Haushalt ist für alle da! Frauen und der Kampf um Gleichberechtigung

Was passiert, wenn Frauen die gleichen Rechte hätten wie Männer? Vor der unerhörten Frage, ja sogar dreisten Forderung von Menschen, die Ende des 19. Jahrhundert das Wahlrecht auch für Frauen forderten, schreckten die Designer dieses Herrschtaschentuchs nicht zurück. Unheil verheißend malten sie sich 1881 eine Zukunft aus, in der im Jahre 1981 die Geschlechterrollen von Männern und Frauen vertauscht sind. 

Taschentuch

Ursprünglich waren solche Stofftücher keineswegs zum Naseschnäuzen gedacht, sondern dienten als prunkvolles Modezubehör, das noch bis ins 19. Jahrhundert die Standeszugehörigkeit ausdrückte. Im Zuge der industriellen Produktion fand es schließlich massenhaft Verbreitung. Bedruckt mit Portraits bekannter Persönlichkeiten, Landkarten oder Karikaturen steckte es seitdem in vielen Hosentaschen. Mancherorts zeigte ein heraushängender Zipfel sogar an, dass der Träger auf Brautschau war. Ob auch dieses Exemplar zur Anwerbung potenzieller Ehefrauen genutzt wurde, ist leider nicht bekannt.

Männerarbeit – Frauenarbeit?


Im verhängnisvollen Jahr 1981 waren demnach Männer gezwungen, Tätigkeiten nachzukommen, die in der Gesellschaftsordnung des Jahres 1881 Frauen zugewiesen waren. Dazu gehörten auch Kinderbetreuung und Haushaltsführung. In vertauschten Rollen müssen die Taschentuchmänner nun verdrossen die Wäsche machen, bügeln sowie ein brüllendes Baby wiegen. 

Ausgestattet mit dem Accessoire weiblicher Heimarbeit, dem Kopftuch, wirkt der Mann im Herrenanzug in der Karikatur lächerlich und deplatziert.

Karikatur

In einer Karikatur werden Menschen oder gesellschaftliche Zustände humoristisch übertrieben dargestellt. Aber egal, ob man dafür oder dagegen war, die spöttelnden Abbildungen ermöglichten Annäherung an ein Thema. So war die Karikatur im 19. Jahrhundert ein wichtiges Medium zur kritischen Auseinandersetzung mit bestehenden Verhältnissen oder neuen Entwicklungen – wie beispielsweise der Forderungen von „Frauenrechten“. 

Nachdem die Hausarbeit erledigt und der Nachwuchs versorgt war, verbrachten Frauen den Rest ihres Tages mit wohligem Nichtstun während das Geld von Bäumen fiel – zumindest in der Phantasie der Taschentuchkarikaturisten. Somit wartete die Rollenumkehr im Jahre 1981 für Männer mit gut finanzierten Mußestunden auf. Tatsächlich erforderten die Pflichten einer bürgerlichen Frau – Haushaltsführung und gesellschaftliche Repräsentation – tages- und auch abendfüllenden Einsatz.

Als Folgen durchgesetzter „Woman’s Rights“ – wie der Titel des Tuchs verrät – übernahmen Frauen bis zum Jahr 1981 die Sphären von Rechtsprechung, Wissenschaft, Lohnarbeit, Politik und Militär. 1881 waren diese Bereiche noch fest in männlicher Hand, was nach Ansicht der meisten Zeitgenossen und vieler Zeitgenossinnen auch so bleiben sollte. Zwar entstand das Taschentuch mit dem vermeintlich unheilvollen Zukunftsszenario in Großbritannien, doch auch im Deutschen Kaiserreich schwante vielen nichts Gutes, sollten Frauen je in bisher Männern vorbehaltene Sphären vordringen.

 

„Was verstehen wir unter dem Rechte der Frau? Nichts anderes als das Recht des Menschen überhaupt!“

Anita Augspurg,
Frauenrechtlerin, 1897

Ende des 19. Jahrhunderts schlossen sich im Deutschen Kaiserreich wohlhabende Frauen aus dem Bürgertum zusammen und forderten öffentlich nicht nur das Wahlrecht für Frauen ein, sondern auch einen besseren Zugang zu Berufen und Bildungswegen, die bisher Männern vorbehalten waren. Jura studieren und Rechtsanwältin oder Richterin werden, als Naturwissenschaftlerin Unbekanntes erforschen oder als Admiralin beim Militär Matrosinnen befehlen – all das war Frauen kaum oder gar nicht möglich. Die ärmeren Frauen, die immer schon hart arbeiten mussten, um ihre Familien zu ernähren, kämpften damals weniger für ein Recht auf Arbeit. Sie stritten vor allem für eine Verbesserung ihrer harten Arbeitsbedingungen, gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen und Arbeits- und Mutterschutz. Der Einsatz der Arbeiterinnen und Bürgerinnen für gleiche Rechten ging als erste Frauenbewegung in die Geschichte ein. 

Im November 1918 war es endlich soweit: Mit der Gründung der Weimarer Republik wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt und damit eine der Hauptforderungen der Frauenbewegung erfüllt. Sollte das Zukunftsszenario also schneller Realität werden, als von den Karikaturisten befürchtet? 

„Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.
Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“

                                                   Weimarer Verfassung, 1919

Mit diesem Wahlplakat warb die SPD 1919 um die Stimmen der weiblichen Wahlberechtigten. In der Weimarer Republik, Deutschlands erster parlamentarischer Demokratie, durften Frauen nicht nur erstmals ihre Stimmen abgeben, sondern auch als Repräsentantinnen ins Parlament gewählt werden und so bei der politischen Entscheidungsfindung mitmischen. Die SPD zitiert auf ihrem Plakat aus der neuen Verfassung, die Frauen grundsätzlich „gleiche Rechte und gleiche Pflichten“ einräumte. Das Wörtchen „grundsätzlich“ schränkte eine umfassende Gleichberechtigung jedoch ein.

So, wie der Mann auf dem Plakat der Frau einen Schritt voraus war, hatten Frauen vor allem im Privatrecht trotz verfassungsrechtlicher Gleichstellung weiterhin das Nachsehen hinter ihren Ehegatten.

„Dem Mann steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu.“

                                               Bürgerliches Gesetzbuch, 1900


Rechtliche Ungleichheiten bestanden beispielsweise im Eherecht weiter, das im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 geregelt war und in der Weimarer Republik weiterhin galt. 

Ob die Besitzerin dieses Wandbehangs aus den 1920er Jahren mit ihrem Mann tatsächlich so glücklich dran war, hätte sich spätestens dann gezeigt, wenn sie arbeiten, ein Bankkonto eröffnen oder ihren Führerschein machen wollte. Dafür brauchten Frauen immer noch die Erlaubnis ihres Ehemannes.

Als Adolf Hitler und die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter Partei (NSDAP) 1933 die Macht in Deutschland übernahmen und eine Diktatur errichteten, galt fortan ihre völkisch-rassistische Ideologie in allen Lebensbereichen. Sie bestimmte Recht und Politik, so dass Frauen das passive Wahlrecht wieder verloren. Die NSDAP propagierte stattdessen ein Frauenbild, in dessen Zentrum die Ausbreitung der „arischen Rasse“ durch möglichst viele Geburten stand. Frauen, die nicht dem rassistischen Weltbild entsprachen, wurden herabgesetzt, verfolgt und ermordet.

„Mit jedem Kinde, dem eine Mutter das Leben schenkt, trägt sie bei zur Zukunft der Nation […].“

                                Gertrud Scholtz-Klink, Reichsfrauenführerin, 1942

 


Diese Frau war die nationalsozialistische Version moderner Weiblichkeit. Ungeschminkt, mit züchtigen Zöpfen und in NS-Uniform brillierte Gertrud Scholtz-Klink als Vorzeigefrau der NSDAP. Ab November 1934 leitete sie, offiziell von Hitler zur Reichsfrauenführerin ernannt, alle Frauenorganisationen des Regimes. Ihren schnellen Aufstieg verdankte sie ihrem ideologietreuen Frauenbild:

Sie ging davon aus, dass Männer und Frauen grundsätzlich in getrennten Bereichen tätig sein sollten – Frauen im Haus, Männer in der Öffentlichkeit – und zweifelte somit auch nicht die Vorherrschaft der männlichen NSDAP-Führung an. Kritische Stimmen warfen Scholtz-Klink allerdings vor, durch ihre Führungstätigkeiten ihre Familie zu vernachlässigen.

 

Die Familie sollte bei der deutschen Frau stets an erster Stelle stehen. Adolf Hitler bezeichnete die Mutterschaft sogar als das „Schlachtfeld“ der Frau. Wie Soldaten im Krieg bekamen folglich auch kinderreiche Mütter vom NS-Regime für ihren Einsatz von „Leib und Leben“ ab 1938 einen Orden.

Für vier bis fünf Kinder gab es das bronzene, für sechs bis sieben das silberne und ab acht Kindern das goldene „Ehrenkreuz der Deutschen Mutter“ (Mutterkreuz) – auf der Rückseite versehen mit der Unterschrift Hitlers. Verliehen wurde es am Muttertag an „deutschblütige“ Frauen.

Was die Mobilisierung der gebärfähigen Deutschen anging, stand die Reichsfrauenführerin Scholtz-Klink Adolf Hitler in nichts nach: Noch 1944 forderte sie zum Muttertag zu „Geburtshöchstleistungen“ auf.

Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs trat 1948 der Parlamentarische Rat zusammen, um dem neuen westdeutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland, eine demokratische Verfassung zu geben: Das Grundgesetz. Daran arbeiteten 61 Männer und vier Frauen mit. Gegen heftigen Widerstand setzten Elisabeth Selbert und Friederike Nadig die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als 2. Absatz in Artikel 3 des Grundgesetzes durch.

Gleichberechtigung in der Bundesrepublik: Väter der Verfassung?! Und was ist mit den Müttern?

Männer galten in hohen politischen Ämtern nach wie vor als normal, während Frauen als politische Verantwortungsträgerinnen als Ausnahmen wahrgenommen wurden – so ist es wohl auch der Redaktion der Neuen Zeitung gegangen, als sie sich für diese Überschrift entschied.

Friederike Nadig (SPD)
„Im Parlamentarischen Rat ist die deutsche Frau zahlenmäßig viel zu gering vertreten. Das Grundgesetz muß aber den Willen der Staatsbürger, die überwiegend Frauen sind, widerspiegeln.“

Elisabeth Selbert (SPD)
„Die Idee des Rechtsstaates muß in dem neuen Grundgesetz vollen Ausdruck finden. Im Grundrecht ist ein politisches Bekenntnis zur Friedensidee niederzulegen.“

Helene Weber (CDU)
„Wir befinden uns noch im Vorfeld unserer Arbeit. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob in Bonn die Parteien mehr auseinanderstreben als in der Nationalversammlung von Weimar im Jahre 1919.“

Helene Wessel (Zentrum)
„Das Volk muß spüren, daß nicht Parteimeinungen die Verfassung gestaltet haben, sondern überzeugte, demokratisch gesinnte Menschen.“

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“

                                  Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland, 1949

Bis der Grundsatz der Gleichberechtigung auch im Ehe- und Familienrecht der Bundesrepublik ankam, sollte es noch einige Jahre dauern. Bis er in die Köpfe der Menschen sickerte, noch deutlich länger. Vorurteile, gegen die sich diese Plakate aus dem Jahr 1975 wandten, hielten sich hartnäckig. Ein Jahr später wurden mit dem „Ersten Gesetz zur Ehe- und Familienrechtsreform“ zwar nicht alle Vorurteile, aber immerhin ein Stück Ungerechtigkeit abgebaut. Die geschlechterorientierte Arbeitsteilung in der Ehe – Männer verdienen das Geld, Frauen besorgen Haushalt und Kinderbetreuung – war nun nicht länger gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem verdienten Männer weiterhin deutlich mehr als Frauen und sahen meist davon ab, die Hälfte der Familienfürsorge mitzutragen.

Gleichberechtigung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR):
Theoretisch Volltreffer, praktisch nicht ganz

Kurz nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in der Bundesrepublik verkündete im Oktober 1949 auch der neue ostdeutsche Staat, die Deutsche Demokratische Republik (DDR), seine Verfassung. Sie sicherte Männern und Frauen Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen zu, wobei Arbeit gemäß dem Marxismus-Leninismus der wichtigste war.

„Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.“

                                                    Verfassung der DDR, 1949

Da Frauen gute Berufsausbildungen erhielten, wirtschaftlich unabhängig sein konnten und am Erwerbsleben teilnahmen, galt die Gleichberechtigung in der DDR offiziell als verwirklicht. Tatsächlich arbeiteten 1961 ungefähr 62 Prozent der Frauen in Ostdeutschland – mehr als im Westen. Die Arbeiterinnen waren oft in sogenannten Männerberufen tätig und wurden öffentlich gefeiert – hier versinnbildlicht durch die Skulptur einer Traktoristin.

Allerdings wurden Frauen in der DDR oft unter ihren Qualifikationen eingesetzt und erhielten trotz des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in sogenannten Frauenberufen wie zum Beispiel als Pflegerin deutlich weniger Geld. Auf den politischen Führungsposten blieben Männer in der DDR genau wie in der Bundesrepublik fast unter sich. Frauen waren hier deutlich unterrepräsentiert.

„[…] Mann und Frau […] haben bei gleicher Arbeit das Recht auf gleichen Lohn. Die Frau genießt besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis. Durch Gesetz der Republik werden Einrichtungen geschaffen, die es gewährleisten, daß die Frau ihre Aufgabe als Bürgerin und Schaffende mit ihren Pflichten als Frau und Mutter vereinbaren kann […]“

                                                    Verfassung der DDR, 1949

Gleichberechtigung, so die männliche Führungselite der DDR, könne es nur geben, wenn Frauen voll erwerbstätig sind. Während ostdeutsche Frauen also im gleichen Umfang wie Männer Lohnarbeit verrichteten, waren diese aber ebenso wenig wie westdeutsche Männer bereit, zu gleichen Teilen Familien- und Hausarbeit zu übernehmen. Die Antwort auf die Frage „Wer hilft uns, wenn Mutti arbeitet?“ lautete auf diesem Plakat darum auch nicht „Vati“, sondern „das sozialistische Schulwesen“. Staatliche Programme zur Kinderbetreuung und Mütterberatung unterstützten Frauen bei der Anstrengung, nach einem vollen Arbeitstag noch einzukaufen, Kinder und Mann mit Essen zu versorgen, deren Kleidung zu waschen sowie die Wohnung in Schuss zu halten. Für Erholung blieb dabei kaum Zeit.

Und, wie sah es nun wirklich aus im Jahre 1981?

Sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR war 1981 mit den jeweiligen Verfassungen und Reformen der Weg in die Rollenumkehr, die sich die Taschentuchgestalter aus dem 19. Jahrhundert für das Leben zukünftiger Männer und Frauen ausgemalt hatten, gesetzlich möglich. Doch die Lebensrealitäten der meisten Deutschen blieben davon auch 1981 noch weit entfernt. Das lag daran, dass sich Vorstellungen, wie Männer und Frauen sein sollen und wer welche gesellschaftlichen Aufgaben wie etwa Geldverdienen, Fürsorge, Regieren oder Haushaltsführung zu übernehmen hat, nur sehr langsam ändern.

Dieses Foto hat 1981 den Deutschen Jugendfotopreis gewonnen. Es ist Teil einer Serie, die mit ihrem Titel „Mädchen sehen Jungen - Jungen sehen Mädchen“ Sehgewohnheiten der damaligen Zeitgenossen und Zeitgenossinnen in Frage stellte und weiterhin bestehende Vorurteile anprangerte. 

Für die meisten Männer und Frauen galt 1981 beispielsweise Stricken immer noch als „unmännlich“. Hier beschreibt der Text neben dem Foto die Handarbeit des jungen Mannes dagegen sehr wertschätzend.

Wie das Foto oben gehörte auch dieses Motiv 1981 zu den Siegern des Deutschen Jugendfotopreises und bescherte dem Fotografen Gerhard Büttner eine Prämie von stolzen 100 D-Mark. Es zeigt eine junge Frau, die selbstbewusst an ihrem Arbeitsplatz posiert.

Wenn Frauen die gleichen Rechte haben wie Männer, wird dann wahr, was die Taschentuchkarikaturisten 1881 so bange befürchteten? Werfen Frauen Männer von ihren Posten, um sie sogleich an Heim und Herd zu fesseln? Nein. Das hat ein Blick in die Geschichte gezeigt. Für die Verbannung der männlichen Zeitgenossen in den Haushalt müssten diesen zunächst Rechte wie das Wahlrecht oder das Recht auf Erwerbstätigkeit genommen werden. Dies war allerdings nie Bestandteil der Forderungen nach gleichen Rechten für Frauen. So eine Maßnahme wäre auch keine Gleichberechtigung, sondern nur eine Verschiebung von Ungerechtigkeit. Stattdessen zeichnete und zeichnet eine gleichberechtigte Gesellschaft aus, dass niemand einen bestimmten Lebensbereich exklusiv für sich beansprucht und anderen den Zutritt verwehrt. Gleichberechtigung ist also dann erreicht, wenn alle die gleichen Möglichkeiten haben, sich ohne Vorurteile für die eine oder andere Aufgabe frei zu entscheiden und dafür gleichermaßen Wertschätzung zu erfahren. Dafür bedurfte und bedarf es Gesetze genauso wie gesellschaftlicher Aufklärung.

Literatur- und Lesetipps:

Ute Gerhard (Hg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997.

Thomas Kühne (Hg.): Männergeschichte - Geschlechtergeschichte. Männlichkeit im Wandel der Moderne, Frankfurt / New York 1996.

Kirsten Heinsohn, Claudia Kemper: Geschlechtergeschichte, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 04.12.2012 docupedia.de/zg/heinsohn_kemper_geschlechtergeschichte_v1_de_2012 DOI: dx.doi.org/10.14765/zzf.dok.2.254.v1

Gesa Trojan
25. September 2019

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