Die Nationalversammlung in der Paulskirche 1848

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Grundrechte

Am 27.12.1848 verabschiedete die Nationalversammlung nach sechsmonatigen Beratungen einen Katalog von 50 »Grundrechten«, die dem »deutschen Volke gewährleistet sein« sollten. Sie wurden dadurch nach Ansicht der Abgeordneten geltendes Recht. Darunter finden sich die klassischen Menschenrechte in der Tradition der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 und der französischen Erklärung der Menschenrechte von 1789. Gleichheit aller Menschen, Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, Meinungs- und Religionsfreiheit, sowie Unverletzlichkeit des Eigentums sollten garantiert werden. Unberücksichtigt blieben dagegen Forderungen nach Gesetzen zur Linderung der Armut, wie z.B. ein Recht auf Arbeit und Bildung.