Roland Freisler 1893-1945

NS-Jurist

  • 1893
    30. Oktober: Roland Freisler wird als Sohn eines Diplomingenieurs und dessen Frau in Celle geboren.
  • 1912
    Er nimmt ein Studium der Rechtswissenschaften in Jena auf.
  • 1914
    Nach Beginn des Ersten Weltkriegs meldet er sich freiwillig als Fahnenjunker beim 1. Oberelsässischen Infanterieregiment.
  • 1915
    Er gerät in russische Kriegsgefangenschaft und wird in Sibirien festgehalten.
    Er erlernt die russische Sprache und setzt sich mit dem Marxismus auseinander.
  • 1917
    Nach Ausbruch der Oktoberrevolution schließt sich Freisler den Bolschewisten an und wird Lagerkommissar. Genauere Informationen über seine Tätigkeit sind nicht bekannt.
  • 1920
    Rückkehr nach Deutschland und Fortsetzung des Jurastudiums in Jena.
    Politisch hat sich Freisler vom Kommunismus abgewandt. Er tritt in Kontakt zu nationalistischen Gruppierungen.
  • 1922
    Freisler schließt sein Studium mit Promotion ab.
  • 1923
    Assessorexamen.
  • 1924
    Er eröffnet in Kassel eine Anwaltskanzlei.
    Er wird Stadtverordneter und wenig später Mitglied des hessisch-nassauischen Landtags für den "Völkisch-Sozialen Block".
  • 1925
    Eintritt in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP). Freisler übernimmt fortan die Verteidigung straffällig gewordener Nationalsozialisten.
    Er wird Stellvertretender Gauleiter der NSDAP von Hessen-Nassau.
  • 1932
    Freisler wird für die NSDAP in das Preußische Abgeordnetenhaus gewählt.
  • 1933
    Februar: Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wird er zum Leiter der Personalabteilung im preußischen Justizministerium berufen. Noch bevor die "gesetzlichen Grundlage" dafür geschaffen ist, führt er in diesem Amt eine rigorose Säuberung der Justiz und der Anwaltschaft durch.
    März: Nach den Reichstagswahlen vom 5. März wird er Abgeordneter für die NSDAP.
    Berufung zum preußischen Staatsrat.
    Oktober: Freisler wird Mitglied der "Akademie für Deutsches Recht", die eine nationalsozialistische Rechtsreform vorbereiten soll. Freisler übernimmt die Leitung der Strafrechtsabteilung.
  • 1934
    Februar: Nach der Auflösung der Länderregierungen wird er Staatssekretär im Reichsjustizministerium.
    Durch seinen Einfluss auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses und mit seinen Veröffentlichungen verfolgt er den Aufbau einer nationalsozialistischen Justiz. Um die Rechtsprechung als politisches Instrument einsetzen zu können, setzt er sich unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze für die Erweiterung der Kompetenzen des Richters ein.
  • 1935
    Er übernimmt die wissenschaftliche Abteilung der Akademie für Deutsches Recht.
  • 1936
    Er veröffentlicht gemeinsam mit Justizminister Franz Gürtner die Schrift "Das neue Strafrecht als nationalsozialistisches Bekenntnis". In dieser plädieren die Autoren für eine Änderung der Prozessordnung, um eine rigorose Verbrechensbekämpfung gewährleisten zu können.
    Mit der Ernennung Heinrich Himmlers zum Chef der deutschen Polizei übernimmt der mächtige Polizeiapparat mit seinen Sonderorganisationen Schutzstaffel (SS), Geheime Staatspolizei (Gestapo) und Sicherheitsdienst (SD) verstärkt Aufgaben der Justiz. Freislers Versuche, Eingriffe justizfremder Stellen abzuwehren, bleiben vergeblich.
  • 1937
    Veröffentlichung von "Der Volksrichter in der neuen deutschen Strafrechtspflege".
  • 1939
    Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs fordert Freisler, dass sich die Rechtsprechung der "Notwendigkeit der Bolschewismusbekämpfung" unterzuordnen habe. Zahlreiche Verordnungen beschränken die Rechte des Angeklagten.
  • 1942
    20. Januar: Freisler nimmt für das Justizministerium an der Wannsee-Konferenz teil. Dort wird unter dem Vorsitz von Reinhard Heydrich über die Art der Deportation und Ermordung der europäischen Juden beraten.
    20. August: Adolf Hitler beruft Freisler zum Präsidenten des Volksgerichtshofs.
    Nach Freislers Amtsübernahme steigt die Anzahl der erlassenen Todesurteile sprunghaft an. Die Kompetenzausdehnung des 1933 für Hoch- und Landesverrat eingerichteten Volksgerichtshofs auf Wirtschaftsstraftatbestände, Wehrmachtsbeschädigung und Verbrechen aller Art bietet ihm eine rigoros genutzte Strafgewalt.
  • 1944
    Die Verurteilung der am Attentat vom 20. Juli beteiligten Widerstandskämpfer wird aus der Zuständigkeit des Reichskriegsgerichts dem Volksgerichtshof übertragen. Freisler führt gegen die Angeklagten Schauprozesse, in denen er unter Missachtung aller juristischen Formen zum Blutrichter des Systems wird.
  • 1945
    3. Februar: Noch während dieser Verfahren stirbt Roland Freisler bei einem alliierten Bombenangriff in Berlin.
Gabriel Eikenberg
14. September 2014

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