Die Nationalversammlung in der Paulskirche 1848

Mediathek

Filter
Zurück zum Bild

Bilddetails

Frankfurt als Versammlungsort Paulskirche Die Umstände der Arbeit Besucherloge Frauen in der Nationalversammlung Fahnen Kanzel Präsidium Protokolle Paul Bürde

Themen der Debatten

Staatsform Staatsgebiet Staasoberhaupt Grundrechte Verfassung Volkssouveränität
Weiter

Volkssouveränität

Die Abgeordneten der Nationalversammlung spalteten sich in der Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage sie ihre Arbeit aufnehmen sollten in zwei Lager. Die Demokraten und das linke Zentrum verstanden sich als gewählte Vertreter eines souveränen Volkes, dessen natürliches Recht auf Selbstbestimmung sie durchsetzen wollten. Immerhin hatten, trotz unterschiedlicher Auslegung des Wahlgesetzes durch die einzelnen Länder, durchschnittlich 75 Prozent der männlichen, mündigen Bevölkerung die Möglichkeit wählen zu gehen. Das rechte Zentrum und die konservative Rechte traten lediglich dazu an, das überkommene monarchische Herrschaftssystem zu reformieren. Erstmals in der Geschichte der deutschen Länder wurde außerdem das Prinzip der Gewaltenteilung angewandt. Parlament, provisorische Zentralgewalt und Reichsgericht kontrollierten sich gegenseitig. Mit dem langsamen Wiedererstarken der Monarchien, die der Paulskirche nie eine konstituierende Macht zugestanden hatten, bröckelte jedoch die ohnehin beeinträchtigte Autorität der Paulskirche. Der letzte zaghafte Versuch des Volkes sein Recht auf Selbstbestimmung in der »Reichverfassungskampagne« durchzusetzen, wurde blutig niedergeschlagen, die Nationalversammlung aufgelöst.