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Verfassung
Am 27. März 1849 verabschiedete die Nationalversammlung eine Verfassung für den künftigen deutschen Nationalstaat. Sie entsprach weitgehend den Vorstellungen der bürgerlich-liberalen Mitte. Diese hatte den Verfassungsausschuss dominiert, der von der Nationalversammlung zur vorbereitenden Beratung eingerichtet worden war. Die ausgearbeitete Verfassung stellte einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den linken und liberalen Forderungen dar und sollte noch beispielhaft für den Entwurf der Weimarer Verfassung von 1919 und des Grundgesetzes der Bundesrepublik von 1949 sein. An der Spitze eines Bundesstaates mit einem Zweikammersystem sollte ein erblicher Kaiser stehen. Als Konzession an die Linke wurden aber die Befugnisse des Staatsoberhauptes begrenzt und das allgemeine, gleiche Wahlrecht für volljährige Männer eingefügt. Die bereits im Winter 1848 beschlossenen Grundrechte wurden eingearbeitet. Die Regierungen der Länder Preußen, Sachsen, Bayern und Hannover versagten dem Verfassungswerk jedoch die Zustimmung, und verhinderten damit dessen In-Kraft-Treten. Vor allem Preußens König Friedrich Wilhelm IV. machte durch die Ablehnung der Kaiserkrone deutlich, dass er der Nationalversammlung keine konstitutionelle Macht zugestand. Als schließlich die sogenannte Reichsverfassungskampagne, die unter dem Druck großer Teile der Bevölkerung zur Anerkennung der Konstitution führen sollte, von preußischen Truppen in blutigen Kämpfen niedergeschlagen wurde, war die Revolution gescheitert.