Plakatmotiv "Migrationen 1500-2005"

 

Zuwanderungsland Deutschland: Migrationen 1500-2005 - Die Hugenotten, Deutsches Historisches Museum
22. Oktober bis 12. Februar 2006, Ausstellungshalle von I.M. Pei - Logo DHM

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Bekenntnis zum Einwanderungsland?

 

Das neue deutsche „Staatsangehörigkeitsgesetz“ von 2000 löste das „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ von 1913 ab. Es führte neben dem Abstammungs- das Territorialprinzip ein: Hier geborene Kinder ausländischer Eltern, die langjährig in Deutschland leben, erhalten automatisch den deutschen Pass. Das Gesetz erleichtert zudem die Einbürgerung von Ausländern. Viele Migranten zögern jedoch: Sie wollen auch ihren ausländischen Pass behalten. Das sieht das deutsche Recht aber nicht vor.
Das „Zuwanderungsgesetz“ von 2005 regelt die legale Zuwanderung nach Deutschland. Es erlaubt Hochqualifizierten und Unternehmern, sich hier dauerhaft niederzulassen. Für niedrig Qualifizierte gilt weiterhin der Anwerbestopp. Erstmals verpflichtet der Staat Migranten zu Sprach- und Integrationskursen. Das Gesetz führt die bestehenden ausländerrechtlichen Gesetze zusammen und regelt alle legalen Wanderungsformen, also die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern, jüdischen Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern, die Anwerbung von Arbeitsmigranten sowie die Familienzusammenführung.
Gleichzeitig schränkt das Gesetz Rechte von Ausländern ein: Der Staat kann Personen ausweisen, die als Gefahr für die Sicherheit Deutschlands gelten. Das Gesetz sieht außerdem vor, Asylverfahren anerkannter Flüchtlinge nach drei Jahren erneut zu prüfen.

 

  Broschüre zum Zuwanderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Bundesministerium des Inneren
 



Berlin, Mai 2005
Druck, 21,0 x 14,7
Berlin, Deutsches Historisches Museum,
Do2 2005/121

 

 

Auch nach dem Zuwanderungsgesetz werden Fragen der Einwanderung in der gesellschaftlichen Diskussion eine Rolle spielen. Dürfen Zuwanderer zum Beispiel die deutsche Gesellschaft verändern, indem sie ihre Religion, ihre Kultur und ihre Werte leben? Oder liegt die Definitionsmacht allein bei der deutschen Mehrheitsgesellschaft? Die Ausstellung hat gezeigt, welche Rolle Zuwanderung in der Vergangenheit gespielt hat. Wie wird die deutsche Einwanderungsgesellschaft der Zukunft aussehen? Dies zu beantworten, liegt in unser aller Verantwortung.

 

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Adresse: Unter den Linden 2, 10117 Berlin, Telefon: 0049 (0) 30 20 30 4 - 0, Telefax: 0049 (0) 30 - 20 30 4 - 543, Wechselausstellungen in der Ausstellungshalle von I.M.Pei, Hinter dem Gießhaus 3, 10117 Berlin,. Link: Verkehrsverbindungen und weitere Besucherinformationen. Öffnungszeiten: Täglich 10.00 bis 18.00 Uhr
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