Die Nationalversammlung in der Paulskirche 1848

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Abgeordnete

August Christoph Carl Vogt Franz Jacob Wigard Friedrich Wilhelm Loewe Ludwig Gerhard Gustav Simon Jacob Venedey Wilhelm Michael Schaffrath Carl Friedrich Wilhelm Jordan Johann Adam von Itzstein
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Ludwig Gerhard Gustav Simon

*20.2.1819 in Saarlouis (Provinz Rheinland), † 2.2.1872 in Montreux (Schweiz)

Der 1819 in Saarlouis geborene Rechtsanwalt Ludwig Simon engagierte sich schon während seines Studiums 1836-39 in einer Burschenschaft. In der Frankfurter Nationalversammlung gehörte er zunächst dem „Deutschen Hof“ an und gründete später die „Donnersberg“-Fraktion mit. Seit September 1848 war er auch Redakteur der „Neuen Deutschen Zeitung“ in Frankfurt. Im selben Monat nahm er als Redner am Frankfurter Aufstand teil. Doch seine Immunität wurde von der Nationalversammlung trotz eines Strafantrages nicht aufgehoben. Einen Monat später ging er nach Berlin und wurde Mitglied des dortigen Gegenparlamentes. Im Juni des folgenden Jahres nahm er am badischen Aufstand teil und war dort zwischenzeitlich „Reichskommissar der Reichsregentschaft im Schwarzwald“. Nach dem Scheitern des Aufstandes floh er in die Schweiz und entging somit seiner Verhaftung wegen Hochverrats. 1851 verurteilte ein preußisches Gericht Simon zum Tode, weil er unter anderem seiner Einberufung in die Landwehr nicht gefolgt war. Er floh in den folgenden Jahren weiter nach Oberitalien, 1855 nach Nizza. Es gelang Simon, politische Artikel bei Emigrantenzeitschriften in Deutschland zu veröffentlichen und weiter für eine Demokratisierung Deutschlands einzutreten. Nachdem seine Amnestierung 1861 abgelehnt worden war, ließ er sich 1866 als Bankier in Paris nieder. Bis zu seinem Tod 1872 in der Schweiz war Ludwig Simon Mitglied des Deutschen Vereins in Paris und in der Li­gue internationale de la Paix et de la Liberté.