• [Grafik: Kinderarbeit, 1858]

Kinderarbeit in der größten deutschen Buntpapierfabrik in Aschaffenburg

aus: Leipziger Illustrirte Zeitung, 13. November 1858, S. 309
Inv.-Nr.: Gr S 57/12702

Staatliche Verbote der Beschäftigung von Kindern unter 12 Jahren wurden immer wieder missachtet. Gesetze und Verordnungen über Kinder unter 14 Jahren verboten deren Beschäftigung nicht, sie regulierten lediglich, dass den Kindern ein rudimentärer Schulbesuch möglich sein sollte.

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Das "Fabrikproletariat"

[Abbildung] Kinderarbeit in der größten deutschen Buntpapierfabrik in Aschaffenburg aus: Leipziger Illustrirte Zeitung, 13. November 1858, S. 309 © Deutsches Historisches Museum, Berlin Staatliche Verbote der Beschäftigung von Kindern unter 12 Jahren wurden immer wieder missachtet. Gesetze und Verordnungen über Kinder unter 14 Jahren verboten deren Beschäftigung nicht, sie regulierten lediglich, dass den Kindern ein rudimentärer Schulbesuch möglich sein sollte.

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