Elisabeth Biesel

Dann da die Weiber in Betrübnussen / Widerwertigkeit vnnd
Kümmernussen einfallen"
Gelehrte und volksnahe Vorstellungen von Teufelspakt und Hexensabbat

Dann da die Weiber in Betrübnussen / Widerwertigkeit vnnd Kümmernussen einfallen / werffen sie allen Trost hinwegk / fürnemblich / wann sie niemandt haben / der jhn die Händ beut / oder mit Rath helffe / Dann so der Teuffel diese Gelegenheit erforscht / so verheist er jhnen vnder der gestalt ertichter Person / Hülff / Rath vnnd Beystandt mit höchstem Betrug. Der Trierer Weihbischof Peter Binsfeld († 1598) führt in seinem auf dem Höhepunkt der ersten großen Verfolgungswelle im Trierer Land verfassten Tractat von Bekanntnuß der Zauberer und Hexen (Druck 1590 nach der lateinischen Ausgabe des Jahres 1589) die Schwermut als achte von insgesamt neun ‚Ursachen' an, die in erster Linie Frauen zu Teufelsanbeterinnen und zu Mitgliedern der Hexensekte machen würden. Einer der seltenen Belege für die Rezeption dämonologischer Literatur in der nichtgelehrten Bevölkerung findet sich wenige Jahrzehnte später in einem Hexereiverfahren aus der Eifel. Der Zeuge Hupricht Hack aus dem unter luxemburgischer Herrschaft stehenden Oberweis bestätigte in seiner Zeugenaussage vom 21. Januar 1631, dass der Angeklagte Ludtwichs Peter seit mehreren Jahren im Gerücht der Hexerei stehe. Vor sieben Jahren habe Hack ein lateinisches Exemplar des Traktats von Binsfeld in den Händen gehabt und dem neugierigen Angeklagten erklärt, es sei ein Buch, das darüber Auskunft gebe, wie die der Zauberei verfallenen Personen des lasters erlediget werden, also aus den Fängen des Teufels befreit werden könnten.

Tatsächlich gaben vor allem die weiblichen Angeklagten, die - wie man seit dem Hexenhammer zu wissen meinte - als weitaus anfälliger als Männer für die Verführungskünste des Teufels galten, in ihren unter der Folter erpressten Geständnissen stereotyp an, sie seien in einer depressiven Stimmung gewesen, als ein Teufel in Mannsgestalt sie angesprochen habe. Die Gründe für diese Depression konnten vielfältiger Natur sein; sie reichten von Armut über Demütigung durch prügelnde und trinkende Ehemänner bis zu Übergriffen plündernder Soldaten. Trein Juncker aus Wißmansdorf in der Eifel, die 1592 hingerichtet wurde, gestand, sie habe vor sechs Jahren Streit wegen des Zehnten mit ihrem Herrn gehabt. Zudem habe ihr Mann ein fremdes Pferd verkauft und behauptet, die Spanier hätten das Pferd mit Gewalt genommen. Der Betrug des Ehemannes wurde aber in Trier entdeckt und ihr Mann verhaftet. Darüber sei sie in grosse betrübniss geraten. Meist war die den Frauen erscheinende Mannsperson - wie der Teufel, den Trein Juncker im Hammer Busch traf - schwarz gekleidet; in Lothringen trug der Mann häufig Federn am Hut. Seltener trat der böse Feind in der Gestalt eines Bekannten auf. Adams Maria aus Oberweis etwa begegnete im Jahre 1630 angeblich der Teufel in Gestalt des Pfarrers von Bettenfeld, bei dem sie in Diensten stand und der ihr Geliebter war. Daran, dass sein Geschlecht kalt wie ein Eiszapfen war, erkannte sie, dass es sich um eine Täuschung des Teufels handelte.

Den männlichen Angeklagten erschien im Trierer Land und in der Eifel meist eine junge und hübsche Teufelin, die bei dieser ersten Begegnung bereits die Teufelsbuhlschaft mit dem neuen Adepten vollzog. Die weiblichen wie auch die männlichen Angeklagten beschrieben den Geschlechtsakt als kalt und unnatürlich. Viele erkannten vor allem an der kalten Natur ihres Buhlen oder amoureux, dass es sich um eine teuflische Erscheinung handelte. Die gespaltenen Füße oder Kuh- beziehungsweise Ziegenfüße fielen ihnen erst später auf. Die meisten Hexen und Zauberer begegneten dem teuflischen Verführer, wenn sie allein waren: im Wald, auf dem Feld, in beziehungsweise vor ihrem eigenen Haus oder gar in ihrem Bett. Selten führten andere Hexen und Zauberer die neuen Mitglieder in die teuflische Gesellschaft ein. So bekannte Schossel Suin in ihrem nach der Folter abgelegten Geständnis von 1587: Als vor 16 Jahren ihre Mutter als Hexe verbrannt wurde, war sie selbst schwanger. Sie sei dann schwermütig geworden. Als sie drei Wochen im Kindbett gelegen habe, sei der Teufel in der Gestalt eines schwarzen Mannes mit schwarzen Kleidern an ihr Bett gekommen. Er befand sich in Begleitung einer Hexe aus Longuich. Dieser Mann tröstete sie und versprach ihr Hilfe aus der Not sowie genügend Geld, sofern sie ihm folgen wolle. Sie willigte ein und verleugnete auf sein, deß teuffels, scheen schwetzenn Gott, den Allmächtigen, und schwor ihm sowie allen Heiligen und der Mutter Gottes ab. Danach ergab sie sich dem Teufel und versprach, ihm zu folgen. Daraufhin kratzte der Teufel mit seinen Klauen den Chrisam, das geweihte Öl, aus ihrer Stirn, was sie schmerzte. Auf ihrem eigenen Bett hatte er seinen willen mit ihr, es war aber nicht natürlich. Das Geld, das sie danach von ihm erhalten habe, wurde am folgenden Morgen zu Pferdekot.

Die Beschreibung Suin Schossels ist typisch für die Darstellung der ersten Begegnung der Angeklagten mit dem Teufel in Lothringen, Luxemburg, der Eifel und im Trierer Land: Ausgangspunkt ist gewöhnlich eine Notsituation, die dem Bösen einen Angriffspunkt bietet. Dann erscheint ein schwarz gekleideter Mann, der Hilfe verspricht, sofern die Angeklagten ihm folgen und Gott verleugnen. Sobald die Betroffenen eingewilligt haben, entfernt der Teufel als Zeichen der Aufnahme in die Hexensekte den Chrisam mit seinen Klauen aus der Stirn des neuen Mitgliedes. Jetzt gibt der Teufel sich zu erkennen. Er nennt sich in Luxemburg vornehmlich Belzebub und Luzifer, in Lothringen Federwisch, torche de plume, Federhanns oder Persin; aber auch Phantasienamen sind verbreitet wie Nischt, Nultgen, Chierling, Bellzebock oder Joly. Eine Besonderheit der Trierer Beschreibungen, die sich zum Teil auch in der Eifel und in Luxemburg wiederfindet, besteht darin, dass hier auch die neu aufgenommenen Hexen und Zauberer als Zeichen ihrer Zugehörigkeit zur Hexensekte einen neuen Namen erhalten. Im Trierer Land überwiegt Rösgen als Hexenname; der Teufel, der Suin Schossel aus Kirsch bei Trier erschien, nannte sich selbst Heuptgen und sie Schuepgen. Die Teufelsbuhlschaft findet in fast allen Fällen bereits bei dieser ersten Begegnung statt. Der Vollzug wird allerdings als unnatürlich und kalt empfunden. Das Geld, das der Buhle den neuen Hexen in den Schoß wirft, entpuppt sich zu Hause als Pferdekot, in Lothringen manchmal auch als Eichenlaub.

In der Bischofsstadt Toul, in der während einer Verfolgungswelle von 1618 bis 1623 verstärkt die Nadelprobe durchgeführt wurde, bekannten die Angeklagten, vom Teufel bei der ersten Begegnung an der rechten oder linken Schulter markiert worden zu sein. Bei diesen Personen hatte der Henker zuvor - unmittelbar vor der Tortur, nachdem die gesamte Körperbehaarung abrasiert worden war - das angeblich schmerzunempfindliche Hexenmal gefunden und mit einer großen Nadel durchstochen. Der lothringische Generalprokurator Nicolas Remy widmete in seiner 1591 verfassten Daemonolatria (Über den Teufelskult) dem Hexenmal ein eigenes Kapitel, in dem er ausführt, dass die bösen Geister die Menschen mit ihren Klauen als Zeugnis der ewigen Dienstbarkeit zeichnen. Das Stigma sei an den geheimsten Stellen des Körpers verborgen und vom Teufel unempfindlich gemacht worden.

In Luxemburg gaben viele Angeklagte an, der böse Feind habe sich unmittelbar nach der ersten Buhlschaft in Luft aufgelöst. Erst nach einigen Tagen oder Wochen wiederholte sich am Abend die teuflische Erscheinung. Nach dem erneuten Vollzug der Buhlschaft führte der Teufel die neuen Hexen und Zauberer zum Tanz, wie die nächtlichen Zusammenkünfte in Lothringen, Luxemburg, dem Trierer Land und der Eifel genannt wurden. Während die Angeklagten im Trierer Land in der Regel links herum im Namen des Teufels auf einen schwarzen oder grauen Bock aufstiegen und auf diesem zum Hexensabbat flogen, wurde der Hexenflug in vielen lothringischen Geständnissen gar nicht thematisiert. Zwar war in Einzelfällen davon die Rede, dass die Hexen auf Stöcken, Besen oder Tieren flogen, oder dass der Teufel sie auf seinem Rücken zum Hexentanz trug, doch in der Regel gestanden die Angeklagten nur, sie hätten sich zum Tanzplatz begeben (transporté); die Frage des Transportmittels blieb unerwähnt. Auch die luxemburgischen Angeklagten tätigten, nachdem sie sich zuvor eingesalbt hatten, auf einem schwarzen Bock oder einer Ziege den Hexenflug und verließen das Haus durch den Schornstein. Häufiger als in anderen Regionen fragten die luxemburgischen Gerichte genauer nach, warum etwa dem schlafenden Ehemann nicht aufgefallen sei, dass seine Frau abwesend war, oder wie der Teufel es anstelle, dass die Hexe gleichzeitig im Ehebett und auf dem Tanz sein könne. Die Antworten der Angeklagten waren unterschiedlich. Trein Juncker aus Wißmannsdorf etwa antwortete, sie wisse es nicht, ihr Buhle könne so etwas tun und habe bis zu ihrer Rückkehr ihren Schein, also ein Trugbild ihrer selbst, neben ihren Mann gelegt. Dagegen nannte Suin Schossel aus Kirsch ein Mittel, ihren Ehemann am Aufwachen zu hindern: Sie lege ihr Hemd auf ihren Mann und segne dies im Namen des Teufels, dann müsse er schlafen.

Die geständigen Zauberer und Hexen aus Lothringen, Luxemburg, der Eifel und dem Trierer Land entwarfen ein volkstümliches Bild der nächtlichen Versammlungen der Hexen, das sich doch recht stark von den Beschreibungen in der dämonologischen Literatur abhebt. Allerdings fanden Elemente der Bekenntnisse der verurteilten Hexen und Zauberer der Region wiederum Eingang in die dämonologische Literatur, wie etwa in den Traktat des Trierer Weihbischofs Peter Binsfeld. Die von Nicolas Remy verfasste Daemonolatria enthält zahlreiche regionale Beispiele tatsächlich geführter Hexereiverfahren. Der Autor hatte bereits vor Erscheinen des Werkes mehr als 15 Jahre lang die lothringischen Hexenprozessakten - zuerst als Mitglied des change, des obersten herzoglichen Gerichts, in Nancy und dann als lothringischer Generalprokurator - begutachtet.

Trotz einiger regionaler Unterschiede und Spezifika weisen die Sabbatbeschreibungen in den untersuchten Gebieten sehr große Ähnlichkeiten auf; die Übereinstimmungen nehmen innerhalb einer Region noch zu. Zwar werden die Geständnisse der Angeklagten in Bezug auf den Hexentanz im Laufe der Verfolgungen immer ausführlicher, detaillierter und phantasievoller, aber insgesamt zeichnen die Bekenntnisse ein gleichartiges Szenario von der Verführung durch den Teufel und dem Hexentanz. Dabei weisen die Geständnisse der Angeklagten aus dem Trierer Land zum Teil sogar wörtliche Übereinstimmungen auf. Dies ist nicht nur darin begründet, dass das Gerichtspersonal den Betroffenen während und nach der Folter immer wieder dieselben, mehr oder weniger suggestiven Fragen stellte, sondern auch in der Tatsache, dass es sich bei den hier überlieferten Prozessakten um nachträglich verfasste, standardisierte Reinschriften der ursprünglichen Protokolle handelt. In den Fällen, in denen die jeweils von den Gerichten gestellten Fragen mitprotokolliert wurden, kann detailliert untersucht werden, welche Vorstellungen vom Hexensabbat in den Köpfen des Gerichtspersonals vorhanden waren und welche Elemente in den Bekenntnissen vorkommen mussten, damit das Geständnis diesen Vorstellungen entsprach und der Angeklagte aus der Folter entlassen wurde.

In Lothringen, wo das Verhör unter der Folter - wie die von Claude Bourgeois im Jahre 1614 aufgezeichnete Interrogatia für Hexereiverfahren belegt - nicht so detailliert war und bewusst weniger konkret gehalten wurde, blieb den Geständigen weitaus mehr Spielraum für ihre Tanzplatzbeschreibungen. Dagegen scheinen im Herzogtum Luxemburg schon früh feste Vorstellungen vom Sabbatgeschehen und der Verführung durch den Teufel beim Gerichtspersonal vorhanden gewesen zu sein, was sich in sehr detaillierten Suggestivfragen unter der Folter niederschlug, wie etwa die in Echternach und im luxemburgischen Teil der Eifel geführten Verfahren belegen. So hatte Maria Scholer aus Echternach im Jahre 1589 auf die Frage, ob der Teufel ihr Geld versprochen habe, nach der ersten Folterung geantwortet, er habe ihr nichts versprochen, sie habe nie Geldmangel gehabt. Das Gericht aber kam immer wieder auf diesen Punkt zurück, ebenso auf die Frage der Schwermut, die dem Teufel den Angriffspunkt für die Verführung geboten haben solle. Maria hatte beim ersten Mal ausgeführt, sie sei depressiv gewesen, weil sie abends vor der Begegnung mit dem bösen Feind zuviel getrunken habe. Zudem hatte sie geleugnet, einen Hexennamen oder ein Zeichen erhalten zu haben. Da ihre Antworten nicht genau den Erwartungen des Gerichtspersonals entsprachen, insistierte das Gericht auch nach einer zweiten Tortur noch: Ob ihr der Teufel denn damals keine drei Dukaten gegeben habe, ob er ihr kein Zeichen sonst am Leib angetan habe, ob er ihr, als er ihr erschienen sei, nicht einen Namen gegeben habe, woher ihre Schwermut und böse Gedanken gekommen seien. Adams Maria aus Oberweis hatte zuerst zwar die mehrmalige Teufelsbuhlschaft gestanden, aber immer wieder abgestritten, sich von Gott losgesagt zu haben. Erst als sie zugab, bereits bei der ersten Begegnung in den Pakt eingewilligt zu haben, gab sich das Gericht zufrieden.

Allerdings existierte nicht nur in den Köpfen des Gerichtspersonals eine relativ konkrete Vorstellung von der Initiation der neuen Hexen und dem Ablauf der nächtlichen Versammlungen, sondern auch die Angeklagten hatten solche Bilder vor Augen, wie die wenigen Geständnisse zeigen, die freiwillig, das heißt ohne Folterandrohung, abgelegt wurden. Manchmal baten die Angeklagten nach der Tortur auch um eine Bedenkzeit, um sich eine glaubwürdige Geschichte auszudenken, die den Erwartungen des Gerichtspersonals gerecht werden konnte. Über Predigten, Flugblätter, gelehrte Schriften, abergläubische Geschichten und nicht zuletzt durch das öffentliche Verlesen der Bekenntnisse vor der Hinrichtung, die viel Publikum anzog, verbreitete sich ein regional relativ einheitliches Konzept vom Treiben der Hexengesellschaft, das die Beschuldigten in ihrer Not wiedergaben, um einer erneuten Folter zu entgehen. Nur in der Stadt Toul verzichtete man auf die öffentliche Verlesung der confessions, um das bei der Exekution anwesende Volk nicht mit den verabscheuungswürdigen Taten der Hexen und Zauberer zu schockieren.

Die homogenen Vorstellungen von den Aktivitäten der gefürchteten Hexen und Zauberer mussten nicht unbedingt alle Elemente des kumulativen Hexereideliktes - nämlich Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexenflug, Hexensabbat und Schadenzauber - aufweisen. In Lothringen etwa äußerten sich viele verurteilte Hexen überhaupt nicht zum Hexenflug, im Amt Dieuze bekannten männliche Angeklagte, denen ebenso wie den Frauen ein männlicher Teufel begegnet war, nie, die Buhlschaft vollzogen zu haben. Dagegen leugneten die geständigen Männer aus Toul, denen ein männlicher Teufel erschienen war, nicht, geschlechtlichen Umgang mit ihm gehabt zu haben. Die widernatürliche Buhlschaft ließ das Vergehen der geständigen Zauberer noch verwerflicher erscheinen. Im Trierer Land und der Eifel stellte sich dieses Problem nicht, denn hier - so die Geständnisse - war den männlichen Angeklagten eine Teufelin erschienen.

Ebenso fehlten in der volkstümlichen Vorstellung vom Hexentanz, welche die Beschuldigten aus Lothringen, Luxemburg, der Eifel und dem Trierer Land hegten, völlig die in der gelehrten Dämonologie beschriebenen orgiastischen Ausschweifungen mit den Teufeln beziehungsweise im Kreis der Anwesenden. Vielmehr wurde hier ein - wenn auch teuflisch verkehrtes - Bild von einer Art Dorffest entworfen. Im Mittelpunkt der nächtlichen Zusammenkünfte standen ein Festmahl und der sich anschließende Tanz. Ein Pfeifer oder mehrere, die wie beim Kirchweihfest in den Bäumen saßen, spielten auf; sie erhielten am Ende sogar eine Entlohnung für ihre Mühen. Das so genannte Homagium, der Kuss auf den Hintern des Teufels - welcher der Versammlung auf einem Thron sitzend vorstand, wie es gelehrte theologische Texte und Illustrationen darstellten -, entfiel ganz oder wurde durch das Blasen in den Hintern der Obersten, der weiblichen und männlichen Anführer der Hexengesellschaft, beziehungsweise des Pfeifers ersetzt. In einigen wenigen Fällen berichteten die Angeklagten sogar von einer Teufelshochzeit, die beim Hexentanz stattgefunden habe. So bekannte Thomas Hardier aus dem lothringischen Guinzeling im Jahre 1601, beim Hexensabbat unter dem Hochgericht von Torcheville habe die Tochter des GroMaire einen jungen Teufel geheiratet. Anwesend seien etwa 30 Personen gewesen; sie hätten kein Brot, aber Fleisch und Wein aus Insming gehabt.

Obwohl die Beschreibungen den Dorffestcharakter des Hexensabbats betonten, wurde immer auch das Element der vom Teufel geschaffenen verkehrten Welt hervorgehoben. Die Hexen und Zauberer kamen zum Tanzplatz, indem sie links herum auf einen Bock stiegen. Dort angekommen, nahmen sie an einem Bankett teil. Aber die Speisen hatten keinen Geschmack und sättigten nicht. Nur der auf dem Tanzplatz ausgeschenkte Wein wurde von den Angeklagten aus den weinanbauenden Moseldörfern manchmal gerühmt. Vor allem fehlten Salz und Brot, die bei einem Festmahl gewöhnlich als Zeichen der Gastfreundschaft gereicht wurden. Die Pfeifer, die zum Tanz aufspielten, bliesen auf seltsamen Musikinstrumenten, deren Klang schrill war. So sagte etwa Maria Adam aus Oberweis, die Pfeife habe elend gelautet und wie ein Hörnchen ausgesehen. Der anschließende Tanz geschah in Lothringen links herum, wobei die Hexen und Zauberer Rücken an Rücken hoch in die Luft sprangen; eine Vorstellung, die auch in der Eifel und in Luxemburg verbreitet war. Trein Juncker aus Wißmannsdorf erklärte, sie tanzten dort alle mit dem arsch, und kierten eine dem andern nicht das angesicht. Suin Schossel aus dem Trierer Land berichtete, jede Hexe tanze mit ihrem Buhlen links herum in des Teufels Namen. Wenn der Tanz zu Ende sei, müsse jede der Obersten Geld als Pfeiferlohn geben. Alle, die kein Geld hätten, müssten der Obersten in den Hintern blasen. Dies hätte sie selbst immer tun müssen, da sie arm sei. Die Vorstellung, dass die Hexengesellschaft einen Anführer oder eine Anführerin - einen capitaine, roi oder eine oberste - haben müsse, war auch in Lothringen verbreitet. Allerdings wurden hier die Pfeifer nicht entlohnt, sondern die Obersten kassierten eine Art jährlicher Tributzahlung. Das Blasen in den Hintern als Ersatzleistung entfiel hier. In der Eifel dagegen blieb man dabei, nur manchmal wurde der Oberste stattdessen auf den Hintern geküsst.

Je länger die Verfolgungen anhielten, umso detaillierter wurden die Beschreibungen vom Geschehen auf dem Hexentanzplatz. Während die ersten Aussagen zu Beginn der Verfolgungswellen sich meist darauf beschränkten, pauschal vom Hexentanz mit Essen und Trinken zu berichten, zeichneten einige spätere Geständnisse ein komplexes Sabbatgeschehen, bei dem es nicht nur Oberste gab, welche die Gesellschaft anführten, sondern eigens zur Zubereitung der Speisen abgestellte Köche, einen Zeremonienmeister, der den Tanz anführte, einen Weinzapfer und einen Hofmeister. So bekannte Adams Maria im Jahre 1630: Das Fleisch war gut anzusehen, schmeckte aber wie Moos. Ebenso war der Wein, der aus einem Eichenbaum gezapft wurde, ohne Geschmack. Als Weinzapfer habe Conen Wilhelm fungiert, und die Frau von Stein Henrich musste kochen. Ludtwichs Peter gestand, er selbst habe als Hofmeister die Speisen an einem der Tische der Hexengesellschaft gereicht. Den Trank hätten sie aus Pötten getrunken; er sei aber schwarz gewesen und habe elend geschmeckt. Die bösen Geister nähmen auch am Sabbat teil. Man könne sie gut erkennen, da sie ein gräuliches Gesicht und breite Füße mit Klauen hätten.

Besonders in den Fällen, in denen die Angeklagten so lange gefoltert wurden, bis sie bestimmte angesehene und einflussreiche Bürger als Komplizen besagt hatten, enthält das von ihnen entworfene, detaillierte Bild des Hexentanzes auch Hinweise auf latent schwelende soziale Konflikte zwischen Arm und Reich sowie auf Gegensätze zwischen Stadt- und Landbevölkerung. So gab Trein Juncker aus Wißmannsdorf, die 1592 mehrmals explizit nach der Teilnahme Johann Schweistals aus Bitburg gefragt worden war, zu Protokoll, Schweistal sei ihr Oberster, der auf einem goldenen Sessel sitze und einen Stab in der Hand halte. Die Reichen hätten einen eigenen Tisch. Die Armen aber müssten zurückstehen und bekämen nichts zu essen. Ähnlich sahen die Beschreibungen der Angeklagten aus dem Trierer Land aus, die den Stadtschultheißen Dr. Dietrich Flade besagten. Flade sei mit einem goldenen beziehungsweise silbernen Wagen zum Tanzplatz gekommen. Dort habe er auf einem goldenen Sessel gesessen. Er sei ebenso wie andere Stadtbürger vornehm und reich gekleidet gewesen. Die reichen Trierer hätten einen eigenen Tisch mit kostbaren Trinkgefäßen. Jedes Mal seien es die Trierer gewesen, die vorschlugen, den Wein und die Felder zu verderben. Suin Schossel aus Kirsch bekannte, die reichen, köstlichen Leute seien alle maskiert gewesen und tanzten getrennt von den Armen.

Auch in Lothringen war die Vorstellung, dass vornehme Mitglieder der Hexensekte sich maskierten, um nicht erkannt zu werden, weit verbreitet. Remy glaubte, dass sowohl das rückwärtige Tanzen als auch das Tragen von Larven und Schleiern dazu diene, spätere Besagungen durch inhaftierte Mitglieder zu vermeiden. […] Es sey diß die Ursach: Nemlich / damit sie sich auff solche Weise nicht ansehen / noch leichtlich erkennen mögen. Denn sie halten es für einen grossen Unfall, wenn diejenigen / so auff der Tortur für dem Richter schuldig befunden sind / auch noch weiter andere anzeigen müssen / welche in ihrer Gesellschaft sind / und auch Schuld daran haben / umb welche Ursachen willen sie offtmahls auch vermummet und mit Larven bedeckt / auff ihrer Versammlung erscheinen [...].Eine weitere lothringische Besonderheit liegt in dem lediglich im Amt Dieuze verbreiteten Glauben, dass die Finger oder Rippenstücke von ungetauften, totgeborenen Kindern - die die Hexen auf den Friedhöfen ausgruben und verbrannten, um die Asche in ihre Salbe oder in die schadenbringenden Tränke zu mischen - auf dem Hexentanzplatz mit blauer Flamme leuchteten und so der Gesellschaft Licht spendeten.

Die Größe der nächtlichen Versammlungen schwankte zwischen 15 und 100 Teilnehmern; der 1589 hingerichtete Pfarrer von Fell, Johann Rauw, gab an, es seien sogar an die 400 Manns- und Weibspersonen auf der Hetzerather Heide zusammengekommen. In den meisten Fällen wurden angeblich lokale Tanzplätze, die unmittelbar in der Nähe lagen, von den Hexen und Zauberern aufgesucht. Es konnte sich dabei ebenso gut um die üblichen Versammlungsplätze der Gemeinde handeln wie um ohnehin schon magisch besetzte Plätze - das Hochgericht, Wegekreuzungen, alte Bäume, vorgeschichtliche Gräber, Reste der römischen Besiedlung oder unheimliche Sümpfe. Viele der Angeklagten sagten aus, der Tanz finde an den Donnerstagen statt; im Trierer Land und in der Eifel hatten die Donnerstage in den Fronfasten eine übergeordnete Bedeutung. Die Hexen, die der Hochgerichtsbarkeit der Abtei St. Maximin unterstanden, gaben vielfach an, in den Fronfasten seien sie verpflichtet, zur Hetzerather Heide zu kommen, an den übrigen Donnerstagen würden sie ihre normalen Tanzplätze aufsuchen. In einigen Geständnissen findet sich eine Vorstellung wieder, die innerhalb der gelehrten Dämonologie heftig diskutiert wurde: Nahmen die Hexen und Zauberer persönlich am Sabbat teil oder wurden sie dort lediglich von den bösen Geistern vertreten? Die Beantwortung dieser Frage warf auch juristische Probleme auf. Wenn der Teufel in der Lage war, auch in die Gestalt unschuldiger Menschen zu schlüpfen, um am Hexensabbat teilzunehmen, dann hätten Besagungen nicht mehr als Indizien in einem neuen Hexereiverfahren herangezogen werden können. Da aber den Besagungen in Lothringen, Luxemburg und Kurtrier ein hoher beweisrechtlicher Stellenwert beigemessen wurde, erstaunt es nicht, dass die geständigen Hexen und Zauberer angaben, der Teufel könne nur solche Personen repräsentieren, die Mitglieder der Hexengesellschaft seien. Er könne ihre Gestalt nur annehmen, wenn sie zuvor eingewilligt hätten. Suin Schossel bemerkte, der Teufel sei in ihrer Gestalt auf dem Tanzplatz gewesen und habe sie dort vertreten, aber ohne ihre Füße, denn seine eigenen könne er nicht verändern. Außerdem sei der böse Geist nur dann in der Lage, in ihre Gestalt zu schlüpfen, wenn sie zuvor die Teufelsbuhlschaft vollzogen hätten.

Am Ende der nächtlichen Versammlung wurde auf Anweisung des Teufels oder der Obersten ein Anschlag der Hexen und Zauberer verabredet, in der Regel die Ausübung von Wetterzauber. Auch an dieser Stelle werden häufig soziale Konflikte zwischen der armen und der reichen Bevölkerung deutlich. Baten die armen Tanzplatzbesucher darum, auf die Schädigung der Ernte zu verzichten, um nicht Hunger leiden zu müssen, wurden sie von ihren Teufeln - wie auch sonst, wenn sie den Gehorsam verweigerten - heftig geschlagen. Suin Schossel fügte hinzu, wenn die Glocken läuteten, einige nicht in den geplanten Anschlag einwilligen wollten oder von Gott sprechen würden, dann sei ihr Spiel gebrochen. Der Glaube an die apotropäische, das heißt Unheil abwehrende Wirkung von Glockengeläut, Hähnekrähen, Bekreuzigungen und Nennung der Dreifaltigkeit oder der Jungfrau Maria war sowohl in Lothringen und Luxemburg als auch in der Eifel und im Trierer Land allgemein verbreitet. Sobald eine der Hexen Jesus sage, löse sich die Versammlung augenblicklich auf, beim Hexenflug überraschte Hexen und Zauberer fielen einfach zu Boden. Peter Binsfeld führte in seinem Traktat aus: […] Ja bißweilen werden sie von den Teuffeln eylendts zum Lauff gebracht / vnd dieweil sie etwo den hailsamen Namen Jesu unversehener Sach nennen / oder sonst ein ander Zaichen Christlicher Andacht brauchen / oder mit dem heiligen Creutz sich bewaffnen / wann die andern alle verschwinden / kehren sie widerumb zu Fuß heim / die zuvor vom Teuffel zur Versamblung gebracht seyndt worden. Zu zeitten fallen sie ab den Bäumen auffs Erdtreich / vnnd zerschmettern die Glieder.

Während überwiegend volkstümliche Vorstellungselemente die Sabbatbeschreibungen der Angeklagten im Trierer Land, der Eifel, Luxemburg und Lothringen beherrschten, entwarfen die Hexen und Zauberer in der Stadt Toul ein völlig anderes, viel stärker von der gelehrten Dämonologie geprägtes Bild. Hier entfernte der Teufel als Zeichen des vollzogenen Pakts nicht den Chrisam von der Stirn des Adepten, sondern markierte ihn mit dem Teufelsmal. Auf dem Sabbat, der auch von allen geständigen Angeklagten als solcher bezeichnet wurde, präsidierte ein Oberteufel die Versammlung, dem die Anwesenden den Hintern küssten. Die Anbetung des Teufels und das Homagium standen hier eindeutig im Vordergrund. Noch einmal wurde auf dem Tanzplatz die Buhlschaft mit dem Teufel vollzogen, begleitet von orgiastischen Ausschweifungen der Hexen und Zauberer untereinander. Der Tanz und das Bankett - beide zum ersten Mal erst 1621 erwähnt - spielten lediglich eine untergeordnete Rolle. Vermutlich hatten in der Bischofsstadt, die zu einem Drittel von Klerikern bewohnt wurde, die Vorstellungen der gelehrten Dämonologen über Predigten und schriftliche Zeugnisse in einem weitaus größeren Maße Verbreitung gefunden als in den eher ländlich geprägten Regionen Lothringens, Luxemburgs, der Eifel und des Trierer Landes.