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Ryszard Bugajskis zweite Kino-Arbeit gilt als die politisch subversivste Produktion, die je in einem staatlichen Studio Polens entstehen konnte. Es handelt sich um einen Film, den es aus Sicht der Kulturverwalter niemals hätte geben dürfen, weshalb Wajdas Produktionsgruppe X auch zwangsweise aufgelöst wurde. Bugajski emigrierte unmittelbar nach der Endfertigung des Films in den Westen. Bereits vollständig montiert und gemischt, wurde Przesłuchanie verboten und weggeschlossen. Vereinzelt jedoch kursierten in oppositionellen Kreisen Kopien auf VHS-Kassetten. 

Die Handlung um eine junge Sängerin, die aufgrund eines erfundenen Vorwands verhaftet und systematisch gefoltert wird, spielt zwar in den frühen 50er Jahren – doch die Bezüge zur Gegenwart waren vielfältig und damit hochaktuell. Eine Aufarbeitung der stalinistischen Menschenrechtsverletzungen hatte auch in Polen nie stattgefunden. Keiner der damaligen Peiniger wurde je angeklagt. Dennoch beschreibt der Film die Täter-Opfer-Beziehungen überaus differenziert. Ende 1989, also noch vor dem endgültigen Zusammenbruch der Militärregierung unter General Jaruzelski, gelangte Przesłuchanie offiziell zur Premiere. 1990 feierte das Werk in Cannes Triumphe, Krystyna Janda wurde als „Beste Schauspielerin“ geehrt. (cl)

Przesłuchanie

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