Die Nationalversammlung in der Paulskirche 1848

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Staatsform Staatsgebiet Staasoberhaupt Grundrechte Verfassung Volkssouveränität
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Staatsform

In der Frage der Staatsform konnte die Nationalversammlung mit der am 27. März 1849 verabschiedeten Verfassung einen erstaunlichen Kompromiss in Gestalt der klassischen Gewaltenteilung vorlegen. Eine gesetzgebende, eine ausführende und eine rechtsprechende Gewalt sollten sich, wie es in modernen Staaten üblich geworden ist, gegenseitig kontrollieren. Ein Kaiser, der unter den deutschen Fürsten gewählt werden und dessen Titel vererbbar sein sollte, hätte den deutschen Bundesstaat völkerrechtlich vertreten und die ausführende Regierung ernannt und geleitet. Ein aus Staatenhaus und Volkshaus zusammengesetzter Reichstag sollte nicht nur Gesetze beschließen, sondern auch Minister entlassen können. Das Staatenhaus sollte sich je zur Hälfte aus Delegierten der Regierungen und der Landtage der Einzelstaaten zusammensetzen. Das Volkshaus wäre aus allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen der männlichen Bevölkerung hervorgegangen.