Direkt zum Seiteninhalt springen

Ab dem 1. Juni 1961 wurde die Anti-Baby-Pille auch in Deutschland verkauft, jedoch zunächst nur an verheiratete Frauen. Aufgrund ihrer gesundheitsschädlichen Aspekte aus feministischer Perspektive kritisiert und wegen ihrer reproduktionshemmenden Wirkung seitens der Kirche abgelehnt, galt „die Pille“ als Mittel zur Empfängnisverhütung als revolutionär. 1962 erscheint mit Ich kann nicht länger schweigen ein Unterhaltungsfilm im Gewand eines Courtroom-Dramas, das zwar nicht direkt Bezug auf hormonelle Verhütung nimmt, aber durchaus als ein Diskursbeitrag gelesen werden kann.

Im Mittelpunkt des Dramas steht der Arzt Dr. Behrens, dem vorgeworfen wird, in drei Fällen gegen den §218 verstoßen zu haben, wobei jeder Fall einen anderen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch darstellt. Da wäre zunächst eine Mutter, die bereits viele Kinder zu versorgen und zu betreuen hat; dann eine junge Frau, die nach einer Vergewaltigung schwanger wurde, und schließlich eine berufstätige Frau, für die ein Kind das Karriereende bedeuten würde. Das Begleitheft zum Film weist darauf hin, Ich kann nicht länger schweigen befasse „sich in einer bisher noch nicht dargestellten Form mit dem §218“, eine Einordnung, die für viele Filme dieser Reihe zutreffend ist. (mbh)