> Das "Lied der Deutschen" 1841

Das "Lied der Deutschen"

Am 26. August 1841 schrieb der Dichter und Literaturprofessor August Heinrich Hoffmann von Fallersleben auf der damals britischen Insel Helgoland das "Lied der Deutschen" als Ausdruck der Sehnsucht nach nationaler Einheit. Das mit der Melodie der Kaiserhymne Joseph Haydns (1732-1809) unterlegte Deutschlandlied wurde bereits am 1. September 1841 bei Hoffmann und Campe in Hamburg als Einzeldruck veröffentlicht. 1922 erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert das Lied zur deutschen Nationalhymne. Seit 1952 wird nur noch die dritte Strophe als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland gesungen. Zum Gründungsfestakt 1987 erhielt das Deutsche Historische Museum einen Erstdruck des Deutschlandliedes als Geschenk der Bundesregierung und des Bundeskanzlers.

Vom 11. August 1841 bis zum 5. September 1841 hielt sich Hoffmann von Fallersleben zur Erholung auf der Insel Helgoland auf. Kurz zuvor hatte er den zweiten Teil seiner "Unpolitischen Lieder" fertig gestellt, eine alles andere als unpolitische Sammlung kritischer Gedichte, in der Hoffmann von Fallersleben Fürstenwillkür und Kleinstaaterei seiner Zeit anprangerte. Diese Kritik an den politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in Deutschland brachte ihm den Ruf eines Vorkämpfers demokratischer Freiheiten ein.

Auf der Überfahrt nach Helgoland gesellten sich politisch Gleichgesinnte aus Hannover zu ihm, mit denen er einige unbeschwerte Tage auf der Insel verbrachte und seine neu entstandenen Gedichte in geselliger Runde vortrug. In seinen Erinnerungen beschrieb Hoffmann von Fallersleben seine Stimmungslage bei Abfassung des Liedes so: "Den ersten Augenblick schien mir Helgoland wie ausgestorben, ich fühlte mich sehr verwaist. Und doch tat mir bald die Einsamkeit recht wohl: Ich freute mich, dass ich nach den unruhigen Tagen wieder einmal auch mir gehören durfte. Wenn ich denn so wandelte einsam auf der Klippe, nichts als Himmel und Meer um mich sah, da ward mir so eigen zu Muthe, ich musste dichten und wenn ich auch nicht gewollt hätte. So entstand am 26. August das Lied 'Deutschland, Deutschland über Alles!'." Drei Tage später überraschte er seinen Verleger Julius Campe (1792-1867) bei einem Strandspaziergang mit den Worten: "Ich habe ein Lied gemacht, das kostet aber vier Louisd'or". Noch ehe Hoffmann das Lied fertig vorgetragen hatte, zahlte ihm Campe den gewünschten Preis und prophezeite ihm einen einschneidenden Erfolg als "Rheinlied". Damit stellte Campe es in eine Linie mit der seinerzeit sehr populären Rheinlyrik - Nikolaus Beckers "Der deutsche Rhein" ("Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein...") oder Max Schneckenburgers "Die Wacht am Rhein" ("Es braust ein Ruf wie Donnerhall...") - die in Abwehr der französischen Forderungen nach einer "natürlichen Rheingrenze" 1840 entstanden war.

Wenige Tage später überbrachte Campe dem Dichter auf Helgoland den Erstdruck des Liedes. Auf Wunsch Hoffmanns erschien es als musikbegleiteter Gesangstext nach der Melodie von Joseph Haydns Kaiserquartett. Die Eingangszeile der österreichischen Kaiserhymne "Gott erhalte Franz, den Kaiser, Unsern guten Kaiser Franz!" wurde ausdrücklich auf dem Deckblatt des Druckes zitiert. Der monarchischen Kaiserhymne setzte Hoffmann damit eine demokratische Volkshymne entgegen, statt um Gott und Kaiser ging es nun um ein geeintes, freies Deutschland. Denn 1841 war Deutschland noch in 39 Einzelstaaten aufgesplittert. Doch von diesen Einheits- und Freiheitsgedanken wollten die meisten Regierungen damals nichts wissen; in Preußen, Hannover und Österreich fiel das Lied rasch der Zensur zum Opfer. Am 5. Oktober 1841 erklang das "Lied der Deutschen" auf dem Hamburger Jungfernstieg erstmals öffentlich. Es wurde bei einem Fackelzug zu Ehren des in der Stadt weilenden liberalen badischen Professors Carl Theodor Welcker (1790-1869) gesungen, der seit dem Verbot seiner Zeitschrift "Der Freisinnige" und seiner Versetzung in den Ruhestand wegen "verdächtiger Verbindungen" als Vorkämpfer der deutschen Freiheits- und Einheitsbewegung galt.

Das "Lied der Deutschen" wurde immer mehr zum Bekenntnislied eines sich nach "Einigkeit und Recht und Freiheit" sehnenden Volkes. Hoffmann von Fallersleben selbst wurde im April 1842 auf Betreiben des preußischen Kultusministers als "staatsgefährdend" eingestuft, verlor - wie Welcker - seinen Lehrstuhl und wurde des Landes verwiesen.

Das deutsche Kaiserreich hielt bei offiziellen Anlässen zunächst an der preußischen Königshymne "Heil dir im Siegerkranz" von Heinrich Harries (1762-1802) fest, die zur Melodie der britischen Hymne gesungen wurde. In der Weimarer Republik erklärte Reichspräsident Ebert das "Lied der Deutschen" am 11. August 1922 zur deutschen Nationalhymne. Er versuchte damit linke und rechte Parteien des Reichstags miteinander zu versöhnen.

In der NS-Zeit blieb das "Lied der Deutschen" zwar Nationalhymne, doch wurde nur noch die erste Strophe "Deutschland, Deutschland über Alles..." gesungen und zwar stets zusammen mit dem "Horst-Wessel-Lied". Vor allem im Ausland geriet das Deutschlandlied durch die Reduktion auf die 1. Strophe und die Verbindung mit dem Kampflied der NSDAP in Verruf. 1945 verbot der Alliierte Kontrollrat daher die Nationalhymne.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 verzichtete auf die Festlegung einer Nationalhymne. Die DDR erklärte dagegen bereits im November 1949 das Lied "Auferstanden aus Ruinen" von Johannes R. Becher mit der Musik von Hanns Eisler zur Nationalhymne.

Da sich in der Bundesrepublik alternative Entwürfe nicht durchzusetzen vermochten, bestimmten schließlich 1952 Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer per Briefwechsel die dritte Strophe des "Deutschlandliedes" zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Das Ausland blieb zwar reserviert, mischte sich aber nicht mehr ein. Der US-amerikanische Hochkommissar John McCloy begründete die alliierte Zurückhaltung damit, dass nicht entscheidend sei, "was die Völker singen, sondern wie sie handeln."

Die dritte Strophe des Deutschlandliedes verbindet den Wunsch nach nationaler Einheit mit Recht und Freiheit. Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl bestätigten die Nationalhymne 1991 wiederum durch einen Briefwechsel, wobei die dritte Strophe weiterhin ausschließliche Gültigkeit hat.

 

 

Dorlis Blume
August 2011

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