Deutschland um 1900
Zeughaus Berlin, 26. März - 15. Juni 1993
 
   
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Deutschland um 1900



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Wer um die Jahrhundertwende heiratete, ging davon aus, daß diese Ehe ein Leben lang hielt - zumindest sollte es so sein. Abweichungen wurden sanktioniert, es sei denn, sie vollzogen sich in gesellschaftlichen Freiräumen wie der Boheme. Eine Ehescheidung war um die Jahrhundertwende ein Skandal und insbesondere für die Frau zumeist eine soziale Katastrophe. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 galt im Scheidungsfall das Schuldprinzip; eine gegenseitige Einwilligung der Eheleute war unzulässig.

1890 wurden 7,4 von 10.000 Ehen geschieden - eine verschwindend geringe Zahl (zum Vergleich: 1983 waren es in der Bundesrepublik zehnmal so viel, nämlich 78). Die soziale Ächtung traf auch ledige Mütter, und zwar im städtischen Bürgertum weitaus stärker als etwa auf dem Land. Hier wurde traditionell die uneheliche Mutterschaft anders bewertet als in der bürgerlichen Kultur, denn eine Ehe wurde auf dem Land oft "nachgeholt".

Um 1900 kamen in Deutschland rund neun uneheliche Kinder auf hundert Geburten. In Sachsen war es circa 13 Prozent, in Bayern ebenfalls und in Berlin etwa 15 Prozent.

 

Exponate
 
   
   
           
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