Wilhelm Frick 1877-1946

NS-Politiker

  • 1877
    12. März: Wilhelm Frick wird als Sohn des Lehrers Wilhelm Frick und dessen Frau Henriette (geb. Schmidt) in Alsenz (Pfalz) geboren.
  • 1896-1901
    Studium der Rechtswissenschaften in München, Göttingen, Berlin und Heidelberg.
  • 1901
    Promotion in Heidelberg.
  • 1903
    Assessorexamen und Aufnahme in den bayerischen Staatsdienst.
  • 1904
    Tätigkeit bei der Kreisregierung in Oberbayern und Amtsanwalt bei der Polizeidirektion München.
  • 1907
    Er wird Bezirksamtassessor.
  • 1917
    Regierungsassessor bei der Polizeidirektion München.
  • 1919
    Er übernimmt die Leitung der Politischen Polizei in München.
    Unter Ausnutzung seiner Amtsbefugnisse unterstützt Frick rechtsradikale Gruppierungen der "Ordnungszelle Bayern". Mitgliedern von Freikorps, die politische Morde begangen haben, bietet er die Möglichkeit zur Flucht. Er steht in engem Kontakt zu Adolf Hitler und wird dessen Verbindungsmann im Münchener Polizeipräsidium.
  • 1923
    Februar: Frick wird Leiter der Münchener Kriminalpolizei.
  • 1924
    1. April: Aufgrund seiner Beteiligung am Hitler-Putsch vom 9. November 1923 wird Frick wegen Beihilfe zu einem Verbrechen des Hochverrats zu 15 Monaten Festungshaft verurteilt. Die Strafe wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt.
    4. Mai: Er wird für die Deutschvölkische Freiheitspartei, die Ersatzorganisation der verbotenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), in den Reichstag gewählt.
    31. Juli: Aufgrund seiner Verwicklung in den Hitler-Putsch wird Frick wegen Dienstvergehens aus der Polizei entlassen und verliert seinen Beamtenstatus.
    6. November: Aufhebung der Entlassung durch den Bayerischen Disziplinarhof.
  • 1925
    Nach dem Ablauf des Parteiverbots übt Frick sein Reichstagsmandat als Abgeordneter der NSDAP aus.
  • 1926-1930
    Neben seiner Parlamentstätigkeit arbeitet Frick als Beamter beim Oberversicherungsamt München.
  • 1928
    Er wird Fraktionsvorsitzender der NSDAP im Reichstag.
  • 1930
    Er übernimmt das Amt des Innen- und Volksbildungsministers in Thüringen. Frick ist der erste nationalsozialistische Minister einer Landesregierung.
    Er säubert die thüringische Polizei von republikanisch gesinnten Beamten, setzt bei Anstellungen die Bevorzugung nationalsozialistischer Kandidaten durch und gründet an der Universität Jena einen Lehrstuhl für Rassenforschung.
  • 1931
    1. April: Nach der Annahme eines Misstrauensantrags durch den thüringischen Landtag tritt Frick von seinem Ministeramt zurück.
    Er übt weiterhin sein Reichstagsmandat für die NSDAP aus.
  • 1932
    1. Januar: Er nimmt wiederum seine Tätigkeit für das Oberversicherungsamt München auf.
  • 1933
    Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wird Frick Reichsinnenminister.
    Er hat großen Anteil am Aufbau des nationalsozialistischem Herrschaftssystems. Er trägt die Verantwortung für die innenpolitischen Maßnahmen zur Bildung eines Führerstaats. Unter seiner Mitwirkung wird die rechtsstaatliche Ordnung aufgehoben.
    31. März: Das von Fricks Stab erarbeitete "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" wird verabschiedet. Die Länderparlamente werden aufgelöst und nach dem Stimmenverhältnis im Reichstag neu geordnet.
  • 1934
    30. Januar: Mit dem "Gesetz zum Neuaufbau des Reiches" verlieren die deutschen Länder ihre Hoheitsrechte und ihre Volksvertretungen. An die Spitze der "gleichgeschalteten" Länder werden Reichsstatthalter gestellt.
    Juli: Frick erarbeitet das "Staatsnotwehrgesetz", mit dem nachträglich die Rechtsgrundlage für die Morde im Zusammenhang mit dem sogenannten Röhm-Putsch geschaffen wird. Als "oberster Gerichtsherr" habe Hitler im Einklang mit dem Recht gehandelt.
  • 1935
    15. September: Verabschiedung des von Frick in Auftrag gegebenen "Reichsbürgergesetzes", das Teil der "Nürnberger Gesetze" ist. Nach diesem haben jüdische Bürger nur noch den Status von "Staatsangehörigen ohne Rechte und Pflichten".
  • 1936
    Mit der Ernennung Heinrich Himmlers zum Chef der deutschen Polizei verliert Frick die Kontrolle über den mächtigen Polizeiapparat mit seinen Sonderorganisationen Schutzstaffel (SS), Geheime Staatspolizei (Gestapo) und Sicherheitsdienst (SD). Dies führt zu einem weiteren Machtverlust Fricks, der durch die Abgabe von Kompetenzen an andere Ministerien bereits 1933 eingesetzt hat.
  • 1939
    Als Generalvollbemächtigter für die Reichsverwaltung hat er die Aufgabe, die deutsche Verwaltung auf die Anforderungen des Kriegs vorzubereiten.
    Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs übernimmt Frick die Leitung der nichtmilitärischen Verwaltung.
    Gegen die im Krieg weiter wachsende Vielfalt der Zuständigkeiten und Sonderkompetenzen kann sich Frick immer weniger durchsetzen.
  • 1943
    August: Abberufung als Innenminister. Frick übernimmt als Reichsminister ohne Geschäftsbereich das Amt des Reichsprotektors für Böhmen und Mähren, welches er bis Kriegsende ausübt. Er erfüllt jedoch nur noch repräsentative Aufgaben ohne politischen Einfluss.
  • 1946
    16. Oktober: Wilhelm Frick wird in Nürnberg hingerichtet.
Gabriel Eikenberg
17. September 2014

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