Deutschland um 1900
Zeughaus Berlin, 26. März - 15. Juni 1993
 
   
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Deutschland um 1900



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Um die Jahrhundertwende hatte sich die weibliche Erwerbstätigkeit auf neue Bereiche ausgedehnt, insbesondere den Handelssektor. Damit brachen die Frauen in eine bis dahin klassische Männerdomäne ein und das bürgerliche Verständnis von separierten Berufs- und Geschlechterrollen geriet in die öffentliche Diskussion.

Obwohl zahlreiche Institutionen sich darum bemühten, den Töchtern aus dem Bürgertum eine Ausbildung zu ermöglichen und sie unabhängig von einer Eheschließung zu machen, blieb - anders als für die Männer - für die jungen Frauen die Berufstätigkeit zumeist nur eine Phase, die mit der Eheschließung ihr Ende fand. War eine Frau aber verheiratet, war es mit der Berufstätigkeit schwierig. Das bürgerliche Recht (BGB von 1900) legte fest, daß die Ehefrau "berechtigt und verpflichtet (ist), das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten." Eine Berufstätigkeit bedurfte damit der Einwilligung des Ehemannes. Verheiratete Frauen wurden dementsprechend auch vom Staat nicht eingestellt. So mußten z.B. die Lehrerinnen ledig sein bzw. wurden entlassen, wenn sie heirateten.

 

Exponate
   
       
       
 
 
   
   
           
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