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Kapitel 2

Stufen der Ausplünderung

Die Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung begann unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 und war lange Jahre einer der Schwerpunkte ihrer antijüdischen Politik. Berufsverbote, Boykotte, die erzwungene Übergabe oder Liquidation von Betrieben bedrohten schon vor 1938 die wirtschaftliche Existenz vieler Juden in Deutschland.
Die Finanzbehörden waren zunächst vor allem an der steuerlichen Diskriminierung der Juden und der Ausplünderung der Flüchtlinge beteiligt. Juden, die das Land verlassen wollten, mussten eine so genannte „Reichsfluchtsteuer“ entrichten und waren gezwungen, für Umzugsgut und Devisentransfer enorme Abgaben an die Devisenstellen zu bezahlen. Auswanderungswillige wurden von den Devisenstellen scharf überwacht, ab 1936 konnte ihr Besitz vom Fiskus „sichergestellt“ werden, um eine „illegale“ Ausfuhr des Vermögens zu verhindern.
Nach den Pogromen im November 1938 wurde ein Bündel von Maßnahmen beschlossen, das die wirtschaftliche Existenz der Juden in Deutschland zerstörte. Juden durften kein Unternehmen oder Geschäft mehr führen und wurden bald zu schlecht bezahlter Zwangsarbeit verpflichtet. Diverse Zwangsabgaben brachten sie um ihren Besitz. Die Finanzbehörden zogen die „Judenvermögensabgabe“ ein, eine Strafsteuer in Höhe von 1 Mrd. Reichsmark. Das Vermögen der Juden wurde „sichergestellt“.


Nach dem Krieg zeigte Irene Bitter die Personen an, die nach den Angaben Ihrer Mutter, an dem Überfall im November 1938 beteiligt waren. Akte: Dr.Zoya Fiedler

Ende 1941, nachdem die Deportationen der deutschen Juden in die Ghettos, KZs und Vernichtungslager in Osteuropa begonnen hatten, wurde die Juden in Deutschland vollständig enteignet: Mit der so genannten 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz „verfiel“ der verbliebene Besitz der Deportierten und der Flüchtlinge dem Reich. Die Finanzbehörden organisierten die Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Juden.