• Exponat: Anordnung zur Blutgruppenbezeichnung der Umsiedler, 1940

Anordnung des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums zur Blutgruppenbezeichnung der Umsiedler

Litzmannstadt, 6. November 1940
29,8 x 21 cm
Inv.-Nr.: R 69/178 Anordnung Nr. 4 Seite 1

Die Anordnung gab den Mitarbeitern der Einwandererzentralstelle (EWZ) vor, dass von allen Umsiedlern bei der rassischen Untersuchung eine Blutprobe zu entnehmen sei und die Blutgruppenbezeichnung auf den Arm tätowiert werden müsse. Die Tätowierungen wurden bei Männern, Frauen und Kindern durchgeführt.

Transkription:
Der SS-Führer im Rasse- und Siedlungswesen [RuS] beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD Einwandererzentralstelle
Litzmannstadt, den 6. November 1940
Betr.: Blutgruppenbezeichnung der Umsiedler
Bezug: Der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums I/029 a 1/23.10.40/Dr. F./Klu. Vom 23.10.40
Anlg.: -

Anordnung Nr. 4 An alle RuS-Eignungsprüfer

Anläßlich seiner Inspektionsreise nach Schlesien hat der Reichsführer-SS angeordnet, daß künftig von allen Umsiedlern bei der rassischen Musterung eine Blutprobe entnommen und die Blutgruppenbezeichnung auf den Arm tätowiert wird.
Der Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes-SS, SS-Brigadeführer Hofmann, hat dazu angeordnet, daß auf den RuS-Karten diese Blutgruppenbezeichnung zu vermerken ist.
Die Eignungsprüfer erhalten demnächst die entsprechenden Stempel. Auf den jetzt in Gebrauch stehenden RuS-Karten ist in der Rubrik "Sonstige Auffälligkeiten" die Blutgruppenbezeichnung mit diesem Stempelaufdruck zu vermerken. Bei den neu in Druck zu gebenden RuS-Karten ist eine entsprechende Rubrik dafür vorgesehen.
Zur gemeinen Unterrichtung gebe ich bekannt, daß der Reichsführer-SS darüber hinaus für die Umsiedler nachstehendes anbefohlen hat:
Die Wartezeit der Umsiedler in den Lagern soll insbesondere benutzt werden,
a) die Umsiedler einer eingehenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und ihnen während des Lageraufenthaltes jede ärztliche Betreuung zu gewähren,
b) erforderlichenfalls Körperschäden zu beheben (Bruchoperationen, Augenersatz usw.)
c) eine gewissenhafte zahnärztliche Behandlung durchzuführen die Broschüre über Zahnpflege und Ernährung soll von Herrn Dr. Blaschke überarbeitet und in allen Umsiedlerlagern verteilt werden..

Dieses Objekt ist eingebunden in folgende LeMO-Seite:
Die Umsiedlung der deutschstämmigen Bevölkerung aus der Bukowina (Buchenland)

Exponat: Anordnung zur Blutgruppenbezeichnung der Umsiedler, 1940 [Abbildung] Anordnung des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums zur Blutgruppenbezeichnung der Umsiedler Litzmannstadt, 6. November 1940 Papier, Druck, maschinegschrieben, handgeschrieben 29,8 x 21 cm ©Bundesarchiv, Berlin R 69/178 Anordnung Nr. 4 Seite 1 Die Anordnung gab den Mitarbeitern der Einwandererzentralstelle (EWZ) vor, dass von allen Umsiedlern bei der rassischen Untersuchung eine Blutprobe zu entnehmen sei und die Blutgruppenbezeichnung auf den Arm tätowiert werden müsse. Die Tätowierungen wurden bei Männern, Frauen und Kindern durchgeführt. Transkription Der SS-Führer im Rasse- und Siedlungswesen [RuS] beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD Einwandererzentralstelle Litzmannstadt, den 6. November 1940 Betr.: Blutgruppenbezeichnung der Umsiedler Bezug: Der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums I/029 a 1/23.10.40/Dr. F./Klu. Vom 23.10.40 Anlg.: - Anordnung Nr. 4 An alle RuS-Eignungsprüfer Anläßlich seiner Inspektionsreise nach Schlesien hat der Reichsführer-SS angeordnet, daß künftig von allen Umsiedlern bei der rassischen Musterung eine Blutprobe entnommen und die Blutgruppenbezeichnung auf den Arm tätowiert wird. Der Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes-SS, SS-Brigadeführer Hofmann, hat dazu angeordnet, daß auf den RuS-Karten diese Blutgruppenbezeichnung zu vermerken ist. Die Eignungsprüfer erhalten demnächst die entsprechenden Stempel. Auf den jetzt in Gebrauch stehenden RuS-Karten ist in der Rubrik .Sonstige Auffälligkeiten. die Blutgruppenbezeichnung mit diesem Stempelaufdruck zu vermerken. Bei den neu in Druck zu gebenden RuS-Karten ist eine entsprechende Rubrik dafür vorgesehen. Zur gemeinen Unterrichtung gebe ich bekannt, daß der Reichsführer-SS darüber hinaus für die Umsiedler nachstehendes anbefohlen hat: Die Wartezeit der Umsiedler in den Lagern soll insbesondere benutzt werden, a) die Umsiedler einer eingehenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und ihnen während des Lageraufenthaltes jede ärztliche Betreuung zu gewähren, b) erforderlichenfalls Körperschäden zu beheben (Bruchoperationen, Augenersatz usw.) c) eine gewissenhafte zahnärztliche Behandlung durchzuführen die Broschüre über Zahnpflege und Ernährung soll von Herrn Dr. Blaschke überarbeitet und in allen Umsiedlerlagern verteilt werden..

© Bundesarchiv, Berlin

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