Identitätswechsel durch Crossdressing

Ein historisches Phänomen

Thomas Jander | 2. Februar 2021

„Brauchen wir wirklich ein wahres Geschlecht? Mit einer Beharrlichkeit, die an Starrsinn grenzt, haben die Gesellschaften des Abendlandes dies bejaht.“ [1] In der Zeit des Übergangs vom Spätmittelalter zur Moderne tötete dieser „Starrsinn“ Frauen, die die Entscheidung trafen, durch das Anlegen männlicher Kleidung, auch das Leben als Mann zu verbringen. Sammlungsleiter Thomas Jander wirft in diesem Text einige Schlaglichter auf historisch fassbare Fälle.

Der Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld sammelte und veröffentlichte seit etwa 1900 Zeitungsmeldungen über Personen, die öffentlich in der Kleidung des jeweils anderen Geschlechts auftraten und auffielen. Aus diesen Schnipseln kompilierte er eine Monografie, die 1910 unter dem Titel Die Transvestiten erschien. Darin „bearbeitete“ er nicht nur erstmals systematisch dieses sozio-sexologische Phänomen, sondern prägte den danach lange gebräuchlichen Terminus „Transvestitismus“. Trotz zahlreicher Fallstudien beschrieb er jedoch nur eine einzige Frau, die aber als erste ein medizinisches Gutachten aus seiner Hand erhielt, welches ihr später das Tragen von Männerkleidern in der Öffentlichkeit, oft Grund für Verhaftungen und Anklagen, ermöglichte. Hirschfeld und seine Kollegen*innen im Institut für Sexualwissenschaften schrieben in der Zeit der ersten deutschen Republik viele ähnliche Gutachten, worauf örtliche Polizeistellen sogenannte Transvestitenscheine ausstellten. Sie erlaubten das unbehelligte Tragen der individuell richtigen Kleidungsstücke und schufen im frühen 20. Jahrhundert einen zumindest vorläufigen Ausweg aus einer Kriminalisierung des Crossdressing, die bereits im späten Mittelalter zu finden war.

Ungleichheit. Ordnung und Gesellschaft im späten Mittelalter

Die Gesellschaft des europäischen Mittelalters war ständisch hierarchisiert: Geistlichkeit, Adel sowie Bürger- und Bauerntum bildeten jeweils einen Stand, der ihren Rang und Bedeutung in der christlichen Welt repräsentierte. Diese wurden als von Gott in eine immerwährende Ordnung gesetzt verstanden. Frauen wie Männer waren in sie hineingeboren und ihr Stand somit auch Hauptmerkmal ihrer Identität. Doch auch wenn ab dem Spätmittelalter Standesbarrieren durchlässiger wurden und Gruppen, wie Berufe oder Funktionen, „Stände“ bildeten, blieben Frauen grundsätzlich Männern untergeordnet: Hatten Männer viele Möglichkeiten zur Lebensgestaltung, blieb Frauen in der Regel die aktive Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt und alternative Lebenswelten fanden sie, überspitzt gesagt, nur in der schmalen Gasse zwischen ehelichem Haus und Kloster.

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung einer allgemein akzeptierten Ungleichheit gab es in der Vormoderne kaum kodifizierte Gesetzestexte – bis auf die Heilige Schrift: Der Dekalog, die zehn Gebote, war(en) gewissermaßen ein ewiges Grundgesetz und das Deuteronomium, das fünfte Buch Mose, beinhaltete konkrete Einzelgesetze und behandelt in Vers 22 das Verhältnis von Kleidung und Geschlecht. Dieser wird in der ersten deutschsprachigen Bibel, der 1466 in Straßburg gedruckten Mentelin-Bibel, so übersetzt: „Das weip werd nit gevast mit menliehem gewande: noch der man nuetz weiplich gewand. Wann der ditz thut der ist verbennlich bey dem herren[2]

Dieser geistlichen oder besser kirchlichen Regel folgend, musste die als gottgewollt tradierte weltliche Gesellschaftsordnung äußerlich sichtbar werden. In Bezug auf die Kleidung erließen deutsche Städte daher seit dem 13. Jahrhundert Regularien zur Unterscheidung der Menschen nach Stand, Amt, Funktion, Alter – und Geschlecht. In ihnen drückte sich die soziale und Geschlechterhierarchie durch Zuweisung bestimmter Kleidungsstücke, -formen, -farben und Zubehör bis ins kleinste Detail aus: Standes- und geschlechtsspezifische Kleidung war ein Hauptmerkmal sozialer Identität und damit eine Art vormoderner Ausweis. Auch das Verbot, die Kleidung des anderen Geschlechts zu tragen, wurde in diesen Ordnungen, wenn auch selten explizit, formuliert. So soll, wie es die Speyrer Kleiderordnung von 1356 vorschrieb, „deheine [keine] vrouwe oder jungrouwe deheinen mannes mantel dragen“.[3] Einige der ebenfalls städtisch verfassten „Policey-Ordnungen“ der Frühen Neuzeit verboten sogar zur Fastnachtszeit „das Vermummen/ […] do sich Frauen in Manns- und Mann in Frauen Kleidern [verkleiden, da hierdurch zu] straefflichen Untugenden der […] Unzucht/ […] und andern Verbrechen Anlaß gegeben wird […]“.[4]

Gerade in Bezug auf „Unzucht“ ergänzten sich die strafrechtlichen Auffassungen von kirchlicher und weltlicher Obrigkeit und die kirchliche Verdammung homosexueller Handlungen fand sich auch in den ersten (proto)staatlichen Rechtstexten wieder. So schreibt die Constitutio Carolina, das seit 1532 für das gesamte Heilige Römische Reich geltende Strafrecht, vor: „Item […] weib mit weib, unkeüsch treiben/ die haben auch das leben verwürckt/ und man soll sie der gemeynen gewonheyt nach/ mit dem fewer vom leben zum todt richten.[5]

Diese Auffassung entsprach dem Interesse beider Herrschaftsträger, die christliche Ehe als Kern der sozialen Ordnung zu erhalten und abweichende, unfruchtbare Sexualitäten zu unterbinden.

Kleidung als Standesausweis: Blatt „Ein Jungfraw von Geschlecht zu Nuernberg“ aus Joost Ammans Trachtenbuch „Im Frauwenzimmer Wirt vermeldt von allerley schönen Kleidungen vnnd Trachten der Weiber [etc.]“ (Frankfurt am Main, 1586). © DHM

Kleidung als Standesausweis: Blatt „Ein Jungfraw vom Geschlecht zu Nuernberg“ aus Joost Ammans Trachtenbuch „Im Frauwenzimmer Wirt vermeldt von allerley schönen Kleidungen vnnd Trachten der Weiber [etc.]“ (Frankfurt am Main, 1586). © DHM

Todesstrafen. Weibliche Homosexualität und Strafrecht im 15./16. Jahrhundert

Einige der überlieferten historischen Beispiele für weibliche Übertritte der Geschlechtergrenzen durch das Tragen männlicher Kleidungsstücke, zeigen uns Muster dieser verbotenen Praxis sowie obrigkeitliche Reaktionen darauf. Bei den Akteur*innen handelt es sich, im Foucault’schen Sinne, um „infame“ Menschen, denn von ihren Schicksalen wissen wir nur deshalb, weil ihre Lebensweise von einer Ordnungsmacht bestraft wurde. Deren Wahrnehmung des Phänomens entsprang einer mittelalterlichen Vorstellungswelt, in der eine Vermischung von Unvereinbarem etwas Monströses gebiert, was die göttlichen, natürlichen wie gesellschaftlichen Gesetze verletzte. Hierunter fallen nicht nur die bekannten Wundervölker, sondern auch die Vermischung der Geschlechter: Wer zugleich Mann und Frau ist, stellt eine soziale Monstrosität dar und gefährdet die Ordnung.

Ein früher historischer Beleg für eine solche Geschlechtervermischung ist der Fall der Nürnbergerin Katherina Hetzeldorfer. 1475 kam sie nach Speyer und lebte dort zwei Jahre lang als Mann gekleidet mit ihrer Gefährtin, mal als Geschwister-, mal als Ehepaar. Hetzeldorfer wurde verdächtigt, angezeigt und schließlich 1477 vor das Speyerer Stadtgericht gebracht. Dort erhob man Anklage und verurteilte sie nach Vernehmung verschiedener Zeugen und Zeuginnen zum Tode. Der Prozess legte offen, dass sie nicht nur mit ihrer Gefährtin, sondern auch mit anderen Frauen als Mann Sexualverkehr hatte. Das Hauptbeweisstück des Verfahrens war eine Art selbstgefertigter Dildo, der vom Gerichtsschreiber detailliert beschrieben wurde als „eyn instrument […] mit eym roden loschen ledder vnd fornnen mit baumwoll gefult vnd daruf eynn holts gestossen“. Sie wurde damit endgültig der Sodomie als schuldig betrachtet und:ist erdrenckt worden […] uf frytag vor deposicionis Sancti Widonis [2. Mai 1477].“[6]

Für das Jahr 1537 berichtete der Basler Chronist Frydolin Ryff von “einner frouwen, so in manszkleidung gerichtet wart“ nachdem sie etliche Jahre lang als Mann im Raum Freiburg lebte und auf dem Land als Knecht „gedient und gewercht mit dröschen und andren burenarbeit“ hatte. Auch sie lebte mit einer Frau in Ehe, bis „sy sy übel schlug [und] anfieng zu spillen, prasen und in allem luder ligen wie ein ander liederlicher gsel.“ Nachdem man sie wegen Diebstahl verhaftet und in ein Gefängnis gesperrt hatte, wurde „sy martert oder strackt“ und die Gerichtsdiener bemerkten, „dasz esz ein wib wasz“. Auch sie wurde mit dem Tode bestraft und „uff gemelten tag [dem 24. September 1537] gericht und ertrenckt.[7]

Ein weiteres Beispiel ist durch den Breslauer Stadtschreiber Nikolaus Pol überliefert, der in seiner 1612 erschienen Chronik für den 23. August 1544 vermerkt, dass „ein Weibsbild zum Fewer verurtheilet/ unnd in Manneskleidern verbrennet [wurde]. Denn sie in Manneskleidern einher gegangen/ sich für einen Mann ausgegeben/ und Hans Lose genennet/ zwey Weiber zur Ehe genommen/ die eine durch unnatürliche beywohnung umb ihr Gesundheit und Leben gebracht/ die ander hat jhre Büberey verrahten.[8]

Ein vierter Fall ist in Frankreich gerichtskundig geworden. 1599 wurden in Rouen zwei Frauen wegen „Sodomie“ angeklagt und die als Mann lebende zum Tode verurteilt. Nach Berufungen gegen das Urteil wurde die Todeskandidatin jedoch mehrfach ärztlich untersucht. Ein Gutachter kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die inneren Sexualorgane männlich waren und die Verurteilte folglich als Hermaphrodit eingestuft werden müsse. Das Gericht kam zu keinem einheitlichen Urteil und sprach die Frau schließlich frei.

Kleidertausch trotz Verbot: Paar mit Katze, der Mann trägt eine Frauenhaube mit Schleier sowie eine Frauenjacke, die Frau trägt eine Männermütze und Männerjacke, die Katze übergibt sich, Zeichnung, Adriaen Pietersz von de Venne, London, um 1620 © bpk / The Trustees of the British Museum

Kleidertausch trotz Verbot: Paar mit Katze, der Mann trägt eine Frauenhaube mit Schleier sowie eine Frauenjacke, die Frau trägt eine Männermütze und Männerjacke, die Katze übergibt sich, Zeichnung, Adriaen Pietersz von de Venne, London, um 1620 © bpk / The Trustees of the British Museum

Wegen der Untersuchungsmethode und ihrer Folgen ist dieser Freispruch eine Zäsur: Nicht wie üblich die Äußerlichkeit der Körper, sondern die Examinierung der inneren Organe enthüllte hier die „Wahrheit“ über Geschlecht und Identität. Der Fall steht somit für einen sich abzeichnenden Wandel der Wahrnehmung von Wirklichkeiten. Mit naturwissenschaftlicher Methodik entstand im 17. und 18. Jahrhundert langsam ein neues Wissen um Körper und Sexualität, was – noch langsamer – zu einer schrittweisen medizinisch-biologischen Pathologisierung des Sexualstrafrechts führte.

Refugien. Frauen als (männliche) Soldaten im 18./ 19. Jahrhundert

Im 18. Jahrhundert erregte ein Fall weiblichen Crossdressings in Preußen öffentliches Aufsehen: Am 8. November 1721 wurde in Halberstadt die als Mann lebende Catharina Margaretha Linck zuerst geköpft und ihr Körper anschließend verbrannt. Linck war 1687 bei Glauchau geboren und im dortigen Franckeschen Waisenhaus aufgezogen worden. Seit ihrem 15. Lebensjahr lebte sie oft als Mann und war unter dem Namen Anastasius Beurlein Soldat im Spanischen Erbfolgekrieg. Im Juli 1708, vor der Schlacht von Oudenarde, desertierte sie vom kur-braunschweigisch-lüneburgischen Infanterieregiment Nr. 6, wurde gefasst und nach Kriegsrecht zum Tode verurteilt. Doch kurz vor dem Gang aufs Schafott enthüllte Linck ihre weibliche Identität. Die Hinrichtung wurde ausgesetzt und nach persönlicher Fürsprache ihres Erziehers August Hermann Francke ganz aufgehoben. Wieder in Freiheit heiratete sie als Anasatasius Lagrantinus Rosenstengel in Halberstadt eine Frau, doch Armut zwang das Paar mehrfach zu Orts- und sogar Konfessionswechseln. Am Ende kam es auch hier zu Aufdeckung und Anklage. In einem wechselvollen Gerichtsverfahren erhielt Linck/Rosenstengel eine lebenslange Haftstrafe, doch König Friedrich Wilhelm I. verwandelte diese in ein Todesurteil.

Abbildung zum Crossdressing von Catharina Margaretha Linck aus der anonym verfassten Schmähschrift „Umständliche und wahrhaffte Beschreibung einer Land- und Leute-Betrügerin“, die 1720 während des Prozesses in Halberstadt erschien. © Württembergische Landesbibliothek

Abbildung zum Crossdressing von Catharina Margaretha Linck aus der anonym verfassten Schmähschrift „Umständliche und wahrhaffte Beschreibung einer Land- und Leute-Betrügerin“, die 1720 während des Prozesses in Halberstadt erschien. © Württembergische Landesbibliothek

Hier zeigte sich, dass die im 18. Jahrhundert herrschende Rechtsauffassung weibliche „Sodomie“ nicht mehr unhinterfragt als todeswürdig ansah. Außerdem wurde sichtbar, dass das Militär ein scheinbar sicherer, temporärer Flucht- und Lebensraum für „verkleidete“ Frauen geworden war. Denn dieses Phänomen war in Europa zwar weiterhin außergewöhnlich aber auch keine Anomalie. Allein für die Niederlande wurden 120 Frauen, die zwischen 1550 und 1839 ganz oder zeitweise als Mann lebten, identifiziert. Deren überwiegend aus Gerichtsakten geschürften Biografien zeigen, dass viele Frauen aus Armut eine hohe Mobilität aufwiesen. Ihr Weg führte sie überproportional oft in Männerkleidung zu den Heeren und Flotten, die mit ihrer offenen Anwerbekultur zum Schlupfloch für diejenigen wurde, die ihrer Primäridentität entfliehen wollten. Stellvertretend dafür sei die Engländerin Hannah Snell erwähnt, die 1745 zum Soldaten wurde, fünf abenteuerliche Jahre später ihr „wahres“ Geschlecht offenbarte und dann erfolgreich eine Pension für die geleisteten Dienste einforderte. Sie publizierte ihre Geschichte und wurde für kurze Zeit eine Art „Medienstar“.

Aber auch Preußen hatte später seine Soldatinnen-Legende: Die Potsdamerin Eleonore Prochaska diente in den sogenannten Befreiungskriegen unter dem Namen August Renz ein halbes Jahr beim Lützowschen Freikorps, bis sie in der Schlacht an der Göhrde verwundet und enttarnt wurde. Sie starb am 5. Oktober 1813. Zur „Heldenjungfrau“ verklärt, schlachtete man ihre Geschichte in Zeitungen, Gedichten und Liedern aus: Prochaska wurde eine deutsche „Jeanne d’Arc“ und war doch nur die bekannteste, nicht aber die einzige Frau, die als Mann in Uniform zwischen 1813 und 1815 gegen die Franzosen kämpfte. Als vaterländische Heldentaten wurden Rollenwechsel einzelner Frauen akzeptiert, ja sogar situativ honoriert. Eine öffentliche Diffamierung der Frauen hätte dem als Volkskrieg verbrämten Kampf wohl zu sehr widersprochen, kamen sie doch fast ausnahmslos aus einfachen Verhältnissen. Zugleich aber blieb der Grenzübertritt im zeitgenössischen Diskurs der absolute Ausnahmezustand. Nach Kriegsende zunächst beschwiegen, verbreiteten sich die Geschichten erst in der zweiten Jahrhunderthälfte in exotisch-anekdotischer Manier durch die zeitgenössische Historien- und Dramenliteratur.

Die Verwundung von Eleonore Prohaska alias August Renz während der Schlacht an der Göhrde im Gemälde „Eleonore Prohaska“ (Paul Sauer, 1956), beauftragt vom Museum für Deutsche Geschichte der DDR. © DHM

Die Verwundung von Eleonore Prohaska alias August Renz während der Schlacht an der Göhrde im Gemälde „Eleonore Prohaska“ (Paul Sauer, 1956), beauftragt vom Museum für Deutsche Geschichte der DDR. © DHM

 Lebensalternativen. Zum historischen Verständnis des weiblichen Crossdressing

Weibliches Crossdressing war ein europäisches Phänomen, das im 15./16. Jahrhundert vermehrt in den Quellen, vor allem in Justizüberlieferungen der letzten 500 Jahre, auftaucht und im 19. Jahrhundert wieder verschwindet. Es sind dabei immer ähnliche und fast durchweg düstere Geschichten von Frauen, die zeitweise oder dauerhaft als Männer oft mit anderen Frauen in einer eheähnlichen Beziehung oder richtigen Ehe lebten bis sie entdeckt, angeklagt, verurteilt und hingerichtet wurden. Doch ein Wandel wurde sichtbar: Verhängten und vollstreckten die Gerichte im 15. und 16. Jahrhundert sehr oft die Todesstrafe, weil sie diese Lebensweise als Gefahr für die göttliche Ordnung, gesellschaftliche Hierarchie und vor allem für die Ehe und deren Reproduktionsfunktion werteten. Seit dem 17. Jahrhundert entstand durch Säkularisierung und Aufklärung ein neues, wissenschaftlich geprägtes Verständnis von Körper und Geschlecht, das Schritt für Schritt eine gewisse Entschärfung der Strafpraxis bedeutete. Zudem zeigen die historischen Beispiele, dass die stehenden Heere der Frühen Neuzeit bis zum Anfang des 19. Jahrhundert ganz offenbar als temporäre Lebensräume genutzt wurden. Forscher*innen verweisen immer wieder auf die Tatsache, dass wir nur von den gescheiterten Versuchen wissen und vermuten eine viel höhere Dunkelziffer tatsächlicher Wechselbiografien.

Ob diese Frauen im heutigen Sinn hetero-, homo-, inter- oder transsexuell bzw. -gender/-ident waren, ist am Ende nicht wirklich erkenntnisfördernd: Diese gegenwärtig gebrauchten Begriffe bzw. Selbstkonzepte können nicht einfach so auf historische Gruppen und Lebenswelten übertragen werden; die oft einseitige und insgesamt dünne Quellendecke lässt das nicht zu. Festzuhalten bleibt aber, dass durch die europaweit und über Jahrhunderte hinweg geübte Praxis des Kleider- und Identitätstauschens, Frauen sich seit dem Spätmittelalter variable Lebens- und Spielräume schufen. Es offenbaren sich so bemerkenswert kreative und wagemutige Reaktionen auf festgeschriebene Geschlechtergrenzen bzw. -rollen, welche wiederum aus dieser Perspektive besser zu umgehen und weniger alternativlos erscheinen.

Quellen

[1] Michel Foucault, Das wahre Geschlecht, in: Ders., Über Hermaphrodismus. Der Fall Barbin, Frankfurt/Main, S. 7 – 18, hier S. 7.

[2] 5. Mose, 22, 5: https://daten.digitale-sammlungen.de/0003/bsb00036981/images/index.html?id=00036981&groesser=&fip=eayayztssdasyztssdassdaseayayztsen&no=83&seite=122; Aufruf am 30. Mai 2022.

[3] Zit. nach: Franz J. Mohne, Sittenpolizei zu Speier, Straßburg und Konstanz im 14. und 15. Jahrhundert, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (7/1865), S. 55-66, hier S. 59.

[4] Erneuert und vermehrte Policey-Ordnung / des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn/ Hern Christian Ernsten/ Marggrafens zu Brandenburg [etc.], Bayreuth 1672, Art. XXIV, S. 62. (https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10490409_00001.html; Aufruf am 30. Mai 2022)

[5] Zitiert nach: Deß aller Durchleuchtigsten Großmechtigsten, unüberwindelichsten Keyser Karls deß fünfften und deß Heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichts Ordnung [etc.], Mainz: Ivo Schöffer, 1543, Artikel 116, Bl. 18v. (https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10145168_00001.html; Aufruf am 30. Mai 2022)

[6] Zit. nach: Helmut Puff: Weibliche Sodomie. Der Prozeß gegen Katherina Hetzeldorfer und die Rhetorik des Unaussprechlichen an der Wende vom Mittelalter zur frühen Neuzeit, in: Historische Anthropologie (Bd. 7 / Heft 3, 1993), S. 364 – 380.

[7] Zit. nach Basler Chroniken, Bd. 1, Leipzig 1872, S. 150 (https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11247533_00180.html; Aufruf am 30. Mai 2022), Siehe dazu auch: Heide Wunder, Geschlechtsidentitäten. Frauen und Männer im späten Mittelalter und am Beginn der Neuzeit, in: K. Hausen, H. Wunder (Hg.), Frauengeschichte, Geschlechtergeschichte, Frankfurt 1992, S. 131 – 136, hier 133 f.

[8] Nicolaus Pol, Hemerlogion Silesiacum Vratislaviense, Breslau 1612, S. 318. (https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10012477?page=352; Aufruf 30. Mai 2022)

Ausgewählte und weiterführende Literatur zum Thema

Rudolf Dekker, Lotte van de Pol, Frauen in Männerkleidern. Weibliche Transvestiten und ihre Geschichten, Berlin 1990.

Moritz Florin, Victoria Gutsche, Natalie Krentz (Hrsg.), Diversität historisch. Repräsentationen und Praktiken gesellschaftlicher Differenzierung im Wandel, Bielefeld 2018.

Michel Foucault, Die Anormalen. Vorlesungen am College de France (1974 – 1975), Frankfurt / Main 2003.

Ute Gerhard (Hrsg.), Frauen in der Geschichte des Rechts: Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997.

Magnus Hirschfeld, Die Transvestiten. Eine Untersuchung über den erotischen Verkleidungstrieb, Berlin 1910.

Klaus Latzel, Franka Maubach, Silke Satjukow (Hrsg.), Soldatinnen. Gewalt und Geschlecht im Krieg vom Mittelalter bis heute, Paderborn 2011.

Maximilian Schwochow, Die Ordnung der Hermaphroditengeschlechter. Eine Genealogie des Geschlechtsbegriffs, Berlin 2009.

Angela Steidele, In Männerkleidern. Das verwegene Leben der Catherina Linck alias Anastasius Langrantinus Rosenstengel, hingerichtet 1721, Köln u.a. 2004.