Abgeordnete
Johann Gottfried Eisenmann
*20.5.1795 in Würzburg, †23.3.1867 in Würzburg
Der 1795 in Würzburg geborene Johann Eisenmann studierte 1813 Rechtswissenschaft, als er sich freiwillig zur Teilnahme an den Befreiungskriegen meldete. Nach 1815 beendete er sein Jurastudium und führte ein Medizinstudium bis zur Promotion 1820. Teilnehmer am Wartburgfest 1817 und Mitglied der Burschenschaft „Teutonia“ in Würzburg, war Eisenmann schon früh Mitkämpfer der nationalen Bewegung in Deutschland. Wegen seiner Teilnahme am Jünglingsbund 1821-23 wurde er denunziert und kam für 13 Monate in Untersuchungshaft in München. 1825 verbannte ihn ein Gericht für sechs Monate nach Hammelburg. Johann Eisenmann ließ sich sein politisches Engagement jedoch nicht verleiden. 1928 gründete er das „Bayerische Volksblatt“ mit, das schon drei Jahre später verboten wurde. Abermals kam er in Untersuchungshaft, es folgte eine Festungshaft. Eisenmann war außerdem dazu verurteilt worden, wegen seiner politischen Umtriebe Abbitte vor einem Bildnis des bayerischen Königs zu leisten. 1847 wurde er begnadigt, und im darauffolgenden Jahr rehabilitierte ihn die neue bayerische Regierung und zahlte ihm eine Entschädigung von 15.000 Gulden. Er nutzte die wiedergewonnene Freiheit 1848 zu einer Schrift über »Ideen zu einer Teut¬schen Reichsverfassung«. Im Mai trat er ein Mandat in der Frankfurter Nationalversammlung an. Von der konstitutionell-monarchistischen „Casino“-Fraktion wechselte er zum republikanischen „Märzverein“, dessen Vorsitz er auch übernahm. Nach 1849 und bis zu seinem Tod 1867 lebte Johann Eisenmann als praktischer Arzt und Publizist in Würzburg. Er war nach 1849 nicht mehr politisch aktiv.