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            EINFÜHRUNG 
              | KAPITEL 1 | KAPITEL 
              2 | KAPITEL 3 | KAPITEL 
              4 | KAPITEL 5 | KAPITEL 
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             Kapitel 1 
            Ideologische Kontinuitäten 
              und Aufbau der Reichsfinanzverwaltung 
            Seit Ende des 19. Jahrhunderts hatte der „moderne“ 
              Antisemitismus, der nicht mehr religiös, sondern vornehmlich 
              „rassisch“ argumentiert, in allen Bevölkerungskreisen 
              in Deutschland Anhänger gefunden. Die Behauptung, die Juden 
              würden sich auf Kosten der „Arier“ bereichern, 
              gehörte zu den besonders populären antisemitischen Klischees. 
              Die Forderungen nach Enteignung der Juden oder nach Beschränkung 
              ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gab es daher nicht erst seit 
              der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933. 
            Die Finanzverwaltung 
              hat sich ihn ihrem Aufbau und ihrer Organisation mit Beginn des 
              „Dritten Reichs“ kaum verändert. An der Spitze 
              stand das Reichsfinanzministerium, ihm untergeordnet waren die Oberfinanzpräsidien 
              (bis 1937 hießen sie Landesfinanzämter), denen wiederum 
              die örtlichen Finanzämter unterstanden. Den Oberfinanzpräsidien 
              waren Hauptzollämter und Devisenstellen zugeordnet. 
              
              Das Reichsfinanzministerium in der Wilhelmstraße 
              in Berlin-Mitte. 
              Foto: Bundesfinanzakademie, Finanzgeschichtliche Sammlung 
             Einige Dienststellen der Finanzverwaltung hatten 
              eine besondere Bedeutung bei der Enteignung der jüdischen Bevölkerung. 
              Die Devisenstellen überwachten die Auswanderung und die Einhaltung 
              der immer schärfer werdenden Devisenbestimmungen.  
              
              Die „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ der Familie Goldmann 
              Akte: Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden 
            Ein tatsächlicher oder angeblicher 
              Verstoß gegen die Devisengesetze wurde streng geahndet und 
              war ein beliebtes Instrument, um die „Arisierung“ von 
              Firmen einzuleiten. 
              Das Berliner Finanzamt Moabit-West war zuständig für die 
              Enteignung jener Juden, die aus Deutschland geflüchtet waren 
              und denen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt worden 
              war. Die „Verwertungsstellen“ der Finanzverwaltung, 
              gegründet meist Anfang 1942, verwalteten und veräußerten 
              das Vermögen deportierter und geflüchteter Juden.  
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