Die Belange des Gewerbemuseums unterstützte der Kronprinz sowohl auf politischer wie auf "familiärer" Ebene, indem er sich energisch für den Ausbau der nunmehr etablierten Sammlung einsetzte. Politisch leistete er im Rahmen seiner Befugnisse immer wieder den für das Gewerbemuseum zuständigen Ministerien Beistand in ihren Auseinandersetzungen mit dem Finanzministerium28: Das betraf zum Beispiel die Hebung des Ankaufsetats, die Bereitstellung von Sondermitteln für Erwerbungen und nicht zuletzt die Förderung, aber auch Einwirkung29, auf die Pläne für den Bau eines neuen Kunstgewerbemuseums in der Königgrätzer Straße. Auf privater Ebene erwirkte der Kronprinz die kaiserliche Unterstützung des Museums einmal durch Leihgaben, aber vor allem - eine bedeutsame Zäsur in der Geschichte der Sammlung - 1875 durch die Auflösung der Königlichen Kunstkammer zugunsten des nach wie vor privaten Museums. Dies war offenbar von langer Hand geplant.1872 hatte das Kronprinzenpaar eine Ausstellung älterer kunstgewerblicher Gegenstände aus öffentlichem und privatem Besitz im Berliner Zeughaus initiiert und das Protektorat übernommen, eine Ausstellung, "welche nicht nur ihre erste Anregung, sondern ihre ganze Zusammensetzung, Unterbringung und Durchführung der directen persönlichen Initiative und Unterstützung Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Frau Kronprinzessin verdankt und auf die ganze weitere Gestaltung der Verhältnisse des Museums hervorragenden Einfluss geübt hat."30 Der Kaiser hatte zugestimmt, aus den Königlichen Schlössern Leihgaben zur Verfügung zu stellen, der Kronprinz sorgte dafür, daß öffentliche Behörden, in deren Besitz sich ältere kunstgewerbliche Gegenstände befanden, diese ebenfalls zur Verfügung stellten.31 Außerdem waren rund 2.000 Werke aus der Königlichen Kunstkammer zu sehen. Am Ende dieser Ausstellung schrieb der Kronprinz an den zuständigen "Königlichen Staatsminister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten": "Bei dem herannahenden Schlusse der unter meinem Protectorat stehenden Ausstellung älterer kunstgewerblicher Erzeugnisse im Königlichen Zeughause zu Berlin ist von vielen Seiten der Wunsch geäußert worden, daß diejenigen in dieser Ausstellung befindlichen, aus Öffentlichen Sammlungen oder Königlichen Instituten entnommenen Gegenstände, welche sich vorzugsweise für das bereits seit Jahren bestehende deutsche Gewerbe-Museum eignen, demselben nunmehr unverweilt überwiesen werden möchten. Meinerseites habe ich diesen Gedanken seit langer Zeit erwogen und bin nicht zweifelhaft, daß seine Ausführung im Interesse der Sache nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu geboten erscheint.