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Freispruch mangels Beweises

Freispruch mangels Beweises DDR 1962, R: Richard Groschopp, B: Lothar Creutz, Carl Andriessen, Richard Groschopp, K: Günter Haubold, M: Wolfgang Lesser, D: Erich Gerberding, Herwart Grosse, Lissy Tempelhof, Ivan Malré, Horst Schulze, Stefan Lisewski, Monika Bergen, 94’ · 35mm FR 01.02. um 18.30 Uhr · Einführung: Jan Gympel Richard Groschopp, der vom Amateur-, Werbe- und Industriefilm kam, entwickelte bei der jungen DEFA die satirische Kurzfilmreihe Das Stacheltier mit und avancierte dann zu einem vielbeschäftigten Regisseur und Drehbuchautor von Spielfilmen. Kurz nach dem Mauerbau und vor seinem heute bekannteren Werk Die Glatzkopfbande drehte er Freispruch mangels Beweises, der in DEFA-üblicher Manier zeigen wollte, wie es in Westdeutschland zuging: Ein Münchner „Pressezar“ möchte eine neue Zeitschrift herausbringen. Aufmacher soll die Enthüllung der illegalen Wahlkampffinanzierung der CSU sein. Die Partei fädelt gegen ihn eine Intrige ein, die in einem Prozess wegen sexuellen Missbrauchs und Anstiftung zur Abtreibung gipfelt. Zwar bricht die Anklage zusammen, doch Ansehen und Existenz des zu Unrecht Beschuldigten sind ruiniert. Um dem Problem zu entgehen, München an DDR-Schauplätzen nachzustellen, besteht der Film fast vollständig aus Innenaufnahmen. Bei allem Lob für seine Machart und die Information über die schlimmen Zustände im Westen stießen die diversen Unwahrscheinlichkeiten, ohne die die konstruierte Handlung nicht funktionieren würde, schon zur Premiere im Mai 1962 auf Kritik. (gym)