Gustav Radbruch 1878-1949

Jurist, Politiker

  • 1878

    21. November: Gustav Radbruch wird in Lübeck als Sohn eines Kaufmanns geboren.

  • 1895-1900

    Er studiert in München, Leipzig und Berlin Jura.

  • 1901

    Radbruch legt das Referendarexamen in Lübeck ab.

  • 1902

    In Berlin promoviert er bei Franz von Liszt (1851-1919) mit der theoretischen Arbeit "Die Lehre von der adäquaten Verursachung".

  • 1903

    In Heidelberg habilitiert Radbruch mit einer Arbeit zum strafrechtlichen Handlungsbegriff.

  • 1904-1910

    Er ist an der Universität Heidelberg als Privatdozent tätig.

  • 1910-1914

    Radbruch lehrt als Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie in Heidelberg.

  • 1914-1916

    Außerordentlicher Professor an der Universität Königsberg (Ostpreußen, heute: Kaliningrad).

  • 1916-1918

    Während des Ersten Weltkriegs ist Radbruch freiwilliger Krankenpfleger und dient später im Landwehr-Infanterie-Regiment Nr. 111 an der Westfront.

  • 1918

    Unmittelbar nach Kriegsende setzt sich Radbruch für die Idee einer demokratischen Republik ein. Er veröffentlicht die Flugschrift "An die jungen Juristen".

  • 1919

    Radbruch tritt der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) bei und ist entschiedener Befürworter der Weimarer Reichsverfassung.

  • 1919-1926

    Er ist als Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie in Kiel tätig.
    Radbruch wird mit seinem Entwurf einer "Materialen Rechtslehre" zum bedeutenden Rechtsphilosophen und Neukantianer. Er versteht die Menschenrechte als subjektives Naturrecht.

  • 1920-1924

    Er ist Reichstagsabgeordneter.
    Radbruch ist Mitherausgeber der politischen Zeitschriften "Schriften zur Zeit" und der "Neuen Blätter für den Sozialismus". Er setzt sich für eine stetige Erneuerung der sozialistischen Idee ein.

  • 1921

    Radbruch veröffentlicht seine "Rechtsphilosophische Parteienlehre", in der er die Demokratie als einzig zulässige Staatsform kennzeichnet.
    26. Oktober: Er wird Reichsjustizminister im zweiten Kabinett von Joseph Wirth.

  • 1923

    13. August - 3. November: In der Großen Koalition unter Gustav Stresemann ist Radbruch wiederum Justizminister. In dieser Funktion setzt er Teile einer Strafrechtsreform durch. Seine weitergehenden Entwürfe einer Reform des Strafgesetzbuchs - wie Abschaffung der Todesstrafe und eine mildere Jugendgerichtsbarkeit - kann er aufgrund des Rücktritts der Regierung Stresemann nicht umsetzen.

  • 1923-1926

    Radbruch widmet sich wissenschaftlicher Arbeit.

  • 1926-1933

    Er kehrt als Rechtsprofessor an die Universität Heidelberg zurück.

  • 1927/28

    Radbruch entwirft in "Kulturlehre des Sozialismus" ein sozialdemokratisches Kulturideal. Für die Justiz sollen Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Zweckmäßigkeit als höchste Werte konstatiert werden.

  • 1933

    28. April: Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wird Radbruch als erster deutscher Professor aus dem Lehramt entlassen. Er zieht sich ins Privatleben zurück und wendet sich wissenschaftlichen und literarischen Arbeiten zu.

  • 1939-1945

    Während des Zweiten Weltkriegs lebt er zurückgezogen. Er distanziert sich in seinen Tagebüchern vom NS-Regime.

  • 1945

    Die Alliierten setzen Radbruch wieder in seine Professur in Heidelberg ein.
    In der sogenannten Radbruchschen Formel konkretisiert Radbruch aufgrund der Erfahrung der nationalsozialistischen Verbrechen seine rechtsphilosophische Position. Demnach muss die Rechtssicherheit der Gerechtigkeit weichen, wenn das Gesetz in unerträglichem Maße zu dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden in Widerspruch steht. In diesem Fall soll an die Stelle des gesetzlichen Unrechts das übergesetzliche Recht treten.
    Nachdrücklich tritt er für den Resozialisierungsgedanken auch bei NS-Verbrechern ein. Er befürwortet offenen Strafvollzug und Gemeinschaftshaft.

  • 1949

    23. November: Gustav Radbruch stirbt in Heidelberg.

  • seit 1949

    Radbruchs Werke werden Standardlehrbücher an Universitäten der Bundesrepublik Deutschland. Seine rechtsphilosophischen Postulate finden in der juristischen Bewältigung der nationalsozialistischen Verbrechen Anwendung.

Alexander Mühle, Arnulf Scriba
Stand: 14. September 2014
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