Die Nationalversammlung in der Paulskirche 1848

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7. Welche Bedeutung und welche Verbindlichkeit hatte die von der Nationalversammlung ausgearbeitete Verfassung?

Obwohl 28 Staaten die am 27. März 1848 verabschiedete Verfassung anerkannten, konnte sie nie durchgesetzt werden. Österreich, das durch die Entscheidung für eine kleindeutsche Lösung aus dem Bund ausschied, ermunterte die Mittelstaaten zur Verteidigung ihrer Souveränität. Diese versuchten daraufhin zwar, sich der Verfassung zu widersetzen, gerieten aber zunehmend durch ihre Bevölkerung und ihre zumeist noch liberalen Parlamente unter Druck, so dass unter den 28 unterzeichnenden Staaten nicht nur Kleinstaaten zu finden waren. Die meisten, vor allem aber Preußen, wollten die Verfassung nicht akzeptieren. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV., dem die Nationalversammlung die Kaiserkrone anerbot, hatte keinen Hehl aus seiner Meinung zur Paulskirche gemacht. Er war nicht bereit, den „Reif aus Dreck und Letten [Lehm]“ entgegen zu nehmen, war aber umso mehr geneigt, einen von den Einzelstaaten zu vereinbarenden Bund anzuführen. Entsprechend uneindeutig waren die Antworten der Regierung auf das Angebot aus Frankfurt.

Erst als sowohl die Aufforderung der Kleinstaaten, die Verfassung anzuerkennen, als auch der entsprechende Beschluss der liberalen, preußischen Zweiten Kammer abgelehnt wurde, war klar, dass Preußen sich der Verfassung widersetzen würde. Mit der Auflösung der Zweiten Kammer am 26. April und der Ausrufung des Belagerungszustandes in Berlin waren die Weichen schließlich auf Konfrontation gestellt. Am 4. Mai forderte daraufhin die Nationalversammlung mit knapper Mehrheit die „Regierungen, die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten, das gesamte deutsche Volk auf, die Verfassung des deutschen Reiches vom 28.3. des Jahres zur Anerkennung und Geltung zu bringen“. Die Wahlen für das Volkshaus wurden auf den 15. Juli festgelegt, der Reichstag sollte am 15. August zusammentreten. Angesichts der bereits überall aufflammenden Aufstände bedeutete dies den Aufruf zum Bürgerkrieg. Dieser wurde durch vor allem preußisches Militär niedergeschlagen, die Nationalversammlung wurde aufgelöst.

Von der Verfassung war keine Rede mehr. Umso größer war ihre Bedeutung. Erstmals bildeten Freiheit und Gleichheit das Fundament einer deutschen Staats- und Gesellschaftsordnung. Wenngleich die Grundgesetze der Verfassung nicht vorangestellt, sondern in den Abschnitt VI integriert wurden, hatte ihre Erklärung doch eine immense Wirkung auf ihre Zeitgenossen. So sahen sich die Regierungen nach dem Scheitern doch gezwungen, eigene Verfassungen zu erarbeiten und einige Reformen beizubehalten. Auch wenn Freiheit und Gleichheit erst mal nicht mehr dabei vorkamen. Erst 1919 konnten die Menschenrechte wieder in die Weimarer Verfassung aufgenommen werden. Ebenso wie 1949 wurde 1919 auf die Verfassung von 1849 zurückgegriffen.