Ende März 1848 hatte Albert bereits die Idee akzeptiert, daß ein deutscher Staatenbund nicht ausreiche, um dem nationalen Einheitsstreben gerecht zu werden. Jetzt plädierte er für ein föderalistisches Deutschland, dessen Verfassung allerdings nicht die Folge eines revolutionären Aktes, sondern das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Fürsten und der Nationalversammlung sein sollte. Albert war gegen die Reaktion, aber auch gegen den "roten Republikanismus". Im Gegensatz zu seinem Schwager Leiningen, dem Leiter des Frankfurter Reichsministeriums, der einen stärker zentralistischen Kurs verfolgte, trat Prinz Albert entschieden dafür ein, die kleinen Dynastien zu erhalten. Er wollte Coburg, dem Ort seiner Herkunft, dem er auch durch Erbfolgerechte verbunden blieb, das Schicksal der Mediatisierung ersparen. Um die dynastische Position zu stärken, sprach er sich gegen die erbliche Kaiserwürde aus und plädierte für ein deutsches Wahlkaisertum, das auf dem Willen eines Fürstentages und nicht auf der Entscheidung einer konstitutionellen Versammlung beruhen sollte. Bis zum Herbst 1848 ging Albert - trotz wachsender Bedenken - davon aus, daß Österreich in ein vereinigtes Deutschland einzubeziehen sei. Erst seit November desselben Jahres schwenkte er in dieser grundlegenden Frage auf die Linie Heinrich von Gagerns ein, der sich schließlich, nach den fruchtlosen Versuchen der Frankfurter Nationalversammlung, eine Mehrheit für die großdeutsche Lösung zu erreichen, mit seinem Konzept der kleindeutschen Einheit unter preußischer Führung in der Paulskirche durchsetzen konnte.

Am 13. Dezember 1848 übersandte Albert dem preußischen König ein Memorandum, das er auch den Königen von Sachsen, Bayern und Württemberg zuleitete. Da die Beratungen über die Reichsverfassung vor dem Abschluß stünden, so gab er zu bedenken, und diese zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung der Einzelstaaten bedürfe, sei es nunmehr nötig, die provisorische durch eine definitive Zentralgewalt zu ersetzen. Er schlug vor, die deutschen Fürsten sollten sich in Frankfurt versammeln, um sich "kollegialisch zu konstituieren" und dann im Einvernehmen mit dem Reichsverweser und der Reichsversammlung die erforderlichen Beschlüsse über Art und Person der künftigen Zentralgewalt zu fassen. "Daß eine solche schließlich souveräne Teilnahme der deutschen Fürsten an dem Verfassungswerk nicht nur der Begründung dieses Werkes, sondern auch der Erhaltung der prinzipiellen Würde und des moralischen Ansehens der Fürsten selbst aufs dringlichste Not tue, erfordert keine weitere Auseinandersetzung".