Die Nationalversammlung in der Paulskirche 1848

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Staatsform Staatsgebiet Staasoberhaupt Grundrechte Verfassung Volkssouveränität
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Staatsoberhaupt

Bevor eine Reichsverfassung verabschiedet und damit eine endgültige Reichsregierung etabliert sein würde, musste die Nationalversammlung für eine provisorische Staatsgewalt sorgen. Parlamentspräsident Heinrich von Gagern rief daher die Abgeordneten auf, kraft ihrer Souveränität eine Zentralgewalt selbst zu schaffen. Dieser Ausdruck ungeteilter Volkssouveränität stellte die Parlamentarier der Linken zufrieden. Damit ihn auch die liberale Mitte und die monarchischen Rechten mittragen konnten, fand Gagern den Kompromiss, einen Fürsten wählen zu lassen. So wurde der österreichische Erzherzog Johann (1782-1859) am 28. Juni 1848 zum Reichsverweser ernannt. Durch seine liberalen Ideen und nicht zuletzt seine unstandesgemäße Heirat mit der bürgerlichen Anna Blochl hatte er sich die bürgerlichen Sympathien erworben. Sein Kabinett war der Nationalversammlung verantwortlich. Ende März 1849 sollte er durch den zum deutschen Kaiser gewählten preußischen König Friedrich Wilhelm IV. ersetzt werden. Dieser wies jedoch die Wahl durch eine Volksversammlung brüsk zurück.