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Einführung

Ein wesentlicher Bestandteil der Entrechtung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung während des Nationalsozialismus war ihre Enteignung.
Jüdinnen und Juden durften immer weniger Berufe ausüben, sie wurden gezwungen, ihre Betriebe und Geschäfte an Nicht-Juden abzugeben, sie mussten diverse Sondersteuern und -abgaben leisten. Schließlich wurde ihr Vermögen „sichergestellt“, sie wurden gezwungen, ihre Wohnungen und Häuser aufzugeben, und mit Beginn der Deportationen ging ihr restliches Vermögen vollständig in den Besitz des Staates über.
Die Ausstellung beschäftigt sich vor allem mit der Rolle der staatlichen Finanzverwaltung bei der Ausplünderung der Juden. Sie wird vorwiegend am Beispiel der beiden hessischen Oberfinanzbezirke dargestellt. Sieht man von einigen regionalen Unterschieden ab, ist der Vorgang ohne weiteres auf das gesamte Gebiet des deutschen Reichs übertragbar. In Österreich, den weiteren „angegliederten“ und den besetzten Gebieten verlief die Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung in anderen Formen, aber mit ähnlichem Resultat.
Die Finanzbehörden (Link zu: Die Reichsfinanzverwaltung.doc) entwarfen antisemitische Steuergesetze, waren zuständig für die Ausplünderung der Flüchtlinge, zogen Sonderabgaben ein, organisierten die „Sicherstellung“ des Vermögens der Juden und „verwerteten“ schließlich den Besitz der Deportierten. Die meisten Finanzbeamten beteiligten sich daran, auch wenn sie sich nicht als Nationalsozialisten verstanden, pflichteifrig und teils auch zu ihrem persönlichen Vorteil.


Selbstdarstellung der deutschen Zollbeamten 1939
Foto: Deutsche Zollbeamtenzeitung 1939

Die Enteignung der jüdischen Bevölkerung vollzog sich vor aller Augen und zum Nutzen vieler: Der Ansturm auf den „jüdischen Besitz“ - gleichgültig, ob es um wertvolle Immobilien oder die letzten Habseligkeiten der Deportierten ging - war groß.



„Freiwillige“ Versteigerung von nicht-arischem Besitz, Hanau 1942.
Foto: Bildstelle Hanau