollämter und => Devisenstellen zugeordnet. An der Spitze stand als Zentralbehörde das Reichsfinanzministerium.


· Reichsfluchtsteuer
1931 während der Weltwirtschaftskrise von der Regierung Brüning zur Bekämpfung der Kapitalflucht erlassene Steuer. Ab 1933 erhielt sie die Funktion einer Sondersteuer für jüdische Auswanderer. Sie betraf alle jüdischen Auswanderer mit einem Vermögen über 200.000 RM, ab 1934 über 50.000 RM, und betrug 25% des steuerpflichtigen Vermögens.

· Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens (RKV)
Am 15.1.1940 wurde vom Reichsjustizministerium die Feindvermögensverordnung erlassen. Sie ordnete an, „feindliche Vermögen“ nicht zu enteignen und einzuziehen, sondern unter treuhänderische Verwaltung zu stellen. Unter „feindliches Vermögen“ fiel nicht nur der inländische Besitz ausländischer Staatsbürger, sondern auch der inländische Besitz von Deutschen, die ihren dauerhaften Wohnsitz oder Aufenthalt im feindlichen Staatsgebiet hatten, auch wenn dieser Aufenthalt gewaltvoll erzwungen war (z.B. nach => Deportation). Zur völkerrechtskonformen Zwangsverwaltung wurde ein Reichskommissariat für die Behandlung feindlichen Vermögens gegründet.

· Reichskristallnacht
Ob die Herkunft des Begriffs dem Volksmund oder der NS-Propaganda zuzuordnen ist, gilt bis heute als unklar. Der Begriff steht für die antisemitischen Pogrome in der Nacht vom 9. auf den 10.11.1938. Heutzutage werden meist die Begriffe „Pogromnacht“ oder „Novemberpogrome“ verwendet. (=> Pogrom)

· Reichssicherheitshauptamt (RSHA)
Das Reichssicherheitshauptamt war eine am 27.09.1939 von Heinrich Himmler geschaffene Behörde, die sich aus der Sicherheitspolizei (Sipo) und dem Sicherheitsdienst (SD) zusammensetzte. Dem RSHA unterstanden alle Polizei- und Sicherheitsorgane des NS-Regimes. Chef des Amtes war bis 1942 Reinhard Heydrich, nach dessen Ermordung Ernst Kaltenbrunner. Zu den Befugnissen des RSHA gehörte die Verhängung der gerichtlich nicht kontrollierbaren „Schutzhaft“ zur Bekämpfung politischer wie „rassischer“ Gegner. Das Amt II – Organisation, Verwaltung, Recht – war u.a. zuständig für die Einziehung so genannten staats- und volksfeindlichen Vermögens und für Ausbürgerungen.

· Reichsvereinigung der Juden in Deutschland (RVJD)
Die RVJD war ursprünglich ein im September 1933 unter dem Namen Reichsvertretung der deutschen Juden gegründeter Dachverband jüdischer Organisationen, Gemeinden und Vereine in Deutschland. Nach der 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 4. Juli 1939 wurde sie zwangsweise in Reichsvereinigung der Juden in Deutschland umbenannt und dem Reichsinnenminister unterstellt. Ihr mussten alle in Deutschland lebenden Juden beitreten. Die Aufgaben erstreckten sich auf soziale und berufliche Unterstützungsmaßnahmen für jüdische Bürger. Ab Ende 1941 verengte sich die Tätigkeit mehr und mehr auf Fürsorge und auf erzwungene Mitwirkung bei der Organisation der => Deportationen. Bis zur Auflösung der RVJD per Erlass am 10.06.1943 stand sie unter unmittelbarer Kontrolle der => Gestapo. Mit der Verwaltung ihres Vermögens wurden die => Oberfinanzpräsidenten beauftragt.

· Rückerstattung
In Ostdeutschland favorisierte die kommunistisch dominierte Diskussion ein sozialpolitisches Wiedergutmachungskonzept gegenüber der Eigentumsrückerstattung an „rassisch“ Verfolgte. Moderate Restitutionsbemühungen scheiterten schließlich vor allem am Veto der sowjetischen Militäradministration. Die DDR wies jede Verpflichtung gegenüber Holocaust-Überlebenden außerhalb ihres Territoriums und Zahlungsforderungen an Israel zurück.
Die Rückerstattung in Westdeutschland, d.h. die Rückabwicklung der Eigentumsverschiebungen, die Resultat von => „Arisierung“ und fiskalischer Ausplünderung während des Nationalsozialismus waren, wurde durch Militärgesetze in den jeweiligen Besatzungszonen möglich. Gegen die deutsche Opposition im Stuttgarter Länderrat machte die amerikanische Militärregierung im November 1947 den Anfang. Die britische und französische Militärregierung folgten bis 1949. Ziel aller Gesetze war eine möglichst umfangreiche und zügige Rückerstattung von Eigentum, welches Personen in der NS-Zeit wegen ihrer Rasse, Weltanschauung oder Religion entzogen worden war. Die Anfangsjahre waren von erheblichen Problemen bei der Umsetzung der Gesetze geprägt. Privatleute und mehr noch die westdeutschen Steuerbehörden zeigten große Widerstände gegenüber der Herausgabe von Vermögenswerten. Die Alliierten und jüdische Organisationen arbeiteten an einer Festigung des Rückerstattungsprogramms, in dessen Folge die Bundesrepublik 1953 das Bundesergänzungsgesetz und 1956 das Bundesentschädigungsgesetz verabschiedete. Im Rahmen des Luxemburger Abkommens von 1952 entrichtete die Bundesrepublik 450 Millionen DM an die Jewish Claims Conference für erbenloses Eigentum in den besetzten Ländern Europas und rund 3 Milliarden DM in Warenlieferungen an Israel. Nach der Wiedervereinigung wurden 1992 vom gesamtdeutschen Gesetzgeber die Restitutionsansprüche NS-Verfolgter im Beitrittsgebiet durch eine Novellierung des Vermögensgesetzes zur Geltung gebracht.

· Sicherungsanordnung
Die Sicherungsanordnung (§ 37a des Devisengesetzes vom 1.12.1936) konnten Zollfahnder bei Verdacht einer geplanten Auswanderung erlassen. Die vorläufigen Anordnungen wurden von den Devisenstellen geprüft und anschließend bestätigt. Die Betroffenen konnten nun nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Ab 1939 wurden die Vermögen von Juden „automatisch gesichert“.

· Steueranpassungsgesetz
1934 von Fritz Reinhardt (Staatssekretär im Reichsfinanzministerium) formuliertes Gesetz, dem als Präambel voranstellt war: „Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen.“

· Steuerschulden
Um große Firmen und Betriebe von Juden zu => „arisieren“, wurden ihnen oft von den Behörden angebliche Steuerschulden vorgeworfen. Durch die zu bezahlenden Geldbußen und Nachzahlungen wurden die Betroffenen häufig in den Ruin getrieben.

· Stiftung Zurückgeben
Noch heute profitieren viele Deutsche teilweise direkt oder indirekt von der Enteignung jüdischer Bürger. In zahlreichen Familien finden sich z.B. Gegenstände aus ehemaligem jüdischen Besitz. Allerdings ist diese weit verbreitete Vorteilsnahme juristisch nicht zu fassen. Zudem sind die Geschädigten häufig nicht bekannt. Die Stiftung Zurückgeben wurde 1994 von Hilde Schramm, der Tochter Albert Speers, als Wiedergutmachungsaktion ins Leben gerufen. Sie bietet den ehemaligen Nutznießern die Möglichkeit, unabhängig von Gesetzen und Fristen aus freien Stücken und symbolisch zurückzugeben. Von den Spenden werden in Deutschland lebende Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen jüdischen Glaubens oder jüdischer Herkunft gefördert.

· Umzugsgut
Im Falle einer Auswanderung gab es seit dem 12.12.1938 (Gesetz über die Devisenbewirtschaftung) strenge Bestimmungen bezüglich des Umzugsgutes. Jeder Auswanderungswillige musste eine detaillierte Liste mit den Gegenständen (Umzugsgutverzeichnis) erstellen, die er mitnehmen wollte. Für Gegenstände aus Edelmetallen, Perlen und Edelsteinen bestand ein grundsätzliches Ausfuhrverbot. Am 01.01.1939 wurde das Gesetz verschärft: Nun durften nur noch Gegenstände mitgenommen werden, die für den unbedingten persönlichen Gebrauch notwendig waren.

· Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wurde von den => Devisenstellen ausgestellt, nachdem die => Reichsfluchtsteuer und alle anderen notwendigen Abgaben gezahlt wurden. Ohne sie war keine legale Ausreise möglich.

· Verarmung
Infolge der Verordnungen gegen Juden kam es mit der Zeit zu einer enormen Verarmung der jüdischen Bevölkerung. Ursache war der Verlust ihres Besitzes, ihrer Wohnungen, des Arbeitsplatzes oder ihres Betriebes. So standen 1939 nur noch 16% der jüdischen Bürger in einem regulären Arbeitsverhältnis.

· Vermögenseinziehung/-verfall
Nach dem Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit und dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens (beide vom 14.7.1933) konnte das Verhalten von Juden (aber auch anderer nicht regimekonformer Bürger) als „staatsfeindlich“ definiert und ihr Vermögen mittels einer entsprechenden Verfügung „zugunsten des Deutschen Reiches“ eingezogen werden. Mit der => 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 wurde die Einziehung jüdischen Vermögens vereinfacht: Sobald ein jüdischer Bürger freiwillig oder unfreiwillig seinen „gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland“ genommen und damit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatte, fiel sein Vermögen automatisch an den Staat. Dies traf bei => Deportation und Auswanderung gleichermaßen zu.

· Vermögenserklärung
Im Zuge der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26.4.1938 mussten Juden ihre Vermögenswerte offen legen. Bis zum 30.6.1938 hatten all diejenigen eine Vermögenserklärung abzugeben, deren Vermögen über 5.000 RM lag. Auf Grundlage dieser Angaben wurde die nach der => Pogromnacht erhobene => „Judenvermögensabgabe“ berechnet. Sie diente ab 1941 den Dienststellen zur Einziehung von Vermögenswerten als Grundlage für Erfassung, Verwaltung und => Verwertung des zurückgelassenen Besitzes der => Deportierten.

· Vermögensverwertungsstellen
In enger Zusammenarbeit mit der => Gestapo waren die Verwertungsstellen der Oberfinanzpräsidien ab Ende 1941 für die Verwaltung und Verwertung des Besitzes der deportierten Juden zuständig.


· 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz
Nach der am 25.11.1941 erlassenen Verordnung verlor ein Jude die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte. Das Vermögen des Juden, der seine deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund dieser Verordnung verlor, fiel an das Reich. Außerdem sollte „das verfallene Vermögen zur Förderung aller mit der Lösung der Judenfrage im Zusammenhang stehenden Zwecke dienen“.

· Verordnung über Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit und
Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes

Beide Verordnungen wurden von Hermann Göring als Ergebnis einer Konferenz im Reichsluftfahrtministerium am 12.11.1938 erlassen. Die erste zwang die deutschen Juden zur Zahlung von einer Milliarde Reichsmark an das Deutsche Reich (=> Pogrom; => Judenvermögensabgabe), die zweite verfügte, dass die ausstehenden Versicherungsleistungen in Folge der => Pogrome von 1938 direkt an das Finanzministerium überwiesen werden sollten. Für die Instandsetzung der zerstörten Geschäfte und jüdischen Einrichtungen mussten die Geschädigten selbst aufkommen.

· Vierjahresplan
Der Vierjahresplan wurde 1936 auf dem Reichsparteitag in Nürnberg beschlossen. Er sollte Deutschland binnen vier Jahren in die wirtschaftliche Autarkie führen. Außerdem sollte die Wirtschaft danach kriegsbereit sowie die Wehrmacht einsatzfähig sein. Die => „Arisierung“ der deutschen Wirtschaft war Teil dieses Plans.

· Wannsee-Konferenz
Am 20. Januar 1942 fand in der Berliner Villa Am Großen Wannsee 56-58 die von Reinhard Heydrich initiierte „Wannsee-Konferenz“ statt. Heydrich war von der NS-Führung mit der => „Endlösung der Judenfrage“ beauftragt worden. Thema der Konferenz war die Koordinierung der Zusammenarbeit aller an der „Endlösung“ beteiligten Dienststellen. Anwesend waren 13 Staatssekretäre verschiedener Ministerien sowie hohe Partei- und SS-Funktionäre.
Ziele und Ergebnisse der Besprechung waren die Planungen zur Ermordung der europäischen Juden unter ausdrücklicher Federführung Heinrich Himmlers, des „Reichsführer SS“, und Reinhard Heydrichs. Ein vorrangiges Ziel der Zusammenkunft war die Einbindung der vertretenen Institutionen und Ministerien in die Planung und technisch-organisatorische Umsetzung des systematischen Völkermords.