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Bis fünf nach zwölf

Bis fünf nach zwölf BRD 1953, R: Richard von Schenk, B: Gerhard Grindel, K: Josef Kirzeder, 73‘ · 35mm FR 10.11. um 17 Uhr · Mit Einführung „Der Bundeskanzler fordert mit Nachdruck, so schnell wie möglich alles zu tun, um die Aufführung zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Bundesinnenminister sofort mit Innenminister Dr. Meyers (Nordrhein-Westfalen) wegen eines Verbotes verhandeln und die Angelegenheit am Freitag mit den Innenministern der Länder erörtern.“ (Aus dem Protokoll der 8. Kabinettssitzung am 17. November 1953). „Durch Vermittlung des Bundesinnenministers hat der Bundeskanzler die ‚freiwillige Selbstkontrolle des deutschen Films‘ [sic!] in Biebrich bei Wiesbaden aufgefordert, den Film ‚Bis fünf Minuten nach zwölf‘ [sic!] noch einmal vorzuführen und zu überprüfen, zu dem unausgesprochenen, aber nicht mißzuverstehenden Zweck, ihn nachträglich doch noch durch diese demokratische Institution verbieten zu lassen, nachdem die Polizeiminister der Länder auf einen Wink des Bundeskanzlers hin ihn bereits auf autoritäre Weise verboten haben.“ (tgl: Freiwilliger Zwang; in: Die Zeit, Nr. 49/1953). „Illusionen sind zerronnen, vermeintliche Heroen entlarvt, die Verlogenheiten einer routinierten Phraseologie aufgedeckt, Ernüchterung ist an die Stelle krankhafter Ekstase getreten, aber hier, auf diesem Filmstreifen, da sieht man, sieht sich das deutsche Volk noch einmal mit dem exaltierten Ausdruck jener damaligen Gegenwart und ohne das Wissen um alles, was jeweils ‚dann‘ kam. Das ist das Gespenstische, das Peinliche, das kaum zu Ertragende an diesem Film.“ (Marion Gräfin Dönhoff: Der verbotene Film; in: Die Zeit, Nr. 50/1953). (om)