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Presse- und Meinungsfreiheit sind in der Bundsrepublik verfassungsmäßig garantiert. Die „Spiegel- Affäre“ im November 1962 wurde zu einer ernsten Bewährungsprobe für den Umgang mit diesem demokratischen Grundrecht. Wegen eines kritischen Artikels über die „Abwehrbereitschaft“ der Bundeswehr waren unter maßgeblicher Veranlaßung von Verteidigungsminister Strauß Verleger Augstein und Chefredakteur Ahlres wegen „Landesverrates“ verhaftet und die Redaktionsräume des Nachrichtenmagazins tagelang von der Polizei besetzt und durchsucht worden. Massenproteste im In- und Ausland führten zu einer Regierungskrise und letztendlich zum Rücktritt von Strauß. Die Verfassungsbeschwerde des „Spiegel“ wegen des Verstoßes gegen die Pressefreiheit wurde jedoch abgewiesen.