Deutsche Demokratische Republik
Zeughaus Berlin, 26. März - 15. Juni 1993
 
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Abiturienten wurden zumeist mit 18 Jahren, junge Facharbeiter häufig später zum Dienst in der NVA eingezogen. Der Grundwehrdienst für die 18- bis 26jährigen Wehrpflichtigen betrug 18 Monate. Die Allgemeine Wehrpflicht war in der DDR durch Gesetz vom 24.01.1962 eingeführt worden; ein Recht auf Verweigerung bestand nicht. Von männlichen Studienplatzanwärtern wurde erwartet, daß sie sich über die Grundwehrdienstzeit hinaus auf mindestens drei Jahre zum Dienst in der NVA verpflichteten (Unteroffizier auf Zeit).

Exponate
     
       
             
 
 
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