Die Nationalversammlung in der Paulskirche 1848

Mediathek

Filter
fraktionslose Abgeordnete

Abgeordnete

Johann Jordan Carl Johann Wilhelm Stedmann Ernst Moritz Arndt Friedrich Ludwig von Rönne Christof Gottlob Heinrich Friedrich von Römer Bernhard August von Lindenau Robert Blum Johann Georg Müller August Friedrich Gfrörer George Phillips Joseph Ambrosius Geritz Adolph Heinrich Graf von Arnim‑Boitzenburg Johann Kerer Johann Ludwig Uhland Anton Alexander Graf von Auersperg Friedrich Siegmund Jucho
Weitere Mitglieder

Christof Gottlob Heinrich Friedrich von Römer

∗ 4.6.1794 in Erkenbrechts­weiler (Württemberg), † 11.3.1864 in Stuttgart

Trotz seiner republikanischen Gesinnung gelang dem 1794 in Erkenbrechtsweiler geborenen Friedrich von Römer eine relativ konstante politische Karriere in Württemberg. Römer studierte, vom Kriegsdienst 1813-14 unterbrochen, in Tübingen Jura und Theologie. Obwohl schon während seines Studiums als Burschenschaftler republikanisch gesinnt, konnte er zu allen Zeiten seines Lebens württembergische Staatsämter bekleiden. Lediglich 1833 mußte er wegen eines Mandats in der Württembergischen Kammer der Abgeordneten auf sein Amt als Kriegsgerichtsassessor verzichten. Römer verfasste politische Artikel und nahm an der Heppenheimer Ver­sammlung (1847) sowie an der Heidelberger Versamm­lung (März 1848) teil. Ausgerechnet im März 1848, als er im Frankfurter Siebenerausschuss (zur Vorbereitung der Nationalversammlung) arbeitete, stellte ihn das Kgr. Württemberg wieder als Staatsrat ein. In der Paulskirche blieb Römer fraktionslos, stimmte aber mit dem linken Zentrum. Nach Abgabe seines Mandates fünf Tage vor der Auflösung der Versammlung im Juni 1849 setzte Römer seine politische Laufbahn in Württemberg fort und stieg sogar zum Präsident des Landesparlamentes auf. Er wurde 1851 geadelt. Römer starb 1864 in Stuttgart.