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Militär- und Zivil-Verdienstorden

Der landesherrlich-regierte Staat absolutistischer Prägung brachte eine Vielzahl von Verwaltungs- und Finanzbehörden sowie als wichtige Machtstütze das stehende Heer hervor. Diese Einrichtungen und Institutionen waren zentral zu organisieren und zu koordinieren. Ein verläßlich arbeitender Beamtenapparat und eine treu ergebene Beamtenschaft bildeten dafür eine unabdingbare Voraussetzung. Die Aufgaben übernahm eine Art Dienstadel, aber auch fachlich versierte Vertreter des Bürgertums wirkten in verstärktem Maße in Ämtern und Behörden. Ein auf die Mitglieder des regierenden Hauses und auf eine Auswahl des Adels in seinen Zielstellungen beschränktes Ordenswesen mit elitärem Charakter, wie es die Personengemeinschaften weltlicher Ritterorden darstellen, schloß weite Teile der Bevölkerung, die im Sinne des Staates arbeiteten und dem Landesherrn ergeben waren, vom Auszeichnungswesen aus. Das Entstehen von Verdienstorden drückt deutlich einen Wandel von Charakter und Inhalten im Ordenswesen aus. Bisher handelte es sich um Gemeinschaften mit eng gefaßter und an den Stifter gebundener Aufgabenstellung, in die Personen eines begrenzten Kreises aufgenommen wurden. Dagegen sind die neuen Orden Mittel und Instrument zur Würdigung und Belohnung geleisteter und meßbarer Verdienste. Die Auszeichnung erfolgt nicht mehr durch Aufnahme in eine Gemeinschaft, sondern ausschließlich' durch die Verleihung, das heißt durch die Übergabe eines Ordens als sichtbar zu tragendes Zeichen. Die Insignie ist nicht mehr äußeres Zeichen für die Zugehörigkeit zu einem Orden, sondern der Orden, das verliehene Stück, ist als Gegenstand selbst die Auszeichnung. Der Begriff "Orden" steht ursprünglich für eine Institution. Nun wird man jedoch nicht mehr in einen Orden aufgenommen, sondern mit einem Orden beliehen, dieser wird verliehen. Als Belohnung und als Auszeichnung wurde Personen der Orden vom Landesherrn bzw. in dessen Auftrag auf Lebenszeit geliehen. Nach dem Tode des Beliehenen waren die Insignien durch die Erben oder Nachkommen an den Stifter bzw. an beauftragte Organe zurückzugeben. Auf die Orden vieler Länder trifft die Rückgabepflicht auch heute noch zu.

War die Aufnahme in historische Ritterorden als landesherrliche Gunsterweisung zu verstehen und mit einem besonderen Treueverhältnis zum Verleiher verbunden, so stellen Verdienstorden ein landesherrliches Instrumentarium der Belohnung dar. Verbunden wurde das häufig mit der Vergabe von Ämtern und Würden. Die Inhalte und Zielstellungen der Verdienstorden erweiterten den Personenkreis, der für Verleihungen in Frage kam. Um Verdienste in unterschiedlichsten Bereichen und Dienststellungen belohnen zu können, machte sich eine Differenzierung dieser Auszeichnungen nach Leistungen und Ranggruppen erforderlich. Ein Öffnen der Orden für mehr Mitglieder bzw. für mehr Verleihungen hatte eine Einteilung in Klassen zur Folge. Diese knüpfte an die Einteilung mittelalterlicher Orden an. Die Differenzierung in die Klassen Großkreuz, Kommandeurkreuz (Komtur) und Ritterkreuz entsprach der Sozialstruktur des 18. Jahrhunderts und dem Moral- und Ehrverständnis der Zeit.

Inhalte, Zielstellungen und Verleihungsmodalitäten der Zivil- und Militär-Verdienstorden befanden sich mit der historischen Entwicklung der Gesellschaft im 18. und 19. Jahrhundert im Einklang. Diese Orden entstanden in allen Ländern und unterlagen einem Entwicklungsprozeß. Zuerst waren sie für die Kreise des Adels, besonders des Dienstadels, bestimmt. Im Laufe des 18. und in verstärktem Maße im 19. Jahrhundert wurden sie auch an Nichtadlige, das heißt Vertreter des Bürgertums, verliehen. Die Verleihung dieser Auszeichnungen setzte Adel nicht mehr unabdingbar voraus, hatte vielmehr häufig die Erhebung in den Adelsstand zur Folge. Seit dem 19. Jahrhundert trifft das auch auf viele Hausorden zu. Von den Landesherren wurde dabei differenziert; so konnte es sich um die Verleihung des persönlichen Adels handeln (wie bei dem 1815 gestifteten hannöverschen Guelphen-Orden) oder um die Erhebung in den erblichen Adel (wie bei dem 1757 gestifteten Militär-Maria-Theresien-Orden). Zuerst fand diese Verleihungspraxis durch Militär-Verdienstorden im Heerwesen Verbreitung.

Infolge absolutistischer Herrschaftspolitik zur Erringung von Einflußgebieten und zur territorialen Abrundung war das 18. Jahrhundert von zahlreichen dynastischen Kriegen geprägt. Kein Landesherr konnte es sich erlauben, Belohnungen für Militär und Kriegsverdienste lediglich auf die Vertreter des Adels zu beschränken. Nach der für Österreich siegreichen Schlacht von Kolin gegen die Preußen wurde durch Kaiserin Maria Theresia der Militärische MariaTheresien-Orden gestiftet. Er konnte an Offiziere ohne Unterschied der Geburt verliehen werden und erhob unadlige Offiziere in den Ritterstand. Die Auszeichnung basiert auf einer dreiklassigen Einteilung in Groß-, Kommandeur- und Ritterkreuz. Diese charakterisierte auch bereits den als Urbild militärischer Verdienstorden zu bezeichnenden, 1693 von dem französischen König Ludwig XIV. gestifteten Orden des heiligen Ludwig (Abb. 1). Er ist nach dem Namenspatron des Landes benannt. Die Klassen entsprachen den militärischen Ranggruppen General, Stabs- und Subalternoffizier. Die Verleihungsbedingungen waren für jede Klasse auf bestimmte Verdienste zugeschnitten, die nur von Vertretern der entsprechenden Ranggruppe erfüllt werden konnten. So wurden Großkreuze für den Sieg in einer Schlacht, das Verteidigen oder Erobern einer Festung oder das erfolgreiche Beenden eines Feldzuges verliehen. Das konnte nur von einem Armeebefehlshaber oder einem Kommandeur - einem Marschall oder General - erfüllt werden. Der Orden des heiligen Ludwig durfte einzig Angehörigen der katholischen Konfession gewährt werden. König Ludwig XV. von Frankreich stiftete im Siebenjährigen Krieg dann den Militär-Verdienstorden, der an Offiziere protestantischen Glaubens verliehen werden konnte (Abb. 2).

Im zivilen Bereich standen die Ordensklassen im Einklang mit dem staatlichen Aufbau, dem Stellenwert von Verwaltungsbehörden sowie dem Rang von Posten und Funktionen. Hohe Hof- und Staatsbeamte, wie zum Beispiel Minister, erhielten Großkreuze. Die Ermöglichung der Ordensverleihung an bürgerliche Kräfte entsprach den gesellschaftlichen Strukturen an der Wende des 18. zum 19. Jahrhundert. Das Bürgertum gewann an Bedeutung und Einfluß, und seine Vertreter wurden im Staats und Militärapparat benötigt. Zivil- und Militär-Verdienstorden des 18. Jahrhunderts zeichnen sich durch eine Art Übergangscharakter innerhalb der Entwicklungsgeschichte des Auszeichnungswesens aus. Das Neue bestand darin, daß eine Verleihung nicht mehr die Zugehörigkeit zum Adel voraussetzte. Mit der an die Verleihung gekoppelten Erhebung in den Adelsstand andererseits blieben Inhalte und Verleihungsmodalitäten dieser Orden dem absolutistischen System verhaftet. Bauern und Handwerker, Soldaten und Unteroffiziere konnten keine Orden erhalten. Aus damaliger Sicht galten die Verdienstorden als modern, was auch der Gedankenwelt des aufgeklärten Absolutismus entsprach. Im 19. Jahrhundert wurden zunehmend Orden für Wissenschaft und Kunst, humanitäre Verdienste und auch speziell für Frauen gestiftet (Abb. 3, 4, 5).

In der künstlerischen Gestaltung und ihrer handwerklichen Ausführung nach stehen diese Orden keineswegs hinter den Hausorden zurück.

Zu den bedeutenden Militär-Verdienstorden zählen unter anderen:

-Orden des heiligen Ludwig, gestiftet 1693 durch Ludwig XIV., König von Frankreich (Abb. 1)

-Orden Pour le Merite, geschaffen 1740 durch Friedrich II., König in (von) Preußen (Abb. 6)

-Militärischer Maria-Theresien-Orden, gestiftet 1757 durch Kaiserin Maria Theresia

-Militär-Verdienstorden, gestiftet 1759 durch Karl Eugen, Herzog von Württemberg

-St.-Georgs-Orden, gestiftet 1769 durch Katharina II., Zarin von Rußland

-Wilhelm-Orden, gestiftet 1851 durch Friedrich Wilhelm I., Kurfürst von Hessen-Kassel (auch für Zivilverdienste verliehen) (Abb. 7)

Zu den bedeutenden Zivil-Verdienstorden zählen unter anderen:

-St.-Annen-Orden, gestiftet 1735 durch Karl Friedrich, Herzog von Holstein-Gottorp (seit 1797 russischer Orden durch Übernahme von Paul I., Zar von Rußland) (Abb. 8)

-Wasa-Orden, gestiftet 1772 durch Gustav III., König von Schweden

-Orden Isabellas der Katholischen, gestiftet 1815 durch Ferdinand VII., König von Spanien (Abb. 9)

Abb. 1
Militärischer St.-Ludwigs-Orden, Ritter, Frankreich, um 1780
(Kat.-Nr. 10a)
Abb. 2
Militär-Verdienstorden für Protestanten, Ritter, Frankreich, um 1814
(Kat.-Nr. 10b)
Abb. 3
Sidonien-Orden, Ordenskreuz, Sachsen, um 1900
(Kat.-Nr. 32)
Abb. 4
Silberne Medaille für Verdienst um Kunst und Wissenschaft, Anhalt-Bernburg, 1855-1863
(Kat.-Nr. 30b)
Abb. 5
Auszeichnungen für Frauenverdienste,
Luisen-Orden, Ordenskreuz, Preußen, um 1874
(Kat.-Nr. 33c)
Abb. 6
Pour le Merite, Ordenskreuz, Preußen, um 1760
(Kat.-Nr. 11)
Abb. 7
Wilhelm-Orden, Bruststern zum Großkreuz, Hessen-Kassel, um 1855
(Kat.-Nr. 8a)
Abb. 8
St.-Annen-Orden, Ritter (II. Klasse), Rußland, um 1858; verliehen an General der Infanterie Hermann von Boyen
(Kat.-Nr. 16a)
Abb. 9
Orden Isabellas der Katholischen, Bruststern zum Großkreuz, Spanien, um 1900
(Kat.-Nr. 16d)