• Gewebe mit "Judensternen", 1941/45

Gewebe mit "Judensternen"

Deutschland, 1941/1945
Zellwolle, bedruckt
78 x 103 cm
Inv.-Nr.: Kte 80/122

Eine im September 1941 in Kraft getretene Polizeiverordnung sah vor, dass im Deutschen Reich alle Juden über sechs Jahre in der Öffentlichkeit den Judenstern "sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks" und "fest angenäht" tragen mussten. Der Stoff mit aufgedrucktem Stern war Meterware und musste von den Betroffenen über die "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" erworben werden. "Nicht ordnungsgemäßes" Tragen des gelben Sterns führte zu harten Strafen.

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Rückblick: September 1941 - Einführung der Kennzeichnungspflicht für Juden im Deutschen Reich

Exponat: Gewebe mit Judensternen, 1941/45 [Abbildung] Gewebe mit Judensternen Deutschland, 1941/1945 Zellwolle, bedruckt 78 x 103 cm ©DHM, Berlin Kte 80/122 Die am 19. September 1941 in Kraft getretene Polizeiverordnung sah vor, dass alle Juden über sechs Jahre in der Öffentlichkeit den Judenstern sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks und fest angenäht tragen mussten. Der Stoff mit aufgedrucktem Stern war Meterware und musste von den Betroffenen über die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland für zehn Pfennig pro Stück erworben werden. Nicht ordnungsgemäßes Tragen des Davidsterns führte zu harten Strafen.

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