Abgeordnete
Heinrich von Gagern
*20. August 1799 Bayreuth, † 22. Mai 1880 Darmstadt
Heinrich Wilhelm August Freiherr von Gagern wurde 1799 als Sohn eines Gutsbesitzers und Geheimrates geboren. 1814-1815 Teilnahme an den Befreiungskriegen, Verwundung bei Waterloo. 1816-1820 Studium der Rechte, Mitbegründer der Deutschen Burschenschaft. Danach Eintritt in den Justiz- und Verwaltungsdienst des Großherzogtums Hessen-Darmstadt. 1832 für Lorsch in die zweite Kammer der Landstände gewählt (liberale Opposition), dort Verteidigung der gefährdeten Rechtsinstitution-en der Provinz Rheinhessen. 1836 Rückzug ins Privatleben. Am 5. März 1848 zum leitenden Minister in Hessen-Darmstadt ernannt, Eintritt in das Vorparlament am 18. März 1848. Wurde von zwei Wahlbezirken in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt und war seit 19. Mai deren Präsident (bis 15. Dezember 1848). Mit seinem „kühnen Griff“, einen Fürsten zum Reichsverweser zu wählen, schuf er einen erstaunlichen Kompromiss zwischen dem Streben nach Souveränität des Volkes und dem bloßen Reformwillen monarchischer Kreise. Als Vertreter der gemäßigten liberalen Mehrheit Befürworter eines gesamtdeutschen Bundesstaates mit monarchisch-konstitutioneller Spitze. Seit dem 17. Dezember 1848 als Reichsministerpräsident, Reichsinnen- und Reichsaußenminister an der Spitze des Reichskabinetts, trat er für einen raschen Zusammenschluss Preußens mit den deutschen Mittel- und Kleinstaaten in einem sog. Engeren Bund ein, dem sich dann Österreich ("Weiterer Bund") anschließen sollte. Die Wahl des preußischen Königs Friedrich Wilhelms IV. zum Deutschen Kaiser war maßgeblich sein Werk. Nach der Ablehnung Friedrich Wilhelms trat Gagern am 10. Mai 1849 von seinen Ämtern zurück. 1850 Teilnahme am Erfurter Unionsparlament, seit 1859 zunehmend proösterreichische und antipreußische Haltung. Dennoch begrüßte Gagern die kleindeutsche Reichsgründung Bismarcks 1871. Er starb 1880 in Darmstadt.