Plakatmotiv "Migrationen 1500-2005"

 

Zuwanderungsland Deutschland: Migrationen 1500-2005 - Die Hugenotten, Deutsches Historisches Museum
22. Oktober bis 12. Februar 2006, Ausstellungshalle von I.M. Pei - Logo DHM

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Ausgrenzung und Verfolgung der 'Zigeuner’

 

Die ersten ‚Zigeuner’ kamen Ende des 14. Jahrhunderts wohl aus Indien über Südosteuropa nach Mitteleuropa. Sie lebten vorwiegend von künstlerischen Darbietungen, Wahrsagerei, Handel, handwerklichen Tätigkeiten, Almosen und verdingten sich als Söldner.

Bald gehörten die 'Zigeuner’ zu den am stärksten verfolgten Gruppen im Heiligen Römischen Reich. Seit dem Reichstag von 1498 galten sie als 'vogelfrei’. Das bedeutete, dass sie von jedermann straffrei ausgeraubt, verletzt und getötet werden konnten. Seit dem 16. Jahrhundert wurden in allen Teilen des Reiches Verordnungen erlassen, die sich gegen ‚Zigeuner’ richteten. Man bezichtigte sie generell des Diebstahls, der Brandstiftung und des Kindsraubs. Zu den angedrohten Strafen gehörten Auspeitschung, Verstümmelung und sogar Hinrichtung. Der Begriff ‚Zigeuner’ bezeichnete jedoch nicht immer eine klar abgrenzbare ethnische Gruppe. Er wurde vielmehr oft als Synonym für eine als kriminell empfundene „fahrende“, nichtsesshafte Lebensweise gebraucht. Über den folgenden Link kommen Sie zu der Beschreibung einer „ Räuber- und Spitzbuben-Bande“ aus dem 18. Jahrhundert.

Persönliche Beschreibung der Räuber und Spitzbuben, 1781

 

  Kursächsisches Mandat
 





Kursächsisches Mandat
„Wieder die, Aus denen Heßischen,
und anderen angraenzenden Landen,
Mit Gewalt vertriebene starcke Ziegeuner= Bande“
Dresden 4. April 1722
Druck, 35,3 x 21,7
Berlin, Deutsches Historisches Museum
Do 52/2171.3

 


Das Mandat bestimmte, dass männliche 'Zigeuner’ sofort zu erschießen seien. Frauen und Kinder sollten hingegen in Zucht- und Armenhäuser gebracht werden. Waren Bestrafungen von 'Zigeunern’ zunächst an konkrete Vergehen gekoppelt gewesen, so drohten zahlreiche Territorien im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts pauschal die Todesstrafe an.

  'Zigeunerwarntafel’
 


'Zigeunerwarntafel’



Aufschrift: „Jauner u: Zigeiner Straff“
Wohl Herrschaft Oettingen-Wallerstein, wohl 1709/25
Blech, polychrom gefasst, 32,0 x 23,5
Nördlingen, Stadtmuseum Nördlingen, 1698b

 


Sogenannte Zigeunerwarntafeln zeigen in drastischen Darstellungen, welche Strafen 'Zigeunern’ drohten, wenn sie widerrechtlich in ein Territorium einreisten. Die Metalltafeln waren an Pfosten, den „Zigeunerstöcken“, angebracht. Diese Warnzeichen waren im ganzen Reich verbreitet und wurden an Grenzen, Pässen, Überfahrten und vor Ortschaften aufgestellt.
Auf der obigen Tafel kann man einen Galgen mit einem Erhängten erkennen. Im Vordergrund steht ein Mann mit entblösstem Oberkörper und hinter dem Rücken gebundenen Händen. Ein Scharfrichter hält einen Strick in der linken Hand, in der angehobenen Rechten hält er eine Rute, mit der er auf den Mann einschlägt. Am unteren Rand der Tafel ist die Aufschrift „Jauner u. Zigeiner Straff“, „Strafe für Gauner und Zigeuner“, zu lesen.
Die bildhafte Darstellung sollte den des Lesens unkundigen 'Zigeunern’ die ihnen drohenden Strafen verdeutlichen und sie vom Betreten des Territoriums abhalten. Diese Form der Bekanntmachung beruhte auf dem alten Rechtsgrundsatz, dass im Falle eines Rechtsbruchs nur derjenige bestraft werden dürfe, dem das entsprechende Gesetz zuvor bekannt gewesen sei.

 

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