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Die Vermittlung von Urlaubsplätzen oblag in der DDR im wesentlichen dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) und seinem bereits 1947eingerichteten Feriendienst. „FGDB-Urlaub“ war zwar nicht immer besonders attraktiv, aber wegen der starken Subventionierung außerordentlich preisgünstig. Die Vergabe der Ferienplätze erfolgte nach sozialen Gesichtspunkten, häufig unter Berücksichtigung des „gesellschaftlichen Engagements“ des Bewerbers.