Beschwerden

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Obzwar der Arbeitsvertrag für eine Dauer von 60 Tagen abgeschlossen war, die Erwerbstätigkeit war für diese Dauer erstattet, nach 29 Tage, teilte uns der Arbeitsgeber mit, daß er nicht allen Arbeitsnehmern die im Arbeitsvertrag vorgesehene 6 Stunden Arbeit pro Tag sichern konnte und daß er nur noch 10 Personen mehr braucht, die anderen sollten nach Hause fahren.

Da der Arbeitsgeber die Vertragsbedingungen mißbräuchlich übertreten hat, die Auswahl der wegfahrenden Personen wäre willkürlich gewesen, haben wir uns entschieden alle wegzufahren.

Wir halten den Arbeitsgeber als allein schuldig den Vertragsbedingungen nicht nachgekommen zu sein, dar er einseitig den Vertrag kündigte, durch Nichteinhalten der vorgeschriebenen Vertragsdauer.

Als wir die Abrechnung und den Nettobetrag erhielten, konnten wir feststellen daß auch andere Vertragsbedingungen übertreten worden waren. So zum Beispiel, obzwar in Vertrag vorgesehen war daß der Betrag für Lebensunterhalt 2,51 Euro pro Tag ist, wurde uns ungesetzlich ein Betrag von 8 Euro pro Tag abgezogen, d.h. 5,5 Euro pro Tag mehr.

Ebenso stellten wir fest daß jeder Arbeitsnehemerin Arbeitsstunden ausgestrichen waren, ungefähr 15 - 18 Stunden pro Arbeitsnehmerin, die Beweisschrifte für die abgearbeiteten Stunden aber blieben beim Arbeitsgeber.

Noch dazu, wurde uns von dem Gesamtbetrag den wir erhalten hätten sollten, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, U1/U2 abgezogen, obzwar im Vertrag diese nicht vorgeschrieben waren, und wir empfinden sie als ungesetzlich. Im Vertrag war vorgeschrieben, daß mit Ausnahme der Unfallversicherung im Rahmen der Sozialen Versicherung, wenn die Erwerbstätigkeit nicht mehr wie zwei Monate dauert, also unseren Fall, ist die Versicherung nicht verbindlich. Aber die Krankenversicherung hätten wir sowieso nicht ausbezahlen sollen, da der Vertrag vorsieht daß der Arbeitsgeber für den Arbeitsnehmer eine Krankenversicherung abschließen muß, aber es ist nicht vorgesehen, daß der Arbeitsnehmer die Kosten der Versicherung selbst tragen sollte.

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Noch mehr, die Art in der wir behandelt wurden fügte uns auch einen moralischen Nachteil. Also, obzwar der Vertrag vorsieht das die Unterkunftzimmern für die Arbeitnehmern einige minimale Bedingungen erfüllen sollten, stellten wir fest daß diese nicht existierten. Die Wände der Zimmern waren mit Schimmel bedeckt, wir selbst mußten ausputzen, obzwar wir für die Unterkunft einen Betrag von 6,22 Euro pro Tag bezahlt haben. Die Zimmern waren nicht vorbereitet, wir bekamen die Bettwäsche nach 3 Tagen! und auch dann in Säcken gepackt, wir mußten selbst die Bettwäsche aufziehen.

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Aus: Beschwerdebrief rumänischer Erntehelferinnen an das Arbeitsamt Lampertheim (Hessen)

Arad (Rumänien), 19. Juni 2002

Berlin, Polnischer Sozialrat e. V.

 

 

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