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Kapitel 3

Beteiligte Organisationen

An der Enteignung der Juden war ein Netzwerk von konkurrierenden und kooperierenden Organisationen beteiligt.
Die Gestapo war maßgeblich für die Vorbereitung der Deportationen verantwortlich und an vielen Enteignungsmaßnahmen beteiligt. Sie „sicherte“ den zurückgelassenen Besitzes der Deportierten und gelangte mittels ihrer Kontrolle über die „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“ an deren Vermögen. Sie zwang die Opfer, einen beträchtlichen Teil ihres verbliebenen Geldes vor der Deportation an die „Reichsvereinigung“ zu spenden und eignete sich den Besitz der Jüdischen Gemeinden an.
Die „Haupttreuhandstelle Ost“, 1939 von Hermann Göring zur wirtschaftlichen Ausplünderung Polens ins Leben gerufen, war innerhalb Deutschlands zuständig für die Enteignung der Juden mit ehemals polnischer Staatsangehörigkeit - immerhin etwa 10% der in Deutschland lebenden Juden.


Hermann Göring (1893 – 1946)

Die „Nationalsozialistische Volkswohlfahrt“, die wichtigste Wohlfahrtsorganisation im „Dritten Reich“, erwarb in großem Maßstab Hausrat der deportierten und geflüchteten Juden und gab sie an „bedürftige Volksgenossen“ weiter. In manchen Regionen beteiligte sie sich auch unmittelbar an der Verwertung des „verfallenen“ Besitzes, begutachtete die verlassenen Wohnungen und entschied über die Verwendung des Hausrats.
Auch die Banken, Sparkassen und Versicherungen kooperierten bei der Enteignung der Juden mit den Finanzbehörden. Die Banken beispielsweise meldeten den Finanzämtern und Devisenstellen Konten und Wertpapiere, deren Eigentümer mutmaßlich Juden waren und überwiesen meist widerspruchslos entsprechende Guthaben und Depots an die Finanzverwaltung.