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Otto (1815 – 1898) und Johanna (1824 – 1894) von Bismarck

1847 heiratete der 32-jährige Bismarck die neun Jahre jüngere Johanna von Puttkamer, Tochter aus pietistisch-pommerschem Elternhaus, eine Frau »facile à vivre«, wie Bismarck kurz nach der Hochzeit seinem Bruder anvertraute, die ihm für seine politische Karriere den Rücken freihielt, das Gut der Familie über lange Zeiten allein führte und der auch die Erziehung der drei Kinder oblag. Bismarck war zur Zeit seiner Eheschließung Verwalter des väterlichen Gutes und am Beginn seiner politischen Karriere, nachdem er eine juristische Verwaltungslaufbahn abgebrochen hatte. Ein Jahr später, im Revolutionsjahr 1848, beteiligte er sich an der Gründung der konservativen preußischen Kreuzzeitung, 1851 wurde er preußischer Bundestagsgesandter in Frankfurt a. M. Von 1859 bis 1862 war er preußischer Gesandter am russischen Hof, 1862 wechselte er nach Paris, im gleichen Jahr berief ihn Wilhelm I. auf dem Höhepunkt des preußischen Verfassungskonflikts zum preußischen Ministerpräsidenten und Minister des Auswärtigen. 1865 in den Grafen- und nach dem Sieg 1871 in den Fürstenstand erhoben, befand sich Bismarck in den 1870er und 1880er Jahren als erster Reichskanzler des Deutschen Reiches auf dem Höhepunkt seiner Macht. Im März 1890 entließ ihn Wilhelm II. aus seinen Diensten, Bismarck zog sich auf Gut Friedrichsruh in Lauenburg zurück, das ihm Wilhelm I. 1871 geschenkt hatte. 1894 erfolgte die Aussöhnung Bismarcks mit dem jungen Kaiser. Im November des gleichen Jahres starb Johanna von Bismarck auf Gut Varzin in Pommern